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Datenschutz: Höchstwertung für Kirche

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Die Beachtung, die die FURCHE (23/1990) dem Einzug moderner Administrationstechniken im Pfarrbereich schenkte, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Jeder, der in irgendeiner Form mit der · Pfarrbürokratie in Berührung gekommen ist, kann erahnen, daß eine Entlastung der Pfarren von der administrativen Überladung zugunsten ihrer ureigensten Aufgabe, der Seelsorge, dringend nötig war. Einige Pfarren hatten sich bereits in Eigeninitiative mit den Möglichkeiten eines Computer-Einsatzes im Pfarrbereich beschäfti???? und waren darangegangen, eigene Lösungen zu entwickeln. Hätte man sie ungehindert „ werken" lassen, wäre das Rad hundert Mal erfunden worden. Aus diesem Grund wurde von den zuständigen Gremien der Erzdiözese Wien bereits im Jahre 1985 das später „PFAD" genannte Projekt mit der Erstellung einer umfangreichen Vorstudie in die Wege geleitet. Nach eingehenden innerdiözesanen Diskussionen wurde das eigentliche Projekt.-d1e Erstellung der Computeranwenpung,.. im Juli 1987 mit der Ausarbeitung der Pflichtenhefte begonnen, an der eine Reihe von Pfarrern intensiv und äuß????rst engagiert mitwirkten.

Zum Thema.Datenschutz: an der Oberfläche verweilende Äußerungen tun dem Thema sicher nicht gut. Der ????tellenwert, der innerhalb der .österreichischen römisch-katholischen Kirche dem Datenschutz zugewiesen wird, hätte sich eine etwas tiefergehende Behandlung verdient. Vielleicht hätte man dann festgestellt,. daß die katholische Kirche 1979 - aus eigenem Antrieb und weit über die Buchstaben des Gesetzes hinausgehend-eine kirchliche Datenschutzkommission ge-

gründet hat, deren erste Aufgabe es war, eine interne Datenschutzverordnung für die Kfrche Österreichs auszuarbeiten. hi der Folge bestellte jede Diözese einen eigenen Datenschutzbeauftragten (in meinem Fall handelt es sich um eine ehrenamtliche Funktion, die mit keinerlei Sitzungsgeldern, Kostenersätzen, Abfertigungs- oder Pensionsansprüchen etceteta verbunden ist). Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird im österreichischen Datenschutzgesetz nicht verlangt - im Gegensatz zu seinem bundesdeutschen Pendant (siehe Paragraph 28 BDSG). Das heißt, daß sich die katholische Kirche zum Datenschutz in einer Art und Weise bekannt hat, die in Österreich ein-· zigartig ist. Gewürdigt wurde diese vorbildliche Einstellung nicht zuletzt in einer Veröffentlichung der „ARGE DATEN", einer sich laufend mit dem Bereich des Datenschutzes kritisch auseinandersetzenden Gruppe; sie bedachte die römisch-katholische Kirche Österreichs für deren vorbildliche Beachtung der Auskunftspflicht nach Paragraph 25 DSG mit der höchsten Wertung, nämlich mit „drei weißen Disketten", dem Symbol für vollständige, leicht lesbare und rasche Auskunft.

Der guten Ordnung halber sollten auch einige Mißverständnisse in bezug auf erwähnte „Notizfelder" geklärt werden. „Notizfelder" hat es in den PFAD-Programmen nie gegeben. Lediglich in der BetaVersHm gab es zwei einstellige Kennzeichen, die als „Besuchskennzeichen" (für Eintragungen wie „Besuch erwünscht", „Be!!uch nicht erwünscht") beziehungsweise als „Korrespondenzkennzeichen" (für Eintragungen wie „Briefbeantwortung notwendig", „keine

Zusendungen erwünscht") ausgelegt waren. Diese Kennzeichen wurden jedoch in der Zwischenzeit entfernt.

Eine erste Regist.rierung der Daten für die pfarrliche Seelsorge wurde vorsorglich bereits im Jahre 1985 beim Datenverarbeitungsregister eingebracht, obwohl mit der Entwicklung der Programme. erst im Herbst 1987 begonnen wurde.' Jeder, der einmal in einem'Entwicklungsprojekt dieser Größenordnung mitgewirkt hat, weiß, daß es zwischen dem ersten Grobkonzept und dem tatsächlichen Produkt in der Regel zu Abweichungen - natürlich auch in bezug auf Dateninhalte - kommen kann. Bevor nun eine Programmversion bei der Erzdiözese Wien für den generellen Echtbetrieb freigegeben wird, wird diese auf etwaige notwendige Nachregistrierungen - unter Beachtung des im Gesetz vorgesehenen Abstraktionsgrades - unt????rsucht; gegebenenfalls werden Nachregistrierungen durchgeführt. Diese Vorgehensweise wurde auch im gegenständlichen Fall eingehalten.

Zum Abschluß darf ich darauf hinweisen, daß ich eine öffentliche Diskussion übe???? die Möglichkeiten, die Pfarren vom allgemeine,n „Verwaltungskram" zu entlasten, sehr begrüße. Sie sollte aber nicht darin gipfeln, daß, bezogen auf den Einsatz von Personal Computern in der Pfarrkanzlei, Aussagen getroffen werden wie „Und hier sehen manche George Orwells Überwachungsstaat heraufdämmern". Diesen Satz kann wohl auch der Autor nicht ganz ernst gemeint haben.

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