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Denkbar ist Zweitstimme

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Transparenz in der Politik, das Verständlichmachen politischer Entscheidungsvorgänge und Zusammenhänge sowie permanente Gesprächsbereitschaft bilden wesentliche Voraussetzungen, um Skepsis und Vorurteile in der Bevölkerung gegenüber politischen Aktivitäten abzubauen. Die SPO versucht dem in hohem Maße gerecht zu werden.

So wurde auf Parteiebene bereits 1976 das Prinzip der „Offenen Partei" geschaffen, das auch politisch interessierten Nichtpar-teimitgliedern ermöglicht, bei der Meinungsbildung in der Partei mitzuwirken. Jedes Parteimitglied hat das statutarisch verankerte Recht, mit dem Bundespar-teivorstand in unmittelbaren Dialog zu treten und dadurch zur Entscheidungsfindung beizutragen. Auf allen Ebenen der Parteiorganisation wird vor allem das Gespräch mit der Jugend gesucht und getrachtet, sie zur Mitgestaltung und Mitentscheidung in politischen Fragen und bei der Entwicklung politischer Zielvorstellungen zu gewinnen.

Die auf Initiative der SPÖ erfolgte Einführung der politischen Bildung als Unterrichtsprinzip und die stärkere Betonung des Zeitgeschichteunterrichts sowie die Aktivierung der Schüler für politische Fragen trugen und tragen sicherlich zum besseren Verständnis bei. Dem gleichen Ziel dient der Ausbau der Erwachsenenbildung. Besondere Bedeutung kommt dabei den Bildungseinrichtungen und politischen Akademien der Parteien, wie dem Karl-Renner-Institut, zu.

Eine Wahlrechtsreform mit Stärkung der Persönlichkeitselemente kann meiner Meinung nach nur mit breitem Konsens erfolgen. Im übrigen sieht es die Verfassung auch so vor. Die konkreten Vorschläge, die Gratz, Broda und Fischer gemeinsam ausgearbeitet haben, entsprechen diesen Zielsetzungen. Es geht um die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes durch Zweitstimmen mit Proportionalausgleich.

Die SPO hat durch ihre Initiativen eine Stärkung der direkten Dehiokratie herbeigeführt: z. B.

durch die Herabsetzung der Zahl der für die Einleitung eines Volksbegehrens notwendigen Unterstützungsunterschriften von 20.000 auf 10.000 und der für die Behandlung im Parlament erforderlichen Zahl der Eintragungen von 200.000 auf 100.000 oder durch die Einführung des Instrumentes der Volksbefragung in Wien. Die Bereitschaft, die direkte Demokratie weiter auszubauen, ist durchaus gegeben, doch wird darauf zu achten sein, daß diese Mittel sinnvoll eingesetzt und nicht parteipolitisch („Probegalopp") miß- ‘ braucht werden.

Eine Bestimmung, Volksbegehren unter gewissen Voraussetzungen einer Volksabstimmung zu’ unterwerfen, halte ich für eine Schwächung des parlamentarischen Systems, weil die Entscheidungsmöglichkeiten der Bürger auf bloße Ja-Nein-Alternativen reduziert werden und die Möglichkeit für politische und sachliche Kompromisse - wofür das Parlament da ist - verlorengeht.

Der Autor ist Zentralsekretär der SPO.

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