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Der Glaube bestimmt das Wirtschaften

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Träger und Eigentümer eines konfessionellen Krankenhauses ist eine Ordensgemeinschaft oder ein kirchlicher Verein, der eindeutig geistliche und apostolischmissionarische Zielvorgaben in den Regeln, Satzungen und Vereinsstatuten festgelegt hat. Die Leistungserbringung wird hier ebenfalls durch die christliche Glaubenslehre bestimmt. Die

Entscheidungsbefugnis konzentriert sich in der Hand des Rechtsträgers. Diesem Rechtsträger oder Krankenhausvorstand obliegt die unmittelbare und uneingeschränkte Leitung des Spitals. Die sich daraus ergebenden Vorteile liegen klar auch auf der Hand:

Der Kontakt zwischen Leitung und Betrieb ist unmittelbar und direkt. Das daraus resultierende Wissen kann somit effizient und unmittelbar eingesetzt werden. Entscheidungen über notwendig werdende Maßnahmen können schnell und rechtzeitig getroffen werden. Sollte es zu Fehlentscheidungen kommen, wird dies durch die volle Verantwortlichkeit des Rechtsträgers sofort spürbar.

Diese buchstäblich ständige Präsenz des Rechtsträgers führt zu mehreren positiven Effekten:

• Mitarbeiter werden stärker motiviert;

• die Verantwortlichkeit gegenüber dem Eigentümer ist größer;

• der sorgsame Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wird selbstverständlicher;

• bessere Identifikation der Angestellten mit dem Orden.

Nicht außer acht zu lassen ist der Umstand, daß durch den Einsatz an ordenseigenem Personal Teile des Entgeltes erwirtschaftet werden, die nach Abzug der notwendigen Aufwendungen für dieselben wieder in den Betrieb zurückfließen können. Dies ist von großer einzelwirtschaftlicher Bedeutung, wird aber meist zu gering bewertet.

Trotz des Bedarfs an finanziellen Mitteln, der beim konfessionellen Krankenhaus ebenso wie beim „normalen“ Krankenhaus besteht, ist auch hier ein wesentlicher Unterschied festzustellen. Das ordenseigene Personal leistet durch seinen Einsatz Beiträge, die die gesamte Volkswirtschaft entlasten. In vielen Fällen ergibt sich für Ordenskrankenanstalten die Notwendigkeit, den Abgang oder Verlust zu einem mehr oder minder großen Teil aus Eigenmitteln abdecken zu müssen. Da sie jedoch nicht über Einkunftsquellen verfügen, ist der daraus resultierende Druck des Abgangersatzes groß und zwingt zu äußerster Sparsamkeit auf der Kostenseite.

Aus diesem Grund erkannten Ordenskrankenanstalten wesentlich früher als Krankenanstalten der öffentlichen Hand die Notwendigkeit, kaufmännische Voraussetzungen zur Führung von Krankenanstalten schaffen zu müssen. Es wurden in ordenseigenen Häusern zuerst neue Berechnungsmethoden — wie die monatliche Kostenrechnung und die Kostenstellenrechnung — eingeführt.

Betrachtet man die Chancen konfessioneller Krankenhäuser für die Zukunft, so kann man einen wichtigen Schwerpunkt formulieren. Es muß ohne Ablaß daran gearbeitet werden, die Identität des konfessionellen Krankenhauses zu erhalten. Dabei büdet eine gesicherte wirtschaftliche Grundlage die Basis für die Fortführung inhaltlicher Zielsetzungen. Daraus folgt, daß es unbedingt erforderlich ist, inhaltliche und wirtschaftliche Zielsetzungen miteinander zu verbinden. Dies stellt eine echte Herausforderung für ein konfessionelles Krankenhaus dar. Gelingt es, beide Zielsetzungen miteinander zu verknüpfen, ergibt sich ein deutlicher Unterschied zu einem öffentlichen Krankenhaus und daraus eine absolute Stärke, die den Bestand des konfessionellen Krankenhauses auch in Zukunft sicherstellt.

Der Autor ist Chefredakteur des Gesund-heits- und Familienmagazins „Granatapfel“ der Barmherzigen Brüder.

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