7074142-1993_12_05.jpg
Digital In Arbeit

Der Haken bei der Staffel

19451960198020002020

Mit Jahresbeginn 1993 wurde der Kinderabsetzbe-trag erhöht und nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Dafür fielen beispielsweise die Berücksichtigung der Kinderzahl bei den sonstigen Bezügen - also beim 13. und 14. Gehalt - sowie der Zuschlag zur Familienbeihilfe weg.

19451960198020002020

Mit Jahresbeginn 1993 wurde der Kinderabsetzbe-trag erhöht und nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Dafür fielen beispielsweise die Berücksichtigung der Kinderzahl bei den sonstigen Bezügen - also beim 13. und 14. Gehalt - sowie der Zuschlag zur Familienbeihilfe weg.

Werbung
Werbung
Werbung

Ein Steuerpflichtiger soll - zusätzlich zur Familienbeihilfe - monatlich für das erste Kind einen Kinderabsetzbetrag von 350 Schilling, für das zweite Kind von 525 Schilling und für jedes weitere Kind von 700 Schilling erhalten. Die Auszahlung des Kinderabsetzbe-trages ist an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden. Das ist die Theorie*.

Die Praxis schaut anders aus. In einem Erlaß des Finanzministeriums wurden vor kurzem einige dieser Neuerungen - wie die Kinderabsetzbeträge und der Unterhaltsabsetzbetrag - näher präzisiert. Nun stellt sich heraus: Haben sich beispielsweise Eltern mit sechs Kindern dafür entschieden, daß der Vater für zwei Kinder, die Mutter für die weiteren vier Kinder die Familienbeihilfe bezieht, ergibt sich folgendes: Der Vater erhält 350 plus 525 Schilling, die

Mutter 350 plus 525 plus 700 plus 700 Schilling. Bezieht der Vater oder die Mutter für alle sechs Kinder die Familienbeihilfe, würde die gleiche Familie monatlich 525 Schilling mehr erhalten. Jährlich bedeutet dies daher ein Minus von 6.300 Schilling. Ein beachtlicher Nachteil für die ohnehin nach den statistischen Befunden im Regelfall schon an der Armutsgrenze lebende Familie.

Natürlich tritt diese Benachteiligung auch ein, wenn sich eine Familie dazu entschließt, daß zum Beispiel das studierende Kind die Familienbeihilfe als Beitrag zum Unterhalt bezieht. Erläutert am Beispiel einer Vier-Kind-Familie bewirkt die Neuregelung: Der Vater/die Mutter bezieht für drei Kinder die Familienbeihilfe und erhält 350 plus 525 plus 700 Schilling monatlich Kinderabsetzberag. Das studierende Kind erhält zusätzlich zur Familienbeihilfe 350 Schilling. Der Nachteil beträgt in diesem Fall monatlich 350, jährlich 4.200 Schilling.

Erkleckliche Differenz

Würden bei der Sechs-Kinder-Familie der Vater für zwei Kinder, die Mutter für zwei Kinder und die zwei weiteren Kinder die Familienbeihilfe selbst beziehen, so würde diese Familie monaüich 2.450 Schilling Kinderabsetzbetrag erhalten (350 plus 525; 350 plus 525; 350; 350) und nicht 3.675 Schilling, wie indem Fall, wo ein Eltem-teil für alle sechs Kinder die Familienbeihilfe und damit auch den Kinderabsetzbetrag erhält. Der jährliche Nachteil beträgt im zuletzt als Beispiel gezeigten Fall bereits 14.700 Schilling. Ein beachtlicher Betrag.

War dies wirklich die Absicht des Gesetzgebers bei seiner B eschlußfassung?

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung