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Der Pakt im Wortlaut

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Spielregeln: Die Regierungsparteien werden bemüht sein, wichtige Entscheidungen aufeinander abzustimmen und gemeinsame Beschlüsse gemeinsam zu vertreten.

Beide Parteien verpflichten sich, dafür einzutreten, daß Vorlagen der Bundesregierung nach entsprechenden parlamentarischen Beratungen in den gesetzgebenden Organen eine Mehrheit finden. Das gleiche gilt für Initiativanträge, die gemeinsam zu erarbeiten und mit

den zuständigen Regierungsmitgliedern zu akkordieren sind, wobei deren finanzielle Bedeckbarkeit vom Finanzminister bestätigt werden muß.

Bei Anträgen, die ohne solche Akkordierung eingebracht wurden und über die zwischen den Koalitionspartnern kein Einvernehmen besteht, ist im Zuge der parlamentarischen Beratungen ein Koordinierungsgespräch zwischen den beiden Klubobmännern mit dem Ziel einer gemeinsamen Vorgangsweise zu führen.

Bezeichnet auch nur einer der beiden Klubobmänner das Thema der Abstimmung als eine für den Bestand der Zusammenarbeit wichtige Frage oder würde die geplante Maßnahme erhebliche Kosten verursachen, die im Budget nicht vorgesehen sind, so wird in dieser Frage keine der Regierungsparteien die andere überstimmen.

Jeder Koalitionspartner kann im Falle von Problemen grundsätzlicher Art verlangen, daß die beiden Verhandlungsteams, von denen dieses Ubereinkommen ausgearbeitet wurde, zu einer Beratung zusammentreten, wobei es beiden Seiten freisteht, auch personelle Veränderungen in ihren Verhandlungsteams vorzunehmen. *

Familien und Schwangere:

Die Familienpolitik hat die Aufgabe, die Lebensbedingungen der Familie zu verbessern und an der Schaffung einer kinderfreundlichen Gesellschaft mitzuwirken.

Darüber hinaus werden Ehe und Familie in der Verfassung verankert werden. Dafür wird die politische Grundrechtskommission innerhalb eines Jahres geeignete Formulierungen erarbeiten.

Schwangeren in Not soll unbürokratisch und rasch Hilfe geleistet werden, zum Beispiel durch die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten und durch den Ausbau der Familienberatung, wodurch eine umfassende Beratung — unabhängig von der im Gesetz vorgeschriebenen ärztlichen Beratung — verstärkt ermöglicht werden soll. t

Föderalismus: Die Bundesregierung wird noch 1987 Gespräche mit den Ländern und Gemeinden führen, mit dem Ziel einer Neuordnung der Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie des Finanzausgleichs. ,

Landesverteidigung: Der

Milizbegriff wird gesetzlich verankert werden.

Aus dem „Arbeitsübereinkommen zwischen der Sozialistischen Partei Österreichs und der österreichischen Volkspartei über die Bildung einer gemeinsamen Bundesregierung für die Dauer der XVII. Gesetzgebungsperi-bde des Nationalrates“.

„Der entscheidende Beitrag zum Strukturwandel ist jedoch von den Menschen in den Unternehmen zu leisten. Die Nutzung und kreative Entwicklung des Humankapitals ... wird zur großen bildungspolitischen und unternehmerischen Herausforderung. ... Die Bundesregierung wird in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die entsprechenden Anreize, Initiativen und klimatischen Voraussetzungen schaffen...“

Die Sozialpartner: ein weiteres Schlüsselwort im Koalitionspakt. Ob es nun um die Flexibilisierung der Arbeitszeit, um die Verkürzung der Wochenarbeitszeit, um die Ladenschlußzeit oder auch um Fragen wie die stärkere Integration Österreichs in den westeuropäischen Wirtschaftsraum geht: die künftige Bundesregierung setzt auf die Unterstützung der Sozialpartner.

Auf jeden Fall müssen aber die Arbeitnehmervertreter in Zukunft auch Maßnahmen mittragen, die bei den Betroffenen nicht gleich auf ungeteilte Zustimmung treffen werden. Ein Beispiel für viele: Im Lichte des für die Jahrtausendwende bei Fortschreibung des bisherigen Pensionssystems zu erwartenden Finanzkollaps der Rentenversicherungen ist unter anderem an „Veränderungen im Finanzierungssystem“ gedacht, „die weder die Gesamtbeitragslast erhöhen, noch andere Zweige der Sozialversicherung in ihrer Leistungsfähigkeit gefährden“.

Dieses Kunststück soll auch dadurch gelingen, daß der steigende Anfall an vorzeitigen Pensionierungen überprüft wird — wohl nur mit der Konsequenz einer Hinaufsetzung des Pensionsalters insgesamt. Weiters sollen „freiwillige Selbstversicherungen“ oder „Nachkäufe“ von Versicherungszeiten an die Stelle der bisherigen Ersatzzeitenregelung (zum Beispiel die Anrechnung eines Hochschulstudiums für die

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