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Der ProTgß

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Jetzt ist es aktenkundig: Ein einstiger Bundeskanzler und noch amtsführender Vorsitzender der SPÖ hat vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt.

beispiellos“ sei die Beweissituation bei diesem Prozeß gewesen, sagte der Richter.

Fred Sinowatz hatte den Journalisten Alfred Worm geklagt, weil dieser behauptet hatte, der SPÖ-Vorsit-zende habe bereits am 28. Oktober 1985 in einer Sitzung des burgenländischen Parteivorstandes erklärt, man werde die Öffentlichkeit „rechtzeitig auf die braune Vergangenheit“ des Präsidentschaftskandidaten Kurt Waldheim aufmerksam machen.

Sinowatz klagte, und Worm wurde freigesprochen, weil das Gericht den von ihm erbrachten Wahrheitsbeweis anerkannte.

Was der Richter mit „beispiellos“ meinte, war die Tatsache, daß da 46 Zeugen aufmarschierten, die alle ziemlich einheitlich aussagten. .^Einiges spricht dafür, daß Absprachen stattfanden“, sagte der Richter und traf dann eine enthüllende Feststellung: „Es hat auch anständige Zeugen gegeben.“

Na fein.

Ein paar Leute machen große Politik auf dem Niveau des kleinen Bezirksgerichtes. Sollte der Journalist Worm fertiggemacht werden, weil er öffentlich die Wahrheit ausgesprochen hatte?

Ich frag ja nur. Und ist es wirklich so einfach bei uns, eine Riege von Zeugen aufbieten zu können, die abhängig genug sind, vor Gericht das .Richtige“ auszusagen?

Es war nämlich mehr oder weniger ein Zufall, daß dem Fred Sinowatz nachgewiesen werden konnte, daß er in zwei Punkten die Unwahrheit gesagt hatte.

,Jiei Gericht hat die Wahrheit vor der Parteitreue den Vorrang“, meinte der Richter in seiner Begründung.

Einspruch, Euer Ehren. Bitte, nicht nur vor Gericht!

Damit die Verburgenlän-derung Österreichs nicht weiter fortschreite.

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