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DER SCHUL-AUFSICHTSRAT

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Schulpartnerschaft bedeutet Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Doch Gesetze können sagen, was sie wollen: Nicht überall, wo es einen Schulgemeinschaftsausschuß gibt, gibt es auch die Schulpartnerschaft.

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Schulpartnerschaft bedeutet Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Doch Gesetze können sagen, was sie wollen: Nicht überall, wo es einen Schulgemeinschaftsausschuß gibt, gibt es auch die Schulpartnerschaft.

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Das Kernstück der Schulgemeinschaft ist der Schulgemeinschaftsausschuß (SGA), ein Gremium mit je drei Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern sowie dem Direktor, der allerdings kein Stimmrecht hat. Der SGA steht für das, was die Schulpartnerschaft sein sollte eine echte Partnerschaft von Eltern, Lehrern und Schülern in allen Fragen, die das Schulleben betreffen.

Nur wenige Monate alt ist die jüngste Umfrage unter den österreichischen Schulsprechem. Eine der Fragen galt der Schulpartnerschaft. Das Ergebnis gibt jedoch wenig Grund zur Freude: Denn nur 37 Prozent der Schulsprecher beurteilen die Einflußmöglichkeit und die Wirksamkeit des SGA als ausreichend. Und das sind zudem um fünf Prozent weniger als im Jahr davor.

Geht man nun daran, dieses Ergebnis zu analysieren, stößt man auf die Aufgaben und Kompetenzen des SGA und damit auf das erste Problem dieses Gremiums: Der SGA braucht mehr Kompetenzen, vor allem wirkliche Entscheidungskompetenzen, um von seinem derzeitigen Dasein wegzukommen.

Der Schulgemeinschaftsausschuß muß zu einer Art „Aufsichtsrat" der Schulleitung gegenüber werden, der zum Beispiel auch ein Vetorecht in allen Fragen besitzt.

Seine Aufgabe muß auch die Kontrolle über grundlegende finanzielle Angelegenheiten, der Beschluß über Unterrichtsmittel, Schulveranstaltungen, die Nachmittagsbetreuung und die Schulorganisation im allgemeinen sein.

Natürlich wird dem SGA auch bei der Direktorenbestellung in Zukunft eine wichtige Rolle zukommen. Zwar wird es nicht die beste Lösung sein, den Direktor gleich im SGA zu beschließen, denn Lehrer von anderen Schulen, die sich bewerben, wären da klar benachteiligt. Viel besser wäre es, die Direktorenkandidaten an der Schule zu einem Hearing einzuladen, zu dem alle Lehrer, Schüler und Eltern kommen können und danach ihre Stellungnahmen abgeben.

Problem Nr. 2 ist, daß Gesetze allein sicher nicht immer ausreichen werden, den SGA aufzuwerten. Doch auch der vielzitierte Gesinnungswandel ist nicht unmöglich. Ein Vorbild ist eine Tiroler Schule: Einen ganzen Vormittag lang stellte sich der komplette SGA einer Diskussion mit der Schule. Alle Schüler, Eltern und Lehrer waren eingeladen, mitzureden. Und siehe da - von diesem Tag an war es mit dem Mauerblümchendasein des SGA zu Ende.

Gerade durch die Autonomie, die in nächster Zeit endlich auf unsere Schulen zukommt, wird eine neue Ära für die Schulpartnerschaft anbrechen: Denn Entscheidungen über finanzielle Angelegenheiten oder über ein Stundenkontingent, über das die Schule individuell entscheiden kann, müssen von Eltern, Lehrern und Schülern gemeinsam getroffen werden.

Doch die Schulgemeinschaft darf nicht außerhalb der Schultore enden, heute existiert sie dort nicht einmal auf dem Papier: So gibt es bei jedem Landes- beziehungsweise Stadtschulrat ein sogenanntes Kollegium, das unter anderem immerhin über Direktorenposten oder die Ferienregelung des jeweiligen Bundeslandes entscheidet. Und diese Kollegien sind nach den Ergebnissen der Landtagswahlen mit Vertretern der Parteien besetzt.

Eine Alternative gibt es sehr wohl: Den Landesschulgemeinschaftsaus-schuß, der, wie der Name schon sagt, aus Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern zusammengesetzt ist. Lange Zeit war er Theorie, in Oberösterreich wurde ein solcher heuer installiert. Er hat zwar noch nicht die vollen Kompetenzen des Kollegiums übernommen, daß er eine echte Alternative ist, hat er aber schon bewiesen. Zum Beispiel im Bereich der Direktorenbestellung, wo dann wirklich die betroffenen Personen entscheiden könnten und das Parteibuch seinen Einfluß verliert. *

„Gemeinsam statt einsam" muß das Motto für eine erfolgreiche Schulpartnerschaft lauten, genauso wie zur Ausweitung der Schulpartnerschaft. Wir Schülervertreter sind sicher dabei, wenn es um die Umsetzung dieser Partnerschaft geht. Das darf durchaus als Appell an Lehrer, Eltern, vor allem aber an die verantwortlichen Politiker verstanden werden.

Der Autor ist stellvertretender Bundesobmann der Union Höherer Schüler.

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