6943094-1983_35_03.jpg
Digital In Arbeit

Der uralte Traum von der Gleichheit

Werbung
Werbung
Werbung

Die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichwertigkeit der Wählerstimmen dienen der Überwindung von krassem Unrecht. Dennoch stellen die Vorteile von Besitz und Bildung diese Gleichheit und Gleichwertigkeit in Frage. Dazu kommen grundlegende naturgegebene Unterschiede, doch ist die Bedeutung der fundamentalsten Unterschiede, nämlich Alter und Geschlecht, kulturell oder gesellschaftlich bestimmt und daher veränderlich.

Die Beziehungen zwischen den Generationen wie auch zwischen den Geschlechtern sind gerade jetzt überaus wandelbar. In diesem Wandel entsteht eine weite Fächerung in Autoritätsstrukturen, rechtlichen Anordnungen und in der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern wie auch zwischen Altersgruppen im Widerspruch zu allen Theorien, welche diese Beziehungen im Sinne . einer unabänderlichen menschlichen Natur erklären.

Abhandlungen und Diskussionen über Gleichheit und Ungleichheit beziehen sich jedoch hauptsächlich auf Unterschiede in Besitz und Wohlstand sowie auf Unterschiede in Prestige, Autorität und Macht.

Fragen in bezug auf Herrschaft von Menschen über Menschen werden aktuell, wenn aus Stammesgesellschaften Staaten hervorgehen. Dazu hat Plato die Frage gestellt: „Wer soll herrschen?" und dabei die ideale Figur des Philosophenkönigs konzipiert.

Piatos Frage beschäftigt Denker bis zum heutigen Tag. Im Sinne einer herrschaftsfreien egalitären Gesellschaft, in der alle Probleme von allen Betroffenen gemeinsam entschieden werden, erscheint auf Piatos Frage die Antwort „Niemand!"

Im Gegensatz zu dem egalitären Standpunkt stehen elitäre Auffassungen, welche Herrschaft entweder aufgrund charakterlicher und kultureller Überlegenheit rechtfertigen oder auf Ansprüche einer Herrenrasse. Die erste Auffassung wurde von Oth-mar Spann („Der wahre Staat") unter ausdrücklicher Ablehnung von Rassismus artikulierte Den Anspruch einer Herrenrasse finden wir in den Memoiren eines bekannten österreichischen Antisemiten aus Braunau am Inn ausführlich dargelegt.

Othmar Spann lieferte die Grundlage für die Verfassung des autoritären Ständestaats von den Bundeskansrlern Dollfuß und Schuschnigg. Die oben erwähnte rassistische Herrschaftsauffassung hat in der Weltgeschichte tiefe bleibende Spuren hinterlassen: als Erbe des deutschen Nationalsozialismus (vgl. Albert Speer, „Der Sklavenstaat").

Unterdrückte und rechtlose Menschen streben nach einer herrschaftsfreien egalitären Gemeinschaftlichkeit, die von gesellschaftskritischen Denkern konzipiert wird. Bisher ist es jedoch selbst den erfolgreichsten auf absolute Gleichheit eingeschworenen Revolutionären bestenfalls gelungen, überwundene Herrschaftsformen mit neuen abzulösen.

Dabei führt ideologische Verschleierung der , neuen Herrschaftsverhältnisse zu besonders harter Unterdrückung (vgl. Milo-van Djilas, „Die neue Klasse"). Die philosophische Befürwortung von Herrschaftslosigkeit und Klassenlosigkeit inspiriert jedoch fortlaufend fruchtbare Denkanstöße.

Piatos Frage „Wer soll herrschen?" beschäftigt Denker und motiviert engagierte Aktivisten seit über zweitausend Jahren mit überaus enttäuschenden Ergebnissen. Piatos Frage ist nämlich unangemessen und führt daher bestenfalls zu geistreichen, aber niemals zu brauchbaren Antworten. Seit dem Ubergang von Stammesgesellschaften zu Staaten konfrontieren die Menschen folgende zwei Fragen:

# Wie sollen die Herrschenden ausgewählt werden?

# Wie sind die Befugnisse der Herrschenden zu definieren und zu kontrollieren?

Diese Fragen können jedoch nur in Anbetracht jeweiliger Gegebenheiten beantwortet werden. Piatos Frage ist jedoch so attraktiv, weil sie einfache Antworten zuläßt, mit denen elitäre wie auch egalitäre Denker die komplexe Frage der Gewaltenteilung umgehen können. Statt dessen träumen egalitäre und elitäre Utopisten von konfliktfreien Gesellschaften, in denen unfehlbare Entscheidungen entweder von perfekten Gemeinschaften oder von perfekten Autoritätspersonen getroffen werden.

Das Prinzip der Gewaltenteilung hingegen anerkennt die unabdingbare Fehlbarkeit aller Menschen und damit die Unerreichbarkeit menschlicher Perfektion. Der Begriff der dreiteiligen Gewaltenteilung in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung geht auf Montesquieu (1685-1755) zurück und wurde seither weltweit zur Grundlage von Freiheit im Rechtsstaat.

Das Prinzip der Gewaltenteilung erscheint jedoch ursprünglich mit dem Glauben an eine göttliche Autorität, der Herrscher wie Beherrschte unterworfen sind. In diesem Sinne erscheinen im Alten Testament, im Neuen Testament und im Koran Hinweise auf die Pflichten des Herrschers.

Diese Einschränkung von Willkür wirkt vor allem als Grundlage für das Prinzip legitimer Nachfolge, die kaum wirksam geregelt werden konnte, solange Herrscher als göttliche Wesen kein Unrecht begehen konnten. Die Regelungen legitimer Nachfolge sind zwar weit gefächert und wandelbar, doch sind diese Regelungen zusammen mit Kontrollen zur Sicherung verantwortlicher Autoritätsausübung grundlegende Bedingungen für Rechte und Würde der Menschen.

Ausschlaggebend für die Bestimmung von Unterschieden zwischen den Menschen sind je-' doch die Fragen über kulturelle und genetische Identität. Alle Lebewesen haben eine genetische Identität. Nur die Menschen haben außerdem eine kulturelle Identität.

Als „Kultur" gilt alles, was von Menschen erlernt oder aufgrund von Erlerntem geschaffen worden ist. Genetische Faktoren bestimmen beim Menschen Haut-, Haar-und Augenfarbe sowie etliche andere Eigenschaften und möglicherweise auch verschiedene Verhaltenstendenzen. Angeboren sind den Menschen außerdem etliche Bedürfnisse und Triebe, doch ist das diesbezügliche Verhalten im Rahmen kultureller Normen erlernt und nicht instinktiv.

Unterschiede zwischen den Menschen werden bisweilen aufgrund von genetischen Faktoren . oder im Zusammenhang mit Milieu erklärt. In einer Selektion, in der es auf Lernfähigkeit, schöpferisches Potential, Arbeitsdisziplin und Ausdauer ankommt, sind ererbte Unterschiede in der Form rassischer Merkmale unanwendbar, da diese Qualitäten unter Menschen gleicher Rasse so weit gestreut sind, daß sich die dies^ bezüglichen Verteilungskurven weitgehend überschneiden.

Die Bewertung von Menschen aufgrund von Rasse dient häufig der Ablenkung von eigenen mangelhaften Qualitäten und Fähigkeiten. Daher dürfte die Bezeichnung „Untermensch", die man nicht ohne Schaudern aussprechen sollte, auf jene passen, die diesen Ausdruck geprägt haben — in unbewußter Reaktion auf die eigene Minderwertigkeit.

Ahnenforschung zwecks Feststellung genetischer Identität geht entweder nicht sehr weit zurück oder ist überaus selektiv. Da sich die Zahl unserer Vorfahrerf mit jeder Generation verdoppelt, sind wir alle aufgrund statistischer Wahrscheinlichkeit berechtigt, Julius Caesar, Karl den Großen und Wilhelm den Eroberer zu unseren Vorfahren zu zählen. Das Bedürfnis, sich mit einem oder allen der oben Genannten zu identifizieren, ist jedoch ein Teil der kulturellen Identität.

Kulturelle Identität entwickelt sich ausschließlich im Rahmen genetisch bedingter Lernfähigkeiten. Kulturelle Werte bestimmen, welche Fähigkeiten gefördert werden. So wurde das Ideal einer ausgewogenen Förderung geistiger und körperlicher Fähigkeiten im Lichte des Prinzips „ut mens sana in corpore sano" - ein gesunder Geist in einem gesunden Körper — pervertiert in das Ziel, eine Jugend zu erziehen, die „zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl und flink wie Windhunde" ist. Diese Abwertung klassischer kultureller Werte erscheint als kulturelles Phänomen von barbarischem Rückfall.

Im Sog von rapidem technischen Fortschritt wird das Bildungswesen in der Ausbildung für ein überaus veränderliches Berufsleben oft überfordert. Gleichzeitig führt Kommunikation mit Lichtgeschwindigkeit und Transport mit Uberschallgeschwindigkeit zu einer Vielfalt von kulturellen Kontakten, die nur schwer zu bewältigen sind. Folglich führt verkümmerte kulturelle Identität zu Desorientierung und damit zu einer mangelhaften Selbstachtung. Das zeigt sich in einer Abwertung kultureller und einer Uberbewertung genetischer Identität.

Andere kann nämlich nur achten, wer sich selbst achtet. Selbstachtung, die in kultureller Identität verankert ist, erscheint als Voraussetzung für eine sinnvolle Bewältigung der Problematik von Gleichheit und Ungleichheit.

Kontrolle von Autorität Zwischen genetisch und milieubedingten Unterschieden gibt es keine eindeutige Trennungslinie. So wirkt z. B. die Ernährung der schwangeren Mutter sowohl als Milieu- wie auch als Erbfaktor. Das Studium der Bedeutung von Erb- und Milieufaktoren in der Entwicklung der Menschen muß unter dem allgemeinen Schutz der Freiheit der Wissenschaft unbeeinträchtigt bleiben.

Die Anwendung dieser wie anderer Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung bedarf natürlich verantwortlicher Steuerung und Kontrolle. In einer komplexen Gesellschaft muß es natürlich Leute geben, die Entscheidungen treffen, welche in die Interessen anderer eingreifen.

Unterschiede in der Entscheidungsgewalt, d. h. in Autorität und Machtbefugnis, können nicht abgeschafft werden; alle diesbezüglichen Versuche enden mit einer Schwächung oder gar Abschaffung von Kontrollen der Ausübung von Autorität und damit von Begrenzungen von Macht.

Vorrangig ist daher die Frage der Auswahl jener Personen, die Autorität ausüben sollen, zusammen mit der Frage der Begrenzung und Kontrolle ihrer Autoritätsausübung (vgl. Karl Popper, „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde").

Eng verbunden mit der Auswahl von Personen, die Autorität ausüben, und der Kontrolle dieser Autoritätsausübung ist das Problem der Vermittlung kultureller Identität. Wir sollten uns daher weniger über ideale utopische Gesellschaftsformen Gedanken machen und uns mehr auf die Problematik der Zuweisung und Kontrolle von Autorität konzentrieren.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung