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Die Bewohner planen

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Das Dorf und der ländliche Raum insgesamt sollen in ihrer kulturellen Eigenart, die eine wesentliche Grundlage der Kultur in Niederösterreich darstellt und in einem fruchtbaren Spannungsverhältnis des ländlichen und des städtischen Raumes ihre Wirkung entfaltet, erhalten und erneuert werden.

Im ländlichen Raum sollen regionale Wirtschaftskreisläufe durch Wertschöpfung in der Region, durchEntwicklungregiona-ler Eigenleistungen und Ausschöpfung regionaler Gegebenheiten gestärkt, die Beschäftigung der ortsansässigen Bevölkerung in der Region vermehrt gewährleistet und eine hohe Eigenständigkeit bei der Befriedigung des regionalen Bedarfs im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich erreicht werden.

Die Eigenständigkeit der Dörfer soll durch die Entwicklung und Förderung der Eigenverantwortung und der Fähigkeit zur Selbsthilfe der dörflichen Bevölkerung gestärkt werden.

Das Ziel eines Dorferneuerungsvorhabens besteht im Einzelfall darin, daß a) der soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Ist-Zustand eines Dorfes erfaßt und davon ausgehend^ ein Soll-Zu-stand ganzheitlich entworfen wird sowie die zu dessen Verwirklichung geeigneten Maßnahmen festgestellt werden, b) die Bereitschaft der Dorfbewohner, mit ihren eigenen Kräften diesen Soll-Zustand anzustreben, wachgerufen wird, c) dieser Soll-Zustand durch die Dorfbewohner und alle örtlichen und regionalen Kräfte unter Hilfestellung durch die Organe der Dorferneuerung verwirklicht wird.

Der Dorferneuerungsplan ist die von den Leitzielen der Erhaltung und Erneuerung von Orten ausgehende umfassende Darstellung des sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Soll-Zu-standes eines Dorfes und hat die zur Verwirklichung dieses Zustandes erforderlichen Maßnahmen zu bezeichnen.

Er soll mit bestehenden örtlichen Raumordnungsprogrammen, Bebauungsplänen, Landschaftsplänen, Straßenplanungen, Flurplanungen, wasserwirtschaftlichen Planungen und anderen rechtswirksamen oder in Ausarbeitung befindlichen Planungen übereinstimmen oder erforderlichenfalls deren Verbesserung vorsehen.

Er soll insbesondere Maßnahmen zur Ortsstrukturverbesserung, zur gebäudebezogenen Erneuerung, zur Verbesserung der Energiesituation (Energieplan zur Nutzung regionaler bodenständiger Energiequellen), zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Gegebenheiten, zur soziokulturellen Erneuerung, zur Strukturverbesserung der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensbedingungen enthalten.

Aus den Richtlinien für die Erhaltung und Erneuerung von Orten im ländlichen Raum (Dorferneuerung Niederösterreich).

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