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Die Chancen für den Geldbeutel

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Auch wenn Ausgaben für den Besuch einer Privatschule größtenteils als Privatvergnügen eingestuft werden, gibt es Möglichkeiten, sie teilweise zu überwälzen.

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Auch wenn Ausgaben für den Besuch einer Privatschule größtenteils als Privatvergnügen eingestuft werden, gibt es Möglichkeiten, sie teilweise zu überwälzen.

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Die Vorteile von Privatschulen lassen viele Eltern daran denken, für ihre Kinder die Alternative zu dem Besuch einer öffentlichen Schule zu wählen. Alleine der Rechenstift hält sie letztlich oft davon ab, den Wunsch in die Realität umzusetzen.

Allerdings: Nur mit den Angaben der Schulerhalter in der Hand sollte noch keine Entscheidung getroffen werden. Es gibt einen nahezu unübersichtlichen Wust an Ermäßigungen, Unterstützungen und Stipendien, die den Weg in die Privatschule doch noch ebnen können.

Eines muß aber vorweg betont werden: Für die überwiegende Zahl der Privatschüler sind Kostenreduktionen nicht drinnen. Außerdem spielt es in vielen Fällen der Unterstützung überhaupt keine Rolle, ob der Schüler eine Privatschule besucht oder nicht. Dafür ist der Privatschüler auch bei der Schülerfreifahrt und den Gratisschulbüchern gleichgestellt.

Die Schüler- und Heimbeihilfe, die der Staat nach dem Schülerbeihilfengesetz ausschüttet, behandelt ebenfalls alle Schüler gleich, wobei sie nicht nur wichtig ist, weil sie sozial Schwache unterstützt, sondern weil sich andere Institutionen bei der Gewährung von Unterstützung an ihr orientieren.

Was bietet nun die staatliche Beihilfe? Zunächst einmal: Eine Heimbeihilfe wird erst nach der achten Schulstufe gewährt, d. h. wenn der Schüler in der neunten Schulstufe einen Polytechnischen Lehrgang, eine mittlere oder höhere Schule besucht. Oder anders gesagt, in der Volksschule, Haupt- oder Mittelschule bis zum Abschluß der vierten Klasse gibt es kein Geld vom Staat.

Schulbeihilfe gibt es überhaupt erst ab der 10. Schulstufe. Dafür aber auch für Berufstätige, die die Matura nachholen.

Vorsicht ist dennoch geboten, denn einzelne Schulen wie etwa die „Rudolf Steiner-Schulen” berechtigen nicht zum Bezug der

Beihilfe. Jeder Internatsaufenthalt ist darüber hinaus nicht förderungswürdig.

Hat man sich über diese Hindernisse Klarheit verschafft, dann müssen noch die individuellen Voraussetzungen für eine Beihilfe stimmen, wobei der Schüler im wesentlichen sozial bedürftig sein und einen günstigen Schulerfolg nachweisen muß.

Der „günstige Schulerfolg” heißt im Klartext, daß der Notendurchschnitt für eine Schulbeihilfe keinesfalls schlechter als 2,8 sein darf (Heimbeihilfe 3,1). Schafft das der Schüler nicht, dann kommt nur mehr der Härtefonds als staatliche Geldquelle in Frage.

Was aber heißt sozial bedürftig? Das ist nicht kurz und bündig zu erklären, daher nur ein Beispiel: Hat eine Familie nach Abzug diverser Positionen vom Bruttoeinkommen - im wesentlichen die Sozialversicherungsbeiträge und eine Sonderausgaben-und Werbungskostenpauschale für Unselbständige, in der Höhe von öS 8.190,— ein anzurechnendes Einkommen von öS 145.000,— und hat die Familie zusätzlich ein zweites Kind etwa in der Volksschule, dann stehen ihr an Schüler- und Heimbeihilfe jährlich öS 11.800,- zu. Ist das Kind behindert, erhält sie mehr, ebenso wenn der Kindersegen größer oder das Familieneinkommen geringer ist.

Stiftungen und Freiplätze

Wichtig ist noch eines: Da „außergewöhnliche Belastungen” nicht anerkannt werden, kann auch das Schulgeld nicht in Anrechnung gebracht werden. Nähere Auskünfte beim entsprechenden Landesschulrat einholen zahlt sich jedenfalls aus.

Die nächste Station auf der Suche nach Zuschüssen sollte dann bereits der Schulträger der entsprechenden Schule sein. Hier sind angenehme Überraschungen möglich.

Manche Schulen haben die

Möglichkeit, über Stiftungen einige Freiplätze oder Ermäßigungen zu gewähren. Andere wiederum verzichten von sich aus auf einen Teil der Einnahmen, um nicht nur Kinder zahlungskräftiger Eltern zu beherbergen. Privatschulerhalter gewähren überdies oft schon Nachlässe, wenn der Staat seinen Säckel noch verschnürt läßt.

Die Kriterien für diese Ermäßigungen sind im Detail äußerst verschieden, in der Regel aber weiter gezogen als beim Staat. Jedenfalls: Nachfragen zahlt sich aus, selbst sogenannte Eliteschulen öffnen ihre Pforten für sozial Bedürftige, allerdings oft nur gegen entsprechende schulische Leistungen.

Nirgendwo allerdings ist der Prozentsatz der Nichtvollzahler annähernd so hoch, wie er etwa bei einer Rudolf Steiner-Schule erhoben wurde. Dort zahlen 2/3 bis 3/4 der Schüler nicht den vollen Satz.

Interessant kann es auch sein, bei den Ländern nachzufragen, da diese entweder Stiftungen selbst verwalten oder zumindest wissen, welche Stiftungen im Land Geld für Schüler ausschütten.

Für Kammermitglieder zahlt es sich auch aus, allfällige Stipendienfonds bei ihrer gesetzlichen Interessenvertretung anzuzapfen. So vergab die Arbeiterkammer für Wiener Mitglieder 1983 rund 900 Stipendien. Schulgeldkosten werden dort als außerordentliche Belastung dann gewürdigt, wenn offenkundig ist, daß eine öffentliche Schule nicht gewählt werden könnte.

Auch der OGB ist für seine Mitglieder eine Anlaufstelle, dort vergibt der .Johann Böhm-Fonds” Stipendien.

Hat man alle Möglichkeiten soweit ausgeschöpft, ist zu überlegen, wie man die eingeheimsten Vorteile soweit wie möglich behalten kann. Viele — aber bei weitem nicht alle - Förderer wollen wissen, wieviel von anderen Stellen heraugeholt worden ist - um dann die eigene Unterstützung entsprechend zu kürzen. Allerdings: Uberprüfbar sind Mehrfachunterstützungen in der Regel kaum.

Förderungsdschungel

Auf den doch sehr aufwendigen Ritt durch den Förderungsdschungel kann derjenige leichten Herzens verzichten, der sich schon einen Arbeitgeber gesucht hat, dem erhöhte Ausgaben seines Arbeitnehmers für den Privat-schulbesuch seines Nachwuchses ersatzwürdig sind.

Für Besserverdienende ist das auch oft die einzige Chance, irgendwo Ersatz für die Schulkosten zu erhalten, denn das Finanzamt stellt sich in der Regel taub, wenn es darum geht, Schulgeld als eine „außergewöhnliche Belastung” anzuerkennen.”

Dazu ist es schon notwendig, dem Finanzamt klarzumachen, daß die Privatschule für den Sprößling näher liegt und es nicht zumutbar ist, den längeren Schulweg in die öffentliche Schule täglich anzutreten. Oder daß das Kind so ein Schitalent ist, daß Stams der ideale Ort für die Ausbildung ist.

Wer seinen Fall aus anderen Gründen für besonders kniffelig hält, für den gilt gegenüber dem Finanzamt ebenfalls das bewährte Motto: Nur durch Umsicht und Reden kann der eigene Geldbeutel geschont werden.

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