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Die Privaten zahlen für alle

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Im April werden die Prämien der Zusatzversicherungen um zehn Prozent angehoben. Die Spitäler verlangen um 86 Prozent mehr als für Kassenpatienten. Das ist alles andere als gerechtfertigt.

Die private Krankenversicherung hat die Pflicht, auf das ihr von den Versicherungsnehmern freiwillig anvertraute Geld zu schauen. Sie muß versuchen, immer wieder kostendämpfend zu wirken.

Das hat sie immer wieder eindringlich den für die Spitäler Verantwortlichen zu sagen. Das wird sie immer wieder den Ärzten sagen. Bei diesen hat sie vielfach Verständnis dafür gefunden. Ich begreife schon, daß dies leichter ist.

Die für die Träger Verantwortlichen, denen muß das Verstandnis schwerfallen, denn da geht es um fremdes Geld. Trotzdem muß ich sagen, daß es nicht angeht und sehr bald Konsequenzen zeitigen wird, wenn der Privatversicherte dafür höhere Prämien zahlen muß, weil sich die für die Spitäler Verantwortlichen nicht genieren, ihm im Wege der privaten Krankenversicherung (aber das ist ja sein Geld, das er in Form der Prämie bereits hingelegt hat) zusätzlich einen höheren Prozentsatz der amtlich verlautbarten Pflegegebühren abzuknöpfen — obwohl seine Sozialversicherung diese Pflegegebühren, wenngleich in einem Ausmaß, das nur knurrend akzeptiert wurde, bereits bezahlt hat!

Liegt da nicht die Vermutung nahe, daß man sich das, was man von der großen Sozialversicherung bzw. vom Bund nicht bekommen kann, eben auf einem leichteren, politisch billigeren Weg vom schwächeren einzelnen holen will?

Wie lange dieses Spiel gespielt werden kann, weiß ich nicht. Ich weiß nur eines, daß die Gelder, die im Wege der privaten Krankenversicherung von einzelnen Patienten der Sonderklasse gezahlt werden, sehr beachtliche Größenordnungen erreichen.

Die Sonderklasse ist ideologisch umstritten, betriebswirtschaftlich mangels gesonderter Kostenerfassung eine Unbekannte und, da arbeitsintensiv, vielfach nicht gerade Liebkind des Personals. Erschwerend kommt noch hinzu, daß das Gebotene seitens der Spitäler sicherlich nicht den Preis rechtfertigt; z. B. gibt es viele Spitäler, in denen die Sonderklasse nicht einmal systemi-siert ist.

Es liegt der, der da extra zahlt, im Bett neben dem, für den das, was die Sozialversicherung bezahlt hat, auch gereicht hat. Nicht, daß die Patienten der Sonderklasse auf Privilegien pochen wollen — sie sind nur der offenbar unnatürlichen Auffassung, daß sie für ihr Geld auch eine angemessene Gegenleistung erhalten wollen.

In der medizinischen Betreuung, Pflege und Verpflegung darf dem Gesetz nach kein Unterschied sein. Das Gesetz sieht nur die Differenzierung der Gebührenklassen in der Ausstattung der Räume und der Bettenanzahl pro Raum vor.

Man wird aber sicher nicht den Beweis führen können, daß sich dafür im Mehrbettzimmer Zu-satzkosten in der Größenordnung bis zu 86 Prozent der Pflegegebühren oder, in absoluten Zahlen ausgedrückt, bis 1927 Schilling pro Tag ergeben.

Zu diesen Beträgen kommen noch die gesondert zu bezahlenden Arzthonorare, wovon in vielen Bundesländern verschieden hohe, des öfteren aber sogar beträchtliche Anteile dem,Träger zugute kommen.

Die Prämie in der privaten Krankenversicherung ist abhängig von den Kosten, die pro Spitalstag entstehen, und nicht von der Benennung der Gebühren. Für den sozialversicherten Steuerzahler sind die Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse durch die entrichteten Sozialabgaben und durch die Steuer bezahlt.

Wenn er sich freiwillig dafür entscheidet, die Sonderklasse aufzusuchen, muß er dafür etwas bezahlen. Was wunder nimmt und auch allen Berechnungen widerspricht, ist die Höhe der Aufzahlung im Verhältnis zu den kostendeckend festgesetzten, für ihn bereits bezahlten Pflegegebühren.

Daß er weiters den Arzt honorieren muß, erregt kaum Anstoß, da er ja die Behandlung durch diesen Arzt gewünscht hat. Meistens weiß der Patient gar nicht, daß von dem Gesamthonorar vielfach noch ein respektabler Anteil an das Haus abgeführt werden muß.

Wird man aber nicht die Zahl jener Bürger, die bereit sind, durch die Zahlung von Prämien an die private Krankenversicherung für den möglichen Spitalsfall zusätzlich vorzusorgen, empfindlich verringern, wenn Gebühren- und Honorarerhöhungen immer wieder zu Prämienerhöhungen zwingen, die die Lohnquote und den Verbraucherpreisindex bei weitem übersteigen?

Wird man den Sonderklassenpatienten nicht aus dem öffentlichen Spital vertreiben, wenn der gesetzliche Spielraum nicht genützt wird? Müßten nicht dort, wo dies bisher nicht geschehen ist, die Sonderklassenzimmer systemi-siert werden? Müßten diese Zimmer nicht jenen Ausstattungsgrad erhalten, der heute in jedem Mittelklassehotel gang und gäbe ist?

Meines Erachtens müßten nur Zweibettzimmer mit Naßgruppen vorgesehen werden, wobei die Entfernung des zweiten Bettes und die Inanspruchnahme als Einbettzimmer gegen einen entsprechenden Aufpreis möglich sein müßte. Telefon, Fernsehen etc. müßten selbstverständlich sein. Ansonsten werden die Menschen, soweit es medizinisch vertretbar ist, in private Spitäler abwandern.

Umverteilung. begünstigt

Pfusch. Sollte man nicht daran denken, im Wege einer Gesetzes-novellierung das Tor zu öffnen für diverse Extras, die nicht mit der ärztlichen und pflegerischen Betreuung im Zusammenhang stehen?

Der sozialversicherte Steuerzahler, der noch willens und fähig ist, Prämien zur privaten Krankenversicherung zu bezahlen, sollte nicht das Gefühl bekommen, er werde zum Löcherstopfen und als Finanzier von Umverteilungsmaßnahmen benützt. Es hat immer mehr den Anschein, daß der Bürger nicht bereit ist, dafür sein gutverdientes Geld auszugeben.

Auf diese Weise bestünde die Gefahr, daß die Schattenwirtschaft auch den Spitalsbereich erfaßt — vielleicht sogar zum wirtschaftlichen Vorteil des Patienten, sicherlich aber zum wirtschaftlichen Nachteil der Spitäler.

Und dann soll sich niemand mehr wundern, daß das Ersatztagegeld in Anspruch genommen wird und insgesamt das Interesse an Spitalstagegeldversicherungen steigt.

Der Autor ist Generaldirektor der „Colle-gialität".

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