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Die verborgenste Mitte

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Gewissen: Was ist das? Die Gewissensauffassungen bestimmen Herrschaftsformen, religiöse Institutionen und Traditionen, den Typ der Moraltheologie und vieles andere. Nicht umsonst hat das Zweite Vatikanische Konzil sowohl in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ (GS) wie auch in der Erklärung über den Sinn von Religionsfreiheit darum gerungen. Der aufgeschlossenen Mehrheit standen traditionalistische Gruppierungen wie die um Marcel Lefebvre gegenüber. Ihr Ausgangspunkt war eine eng verstandene Gehorsamspflicht und das Schlagwort .„Nur die Wahrheit hat ein Recht“, wobei man die Kirche oder die eigene Gruppe einfach als Inhaberin der ganzen Wahrheit ansah.

Das Konzil entschied sich für das Bild einer Pilgerkirche, die in vielen Dingen eine suchende Kirche ist und auch den Mut hat, zu sagen, sie habe in manchen Fragen geirrt und habe nicht für alle neuen Probleme fertige Antworten — aber eine Kirche, die aus der Kraft des Glaubens und dem bleibenden Kern der Offenbarung auch mit gewissen Unsicherheiten leben kann, vor allem aber eine Kirche, die große Ehrfurcht vor dem menschlichen Gewissen hat und der die Ehrlichkeit des Gewissens mehr gilt als ein manipulierter Gehorsam ohne innerste Beteiligung der Gewissen oder gar gegen eigene ernst errungene Uberzeugungen.

„Kirche und Welt“ („Gaudium et spes“) Nr. 16 macht eine Reihe von grundlegenden Aussagen über das Gewissen, die sich gegenseitig ergänzen: Im Gewissen vernimmt der Mensch ein dem „Herzen“ eingeschriebenes Gesetz, das von Gott stammt. Es ist jenes „Gesetz, das in der Liebe zu Gott und dem Nächsten seine Erfüllung hat“. „Durch die Treue zum Gewissen sind die Christen mit den übrigen Menschen verbunden im Suchen nach der Wahrheit und zur wahrheitsgemäßen Lösung all der vielen moralischen Probleme, die im Leben der einzelnen wie im gesellschaftlichen Zusammenleben entstehen.“ Vorausgesetzt, daß der Mensch ehrlich sucht, ist auch bei etwa irrigem Gewissensurteil die Würde des Gewissens gewahrt.

„Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott“ (GS Nr. 16). Es kommt demnach zu einem echten und tiefen Gewissenerlebnis, wenn der Mensch ehrlich nach Gottes Willen sucht, Gott gefallen möchte. Das Gewissen hat damit eine Innerlichkeit und Originalität, die vor allem die kirchliche Verkündigung und „Führung“ stets ehren muß. Der gläubige Christ schaut dabei vor allem auf Christus, der ihm nicht nur als Autorität gegenübersteht, sondern ihn an seiner Liebe teilnehmen läßt.

Paulus und Johannes sprechen immer wieder vom „Leben in Christus“, von Christus „in uns“. Und das schließt das Wirken Seines Heiligen Geistes in unserem gläubigen Gewissen ein. Es geht also um ein liebendes Kennen Christi und um ein Bewußtsein, daß Er in uns lebt und die Liebe zu ihm, zum himmlischen Vater und zum Nächsten weckt. Vor jedem Gehorchen gegenüber menschlicher Autorität — und sei es auch die der Kirche — steht ein demütiges, vertrauensvolles „Horchen“ auf die innere Stimme, ein Horchen, das unzertrennlich ist vom Horchen auf das Evangelium, vom Blick auf Christus.

Es geht, wie der Konzilstext klarmacht, um die Liebe als innerstes und innewohnendes

Grundgesetz bei allen Menschen. Das wird vor allem auch klar durch den Hinweis auf Rom 2,15-16; Mt 22,27-40; Gal 5,14: Alle Menschen kennen die „goldene Regel“; alle Menschen werden schließlich gemäß dem Grundgesetz echter Nächstenliebe gerichtet: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.“

Der Christ erfährt dieses gleiche Gesetz verinnerlicht und verdeutlicht als Anruf Christi: „Liebet einander wie ich euch geliebt habe“ (Joh 15,12). Der gläubige Christ, der sich wirklich liebend auf Christus richtet, hat eine besondere Hilfe, die Höhe und Tiefe, die Länge und Breite des „Geistgesetzes des Lebens in Christus“ (Rom 8,2), das wahre Antlitz der Liebe zu erkennen. Aber niemand kann ihm das höchstpersönliche Hinblicken auf Christus und auf das in sein Gewissen geschriebene Grundgesetz abnehmen.

Die vordringlichste Aufgabe der Kirche ist, durch Wort und Zeugnis, durch die Verkündigung und lebendige Glaubensfeier zum Wecken und Wachhalten dieses innersten „Seelenfunkens“ des Kennens Christi und des Vaters zu ermuntern. Dann folgt die sorgsame und konsequente Anleitung, alle, auch die dornigsten Probleme vom Grundgesetz der Liebe her zu betrachten. Die gemeinsame Synode der deutschen Bistümer gibt zum Beispiel zum Problem der Empfängnisregelung, auch in bezug auf Methoden, die Weisung, die Gatten sollen prüfen, was ihrer wahren Liebe dient oder schadet.

Alle Christen vom Papst bis zum letzten Gläubigen müssen sich immer wieder fragen, ob sie selbst ihrem Gewissen treu sind, und das erkennt man vor allem daran, daß sie verbunden mit den übrigen Menschen nach Wahrheit und wahrheitsgemäßen Lösungen suchen.

Der Gläubige wird Christus preisen, daß er durch die Gnade des Glaubens und das Wirken des Heiligen Geistes sein volles Leben im „Geistgesetz des Lebens in Christus“ haben kann, wenn er wirklich dem (liebenden!) Kennen Jesu und des Vaters Vorrang gibt und von dort her sich ständig über die Echtheit seines Liebens fragt. Aber keine Rangstellung kann irgendeinen Christen dispensieren vom gemeinsamen Suchen. Das Gewissen ist ein existentielles Wissen um sich selbst vor Gott — aber dabei kann man die horizontale Dimension nicht überspringen: das Wissen um sich selbst in Solidarität mit allen Menschen.

Wissen wir, daß der Papst und die ihn unterstützenden Behörden „weltweit“ („katholisch“) die Erfahrung und gemeinsame Reflexion aller Gläubigen, ja aller Christen, ja aller Menschen in Moralfragen einzubringen versucht haben, dann werden uns

Gehorsam und Vertrauen in der Treue zu unserem höchsteigenen Gewissen sehr viel helfen.

Haben wir aber berechtigte Zweifel, ob nicht vielleicht nur eine Schulrichtung, nur ein (vielleicht sogar) veraltetes Gedankenschema am Werk war, dann dürfen wir zwar nicht gleichgültig an einer autoritativen Weisung vorbeigehen, aber wir müssen dann unsere eigene Gewissenstreue schärfen im Suchen, vereint mit anderen- Christen, anderen Stimmen in der Kirche. Wir werden uns nie leichtfertig oder eilfertig auf unser eigenes Gewissen berufen, bevor wir das uns jeweils Mögliche getan haben, uns durch Erfahrung und gemeinsames Nachdenken die bestmögliche Einsicht anzueignen und so auch die Treue gegen unser eigenes Gewissen zu bewähren. Niemand kann un jedoch die konkrete Entscheidung des Gewissens abnehmen.

Wir müssen zwischen der Gesundheit unserer Gewissensanlage und dem Treffen von konkreten Gewissensentscheidungen sorgfältig unterscheiden. Der Konzilstext hilft uns dabei weiter. Er spricht zuerst von „unüberwindlicher Unkenntnis“. Das meinten die Moralisten der vergangenen Jahrhunderte, wenn sie von „irrendem Gewissen“ sprachen.

Der heilige Alfons Liguori beschwor die Beichtväter seiner Zeit, das Gewissen der Beichtenden oder Ratsuchenden absolut zu respektieren, sobald deutlich wird, daß der Ratsuchende existentiell nicht in der Lage ist, sein Urteil zu ändern. Beim Streit darüber mit Rigoristen verweist er immer wieder darauf, daß man solche „unüberwindliche Unkenntnis“ auch bei den größten Kirchenlehrern finde, auch bei Augustinus und Thomas von Aquin, und selbstverständlich auch bei ihm; er hat lange Listen von Lehrmeinungen veröffentlicht, in denen er selbst eine frühere Ansicht ändern mußte, aufgrund neuer Einsichten und Diskussionen.

Seine Rede vom „unüberwindlichen Gewissensurteil“ war also durchaus nicht paternalistisch und nur im Blick auf seelsorglich Betreute gemeint. Es ging um ein existentielles Wissen um unsere Pilgersituation. Das Konzil fügt den nachdrücklichen Aussagen über die Würde des irrenden Gewissens eine notwendige Warnung bei: „Das kann jedoch nicht gesagt werden, wenn der Mensch sich zu wenig bemüht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und durch Gewöhnung an die Sünde das Gewissen fast blind wird.“

Ich möchte von mir aus noch eine weitere Warnung beifügen: Wer durch autoritäre Herrschaftsformen und Erziehung das Gewissen anderer verkrüppelt, hat selbst ein schwer krankes Gewissen. Das autoritäre Gewissen des Herrschaftsträgers oder Erziehers kann sich im so Behandelr ten wie ein Spuk von Uber-Ich einnisten und zu vielfältigen krankhaften Gewissensformen führen. Eine dieser Erkrankungen ist ein Sicherheitskomplex von Untergebenen, die ständig nach von oben verordneten „Sicherheiten“ schreien oder von Autoritätsträgern, die meinen, ständig derlei „Sicherheiten“ verordnen zu müssen.

Der Autor ist Redemptorist und emeritierter Professor der Moraltheologie.

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