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„Die vollkommene Ordnung ist der Tod“

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Im „Journal de Geneve“, einer der angesehensten Tageszeitungen Europas, von deren Existenz freilich höchstens fünf Prozent unserer Nationalratsabgeordneten Kenntnis haben dürften und die wohl kein einziger dieser Abgeordneten außer Prof. Ermacora jemals liest, ist vom 29. Juni bis zum 2. Juli 1976 eine Artikelreihe von Claude Monnier über „Die Minderheiten im modernen Staat“ (Les minorites dans l'Etat moderne“) erschienen, die zum wichtigsten gehört, das jemals in Europa zur Problematik der Minderheiten wie zu jener der Volksgruppen gesagt wurde.

In der ersten Folge würfe darauf hingewiesen, daß wir alle einer Minderheit angehören. Das wurde aus einem Seminar heraus entwickelt, welches die Londoner „Minority Rights Group“ gemeinsam mit der Universität Zürich im Juni 1976 durchführte. (Die heute weltweit angesehene Minority Rights Group wind in absehbarer Zeit auch einen Report über die Slowenen in Kärnten veröffentlichen.) Das Argument ist bestechend: tatsächlich gehören wir alle einer Minderheit an. Wir sind Angehörige etwa der Minderheit der Nichtraucher gegenüber den Rauchern, was der Nichtraucher nur zu oft als sehr schmerzhaft empfindet. Wir werden, wenn wir gläubige Katholiken sind, in Österreich von einer kathalikenfeindlioben SPÖ (aber nicht nur von dieser) mit unseren sittlich-religiösen Überzeugungen an die Wand gedrückt und aligemeiner Verachtung überantwortet, weil wir so rückständig sind, noch an die Heiligkeit der Ehe oder des Lebens zu glauben. Wir sind Fußgänger und halten — als Minderheit — nicht dafür, daß das Auto ein Gott ist, dem man Tag für Tag huldigen muß, und werden daher diskriminiert und nicht, selten vom Autofahrer zum Tode befördert Wir halten kulturelle Werte, wie etwa die Großschreibung oder ein Baeh-Konizert, noch hoch, und werden als Minderheit 'mit solchen Auffassungen auf den Müll geworfen.

Alle diese Minderheiten, auf die das „Jouinnal de Geneve“ und die Minority Rights Group mit Recht auch hinweist, sind aber keine institutionellen Minderheiten. Die NichtTaucher können morgen gegenüber den Rauchern die Mehrheit sein, die (Verfechter eines Sittengesetzes können gegenüber dem Sozialismus (vielleicht , morgen schon die Mehrheit sein, die parlamentarische Opposition von heute kann die Mehrheitspartei von wenigstens übermorgen sein — jedenfalls solange wir noch in einer freiheitlichen Demokratie leben (im Ostblock ist das natürlich anders).

Aber die „nationalen“, die ethnischen und sprachlichen Minderheiten, also die Volksgruppen, sind auf ewig dazu verdammt, in einer andersethnischen Mehrheitsuimge-bung zu leiben, deren Diktat ihnen ihren Lebensstil aufzwingt. Sie sind die institutionellen Minderheiten, es sei denn, daß sie von ihrem Selbstbestimmungsrecht Art. 1 der beiden Menschenrechtsweltpakte, die Österreich freilich bisher nicht ratifiziert hat, Gebrauch machen können und imstande sind, sich entweder aus ihrem bisherigen fremd-nationalen Staat zu lösen oder doch volle nationale Autonomie zu erlangen, was ebenfalls Ausübung des Selibstbestimimuingsrechts ist

Im „Journal de Geneve“ wurde im Absehüußartikei vom 2. Juli 1976 gesagt: „Die Minderheit ist Unordnung; die perfekte Ordnung ist der Tod.“ Der moderne Staat, heißt es weiter, ist vom Begriff her („par definition“) der Feind jeglicher Minderheit. ÖVP und FPÖ in Österreich sollten . das eigentlich langsam begriffen haben, denn die als Staat verkleidete SPÖ hat sie doch vieler politischer Rechte, soweit nicht zwingend Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben ist, beraubt Dennoch haben sich ÖVP und FPÖ dazu bereit gefunden, gemeinsam mit der SPÖ am 7. Juli 1976 im Nationalrat über die Volksgruppen in Österreich zu verfügen, ohne deren Zustimmung erlangt zu haben. Die Minder-

heit wird von den drei Parteien — in Wirklichkeit nur den drei Kärntner Mehrheitsparteien, denen sich aber die Bundesparteileitungen untergeordnet haben — als Element der Unordnung angesehen. Also muß die Minderheit verschwinden. „Die perfekte Ordnung ist der Tod.“

Diesen Tod können die am 7. Juli im Nationalrat beschlossenen Gesetze im Endergebnis mit sich bringen, sofern sich die Slowenen und Kroaten nicht bis aufs äußerste wehren. Dabei kann keineswegs gesagt werden, daß alles, was' an diesem unheilvollen 7. Juli beschlossen wurde, von vornherein falsch ist. Zwar kann man dem Bundeskanzler keineswegs zustimmen, wenn er behauptet, nun sei der Staatsvertrag (Artikel 7) erfüllt und Österreich habe das vorbildlichste Volkagrup-penrecht geschaffen, das es geben könne. Und wenn der ÖVP-Sprecher Taus behauptete, dieses „Paket“ sei ein Schlußstein im Gebäude der Minderheitengesetzgebung, so hat er die europäische und auch die außereuropäische Entwicklung der letzten Jahrzehnte einfach verschlafen oder sich eben von seinen Kärntner Parteifreunden in einen Engpaß drängen lassen, aus dem .es kein Entrinnen mehr geben wird. Es ist bedauerlich, daß überhaupt von einem „Paket“ gesprochen wird, denn darunter versteht man seit 1969 (Südtirolpaket) eine Vereinbarung von Maßnahmen, die zwischen Mehrheit und Minderheit und zwischen Schutzstaat und Herbe'.gs-stiaat abgeschlossen wird. Nichts von alledem in Kärnten. Die Minderheit hat zu den Beschlüssen vom 7. Juli 1976 nein gesagt Jugoslawien als Schutzmacht der Minderheit hat nicht zugestimmt. Da ist denn doch die Haltung des FPÖ-Abgeordneten Scrinzi weitaus nobler, der nicht für diese Minderheitengesetze gestimmt hat, weil sie ihm offenbar zu minderheitenfreundlich waren.

Gewiß sieht das Volksgruppenför-derungsgesetz manches vor, was eine nationale Minderheit sieh wünschen könnte. Bundeskanzler Kreisky hat zwar ganz und gar nicht recht, wenn er auf Grund der jetzigen Gesetzesregelung vom 7. Juli die Volksgruppen in Österreich als besonders privilegiert bezeichnet. Privilegiert sind mit Sicherheit die Finnlandschweden, und von der Autonomie der Färöer wie jener der Aaland-Inseln (muß der Skandinavien-Fan Kreisky auch viel wissen: Volksgruppen, die wirklich gefördert sind. Die Südtiroler, ja selbst die Slowenen in Friaul-Julisch-Venetien, die Valdostaner, die Waliser (auch ohne das neue Weißbuch), die Sorben, die Dänen in Südschleswig, die Deutschen in Nordschleswig, die Friesen in den Niederlanden, die Puertorikaner, die Frankokanadier in Quebec und in Neuschottland, die Deutschen in Ostbelgien und die Ketsahua in Peru und Bolivien, sie sind bis zu einem gewissen Grad geschützt und gefördert, während die Slowenen in Kärnten nach den neuen Regelungen vom 7. Juli bestenfalls immer noch nur geduldet sein werden.

Wie gesagt, dias Volksgruppenför-derungsgesetz enthält manches, was als vorbildlich angesehen werden könnte für jene Volksgruppen, denen es schlechter geht als den Slawen in Österreich, beispielsweise jenen in Frankreich, in Spanien, in der Türkei, in Griechenland, im Irak, in Israel und in Vietnam. Aber wenig verständlich ist es, daß man dieses Volikagruppenförderungsge-

setz mit einer amtlichen Mind-ar-heitenifeststeliung koppelt. In der sogenannten Ortstafelkomimission, deren Ratschläge der Bundeskanzler völlig in den Wind geschlagen hat und deren Mitglieder nicht wissen, wozu sie eigentlich zwei Jahre lang beraten haben, außer wegen der ihnen hinterher für ihre Mühe zugewendeten Kanzlerspenide von je 2000 (!) Schilling, wurden verschiedene Modelle einer wirklichen Befriedigung in Kärnten (und mittelbar auch im Burgenland) ausgearbeitet, aber eine amtliche Minderheitenfeststellung, wie jetzt beschlossen, war nicht darunter. Gewiß wird oft genug die Frage aufgeworfen, warum sich denn die Slowenen und die Kroaten partout nicht zählen lassen wollen. Schließlich würden doch Hühner und Pferde, Haushalte und Berufsgrup-pen gezählt und niemand rege sich

darüber auf. Bei der Sprachzählung, die nunmehr beschlossen ist, wird aber nicht um der Statistik willen gezählt, sondern um zu beweisen, wie wenig Slowenen und Kroaten es in Österreich noch gibt, genauer ge-ges'agt: wie wenige angesichts des auf sie ausgeübten gesellschaftspolitischen Druckes es noch geben wird, die den Mut haben., sich der Sprache nach als Slowenen oder Kroaten zu deklarieren und damit in ihrer gesamten beruflichen und gesellschaftlichen Existenz beeinträchtigt zu sein. Schon heute wird niemand, der der slowenischen Sprachgruppe angehört in Kärnten im öffentlichen Dienst des Landes beschäftigt, nach der „Sprachzählung besonderer Art“ wird ein Slowene nicht einmal mehr Hilfsarbeiter sein dürfen, solange es Arbeitslosigkeit gibt. Der gelernte Kärntner weiß doch immerhin, was es vor 1918 hieß, in Kärnten gläubiger Katholik zu sein: eingeschlagene Fensterscheiben, Überfälle bei Tag und bei Nacht, Diffamierung als „Klerikaler“ und „Ultramontaner“. Kaum zu glauben, daß sich dennoch viele als Ohristlichsoziale zu bekennen wagten. Ähnlich ist es heute, wenn man sich als Slowene bekennt (als Katholik (darf man sich übrigens auch heute noch in Kärnten nur sehr bedingt bekennen, im allgemeinen hat man es dann erheblich schwerer als die aus der Kirche Ausgetretenen, die ja in der Kärntner ÖVP des gemischtsprachigen Gebietes nicht selten sind).

Die „.Salzburger Nachrichten“ haben trotz gewiß kritischer Haltung gegenüber den slowenischen Extremisten, die es leider auch gibt, in ihrer Ausgabe vom 9. Juli (Gerhard Steininger) darauf aufmerksam gemacht, daß die jetzt beschlossene Regelung eine Ablehnung einer dynamischen Volksgruppen-förderung, bedeutet, daß nur ein ohnehin schon durch Unterdrückung und Verfolgung reduzierter Bestand der Minderheit erhalten werfen soll, daß aber keine Entwicklung — im internationalen Minderheitenrecht spricht man von Entfaltung — der Volksgruppen vongesehen ist. Es soll also der Nationalstaatsgedanke — von den Kärntner Mehrheitenparteien nur lim deutschnationalen Sinn gesehen, in Wien aus der Sicht eines

ebenso verwerfliohen österreichischen Nationalismus — neue Triumphe feiern.

Die österreichischen Parlamentarier haben teilweise einfach nicht das Wissen, all dies in europäischem Zusammenhang zu sehen. Das ist kein Vorwurf. Nur sollte man sich zu informieren trachten. Die italienische Deputiertenkammer hat, obwohl der Prozentsatz der nicht-italienischen Volksgruppen in Italien geringer ist als jener der Volksgruppen in Österreich, schon seit längerem eine eigene Abteilung für Minderheitenrecht eingerichtet mit einer römischen Universitätsprofessorin als Leiterin, mit der zu sprechen mir jedenfalls ob ihrer Fachkenntnisse (auch über österreichisches Volksgruppenrecht) ein Vergnügen war. Der österreichische Nationalratsabgeordnete weiß von all dem nicht das geringste, aus-

genommen einige hervorragende Spezialisten, wie Prof. Ermacora oder Hofrat Maderner und vielleicht noch höchstens zwei bis drei andere. Diese Abgeordneten lassen sich aber von diesen so minderheitenfreundlichen und fachkunidligen Kollegen keineswegs beraten, sie sind mehr oder minder in dumpfem Hinbrüten dem überlassen, was das Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst, auf Verlangen , der durchaus nicht törichten Kärntner deutschbetonten Mehrheitparteileitungen ihnen vorsetzt.

Natürlich ist es nicht richtig, wenn Slowenenführer, noch dazu katholische, sich nach Belgrad und Laibach begeben, um bei kommunistischen Staatenlenkern Hilfe zu holen. Wer vom Kommunismus ißt, wird daran zugrunidegeihen. Aber das auslösende Moment dafür sind ja Österreicher, die gewiß keine Kommunisten sind.

Was werden die Kärntner Slowenen tun, nachdem Österreich sich am 7. Juli für das Ethnozid entschieden hat? Sollen sie sich von der Spraohzählung besonderer Art fernhalten und diese boykottieren? Das wurde mehrfach gefordert. Wahrscheinlich wäre das eine Fehlhaltung, wie es auch falsch war, daß die Slowenen sich von der Ortstafelkomimission fernhielten. Denn den Kärntner deutschnationalen Parteien (das sind alle drei im Landtag vertretenen Parteien) wind es nicht schwerfallen, ihre wirklichen Anbänger, wie auch verschüchterte Slowenen, dazu zu bringen, sich zählen zu lassen und dabei nur „Deutsch“ als ihre Sprache anzugeben. Der klagliche Rest werden stimmenthaltende Slowenen sein, und selbst das wird man kaum wissen. Also sollen die Slowenen zur Zählung gehen. Und wenn es auch relativ wenige sein werden, die den Mut haben werden, sich als slowenischsprachig zu bekennen, wird man aus diesem Mut Folgerungen ziehen und sagen können, daß es in Wirklichkeit, bei freier Zählung, es eben dreimal oder viermal soviele gewesen wären. Ob die Slowenen aber in den Volksgruppenbeiräten mitmachen sollen, ist eine andere Frage. Davon ist ihnen abzuraten.

Sie würden doch nur als Kollaborateure mit dem Gegner abgestempelt sein (Muster: die Magyaronen im Burgenland zwischen den Weltkriegen, Qüisling in Norwegen, Degrelle in Flandern, Mussert in den Niederlanden, Sir Oswald Mosley in Großbritannien, Raffl im Tirol Andreas Hofens).

Es ist sonderbar, daß in Österreich sich die Politiker nicht informieren und belehren lassen wollen. Da gibt es heute zu Dutzenden Bemühungen um ein Volksgruppenrecht, dem auch die Betroffenen zustimmen. Man könnte das Europa-Kolleg in Hamburg erwähnen, die Minority Rights Group in London, die FUEV in Kopenhagen, die AIDLCM in Perpignan und Chur, das CIFE in Nizza und Innsbruck, die Forschungsstelle für Nationalitäten-und Sprachenifragen in Mannheim (Dr. Kloss), das Institut von Prof. Verdoodt in Löwen, das neue Institut für Nationalitätenfragen in Schweden, das Institut an der Universität Turkku/Abo, das Institut Havrais de la Psychologie des Peuples, UNITAR, die Revue Cania-dienne pour l'IStude du Nationalisme (Chariottetown), die Royal Com-mission on Bilingualism and Biculturalism in Quebec, die zahlreichen UNO-Seminare über den Schutz der Minderheiten (ein weiteres steht heuer bevor), die Regionalismus- und Minderheiten-bestrebungen der EG-Kommission in Brüssel (Seminar in Dänemark Anfang August 1976 in Elsinore), die geradezu ins Kraut schießenden Minderheitenseminare der bayrischen CSU in Wies (bevorstehend) oder in Wildbad Kreuth (hat heuer stattgefunden), die Minderheitentagung des Europa-Hauses in Bad Marienberg im April 1976 (in Österreich von Kärntner Deutschnationalen in diversen Blättchen verfälscht), die Minderheitentagungen der Südtiroler Hochschülerschäft, der Tiroler Trentiner Partei in Trient. Aber kaum ein österreichischer Abgeordneter weiß davon etwas.

Noch immer kann Österreich sein Minderheitenproblem so regeln, daß altösterreichischer Tradition entsprochen und menschlich gehandelt wird. Der in Vorarlberg tätige Tiroler Richter Dr. Rudolf Insam, in Südtirolfragen bewandert, meinte kürzlich, man sollte doch einfach in der 'ehemaligen Abstimmungsizone A (mit gewissen Einschränkungen, etwa nördlich Völkermiarkt) alle Gemeinden und Ortschaften rnjt doppelspracbigen Ortstafeln verfallen. Da feststehe, daß dort die Slowenen (Spraehslowenan, auf die es bei einer reinen sprachpolitischen Regelung ankommt) mehrheitlich für Österreich stimmten und daß dadurch Südkärnten Österreich erhalten blieb, wäre es ein Akt der Dankbarkeit, ihnen dafür diese • doppelsprachigen Ortstafeln, ohne Rücksicht auf das heutige Bekenntnis in der Volkszählung besonderer Art, zu geben. Der Gedanke ist fast wie das Ei des Kolumbus, wirklichkeitsnah und tolerant, im besten Sinne österreichisch. Da nun einmal die Ortstafelfrage wegen ihrer symbolhaften Akzente sehr wichtig ist könnte auf solche Weise der Friede im Land hergestellt werden, obwohl nicht zu überseihen ist, daß bei dieser Lösung eine Reihe rein oder doch stark slowenischer Gemeinden und Orte ausgeklammert bleiben würden (Radsberg, Grafenstein, Tuzach, Lipizach, Werouzach, Egg, Paßriach, Schiefling, Oberdörfl, Köttmannsdorf, Ludmannsdorf, Keutschach u. a.).

Aber Ob so oder anders, bei den Durchführungsbestimmungen läßt sich vielleicht noch einiges, möglicherweise alles retten und gutmachen Leider ist zu befürchten, daß die Kärntner „Mehrheits“parteien wiederum nur ein Diktat zustande-bringen werden, obwohl sie außerhalb Kärntens gesellschaftspolitisch und in der Öffentlichkeit — auch nahezu einmütig in der Presse — mit ihrer Intransigenz nur auf Ablehnung stoßen und im Falle einer Volksabstimmung in ganz Österreich vermutlich eine vernichtende Niederlage erleiden würden (außer in Kärnten). Denn der österreichische Stimmbürger ist für Toleranz gegen andere, zumal, wenn er mit ihnen nicht persönlich konfrontiert ist. Die Abgeordneten scheinen da eine Ausnahme zu machen.

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