Bundespräsident: Wiederwahl durch die Bundesversammlung?

19451960198020002020

Treten amtierende Bundespräsidenten nochmals an, ist die Wahlbeteiligung meist eher gering. Dabei wäre ein klares Votum wesentlich für dieses wichtige Amt. Ein alternativer Vorschlag.

19451960198020002020

Treten amtierende Bundespräsidenten nochmals an, ist die Wahlbeteiligung meist eher gering. Dabei wäre ein klares Votum wesentlich für dieses wichtige Amt. Ein alternativer Vorschlag.

Werbung
Werbung
Werbung

Am 9. Oktober 2022 ist Bundespräsidentenwahl, bei der sich ein weithin geschätztes Staatsoberhaupt der Wiederwahl stellt – und nur rund die Hälfte der Wahlberechtigten geht hin.

Ein unrealistisches Horrorszenario? Leider nein, wenn man einen Blick auf die Ergebnislisten der bisherigen Präsidentenwahlen richtet. Zuletzt 2010 stellte sich Heinz Fischer als amtierender Präsident der Wiederwahl. Da allgemein das Rennen als gelaufen angesehen wurde, sank die Wahlbeteiligung auf deplorable 53,6 Prozent, dazu kamen 7,1 Prozent ungültige Stimmen, sodass die Gruppe der Nicht- und Ungültigwähler deutlich größer war als die der Fischer-Wähler, obwohl dieser 79,3 Prozent der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Auf die FP-Kandidatin Barbara Rosenkranz entfielen 15,2 Prozent der Stimmen, auf den Kandidaten einer konservativ-christlichen Splittergruppe (Rudolf Gehring) 5,4.

Was ist also kurzfristig in den nächsten Wochen zu tun? Alles zu unternehmen, damit die Wahlbeteiligung möglichst hoch wird. Schließlich ist der Bundespräsident der einzige durch Volkswahl direkt legitimierte Spitzenrepräsentant des Staates (Bundeskanzler und Landeshauptleute werden bekanntlich indirekt gewählt und sind von Mehrheiten im Nationalrat und Landtagen abhängig) und sollte durch ein klares Votum gestärkt sein. Dass der Bundespräsident wesentlich mehr als ein freundlicher „Grüßaugust“ ist , der ab und zu auch schöne und salbungsvolle Reden hält, nämlich der stabile Anker, ja Fels in der Brandung gerade in bewegten und krisenhaften Zeiten sein kann und muss, hat Alexander Van der Bellen bravourös und mit Besonnenheit in den letzten Jahren seit „Ibiza“ 2019 bewiesen. So wurde aus einer Regierungskrise nie eine Staatskrise .

„Rand zum Lächerlichen“ überschritten

Längerfristig sollten allerdings Überlegungen angestellt werden, ob sich ein wieder kandidierender allgemein anerkannter Bundespräsident tatsächlich unter allen Umständen einer Volkswahl stellen muss – oder ob es nicht andere demokratietaugliche Möglichkeiten gibt. Der Doyen des Verfassungsrechts in Österreich, Ludwig Adamovich, sprach dieser Tage davon, dass angesichts der potenziellen Gegenkandidaten zu Van der Bellen „der Rand zum Lächerlichen“ überschritten wurde und dem Ansehen des Amts eigentlich abträglich sei. Empirisch belegt ist ja, dass bisher jeder amtierende Bundespräsident bei der Wiederwahl eigentlich „unschlagbar“ ist.

Staatsvertragskanzler Julius Raab unterlag Adolf Schärf 1963. Genauso erging es dem späteren Bundespräsidenten Kurt Waldheim gegen Franz Jonas 1971. Dies führte dazu, dass bei den Wiederkandidaturen von Rudolf Kirchschläger 1980 und Thomas Klestil 1998 die jeweils andere der damaligen Großparteien ÖVP und SPÖ auf einen eigenen Kandidaten verzichtete. Bei Kirchschläger, der 79,9 Prozent der gültigen Stimmen errang – gegen den FP-Kandidaten Wilfried Gredler und den rechtsextremen NDP-Chef Norbert Burger –, lag die Wahlbeteiligung auch dank der Wahlpflicht bei 91,6 Prozent; bei Klestil sank sie bereits auf 74,4 Prozent – er erzielte 63,4 Prozent der gültigen Stimmen gegen Heide Schmidt (Liberales Forum), Gertraud Knoll, Helmut Lugner und Karl Nowak. Die Talfahrt der Wahlbeteiligung zeigt sich auch an folgendem: Für Kirchschläger votierten 1980 rund 3.540.000 Wähler(innen), für Klestil 1998 rund 2.600.000 und für Heinz Fischer gar nur mehr 2.500.000.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung