Causa Teichtmeister: Nur ein "digitales Delikt"? Und nur Ächtung?

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Nach Bekanntwerden der Anklage gegen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes von Bildern, die mutmaßlich sexuellen Missbrauch zeigen, gehen die Wogen hoch. Dabei wäre Differenzierung nötig. Ein Gastkommentar.

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Nach Bekanntwerden der Anklage gegen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes von Bildern, die mutmaßlich sexuellen Missbrauch zeigen, gehen die Wogen hoch. Dabei wäre Differenzierung nötig. Ein Gastkommentar.

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Es war 2015, als unter dem Titel „25 Jahre Wegschauen?“ meine Rückschau auf den minimalen Erfolg der Bemühungen, sexuelle Misshandlungen von Kindern zu stoppen, erschienen ist: 1989 war es am Institut für Wissenschaft und Kunst zum ersten Symposium über dieses Thema gekommen sowie zum Start der Vereinsgründung von „Die Möwe“. 1991 war mein erstes Buch dazu erschienen – und am 9. Juli 1992 konnte ich ein Referat halten bei jener Parlamentsveranstaltung, in der zwei Videos aus dem Kompendium der vom Familienministerium beauftragten Studie „Kennwort Knospe“ (in der under cover nach Darstellungen sexualisierter Handlungen an Kindern geforscht worden war) gezeigt wurden.

Stets habe ich dafür plädiert, den Erwerb und Besitz solcher Machwerke (quasi analog dem Hehler, der gestohlener Waren ankauft, besitzt und weiterverkauft) unter Strafe zu stellen – und dafür weitgehend Ablehnung geerntet. „Die schauen ja nur!“, hat es geheißen. Meine Überlegung dabei war aber: Nachfrage schafft Angebote – und die alltäg-liche Verfügbarkeit von Kameras (bzw. seit 2002 kameratauglichen Handys) fördert die Herstellung von „Homepornos“: Auf den beiden damals vorgeführten Videos war klar ersichtlich, dass die handelnden Männer wohl vertraut, offenbar Väter oder deren Freunde waren – Personen also, gegen die man sich nicht wehren kann (und „darf“). Und dass diese Aufzeichnungen Geld bringen sollten. Wer solche Darstellungen erwirbt, betonte ich, ist gleichsam anonymer Auftraggeber und soll diese Verantwortung tragen.

Nicht erreichte Generalprävention

Wie die vergangenen 30 Jahre und auch der aktuelle, medial heftig diskutierte Fall eines bekannten Schauspielers zeigen, hat sich der erhoffte Effekt der Generalprävention sexualisierter Kindesmisshandlungen nicht eingestellt: Allein im vergangenen Halbjahr kamen in Kindergärten, Schulen, Musikschulen, Sportcamps und Kliniken zahlreiche einschlägige Delikte an die heimische Öffentlichkeit. Und immer geschah dies mit einer vielen Menschen unverständlich großen Zeitverzögerung.

Das liegt einerseits daran, dass man sich das beim „netten Mann von Nebenan“ nicht vorstellen kann. Aber auch daran, dass man nicht weiß, wie man einen konkreten Verdacht oder eine Beobachtung (also nicht bloße Verdächtigungen oder Gerüchte!) ansprechen soll: nämlich direkt beim ersten Mal; dass man weder zwischen Pädophilie, Pädosexualität und Pädokriminalität unterscheiden kann, noch zwischen Zwangsstörungen, süchtigem Voyeurismus oder Horten (ohne zu konsumieren) – beides übrigens Hinweise auf unerkannte Depressionen; und dass man schließlich nicht weiß, was unbedenklich ist, was grenzwertig und was eindeutig verboten (strafbar sind nur Bilder sexueller Gewalt – nicht trivialer, egal wie sadistisch sie ist!). Es wird auch nicht zwischen den Formen des Lügens differenziert: dem Abstreiten der Tatsachen, dem Abstreiten von Kenntnissen – etwa der Verletzung der psychosexuellen Gesundheit bzw. der Strafbarkeit; dem Abstreiten der Auswirkungen (auch auf sich selbst) und letztlich dem Abstreiten von Verantwortung.

Was von Tätern ,neu gelernt‘ werden muss, ist das Ertragen von Spannungen und Leere. Das braucht Therapie.

Ich nenne dies „legales“ Lügen – denn niemand muss sich selbst beschuldigen gemäß dem Rechtsgrundsatz „Beschuldigte dürfen alles ihrer Verteidigung Dienliche vorbringen – wahr muss es nicht sein“. Das gilt übrigens auch für Strafverteidiger, denn nur Zeugen stehen unter Wahrheitspflicht. Sollen Delikte und Verleugnungen unnötig werden, muss man jene Menschen, die sich zu solchen strafbaren Taten entschieden haben (denn es „passiert“ nicht!), dazu bringen, die Auslöser zu beseitigen. Aus meiner Berufserfahrung orte ich diese Auslöser in neuronalen Verschaltungen – die erworben sind und verändert werden können. Nicht nur das Verhalten ist also veränderbar, sondern auch die Verknüpfung von Wahrnehmen, Empfinden, Fühlen und Bewerten. Und zwar dauerhaft.

Was dazu „neu gelernt“, also neuronal vernetzt werden muss, ist das Ertragen von Spannungen, Leere und das Aushalten von unerträglichen Gefühlen. Und das braucht Therapie, keine Ächtung.

Der Kick, der die Leere füllt

Die beste Prävention ist also immer die Wahrnehmung, wie sich welche Impulse aufbauen: bei anderen wie bei sich selbst. Beispielsweise dadurch, dass man bei einem Menschen nur das Anziehende oder das Dämonische sieht, aber nicht das Verletzliche oder Verletzte. Und das betrifft uns alle.

Im großen Feld der Miss-Handlungen von Kindern zeigt sich der unbewusste Wiederholungszwang im „Hat mir nicht geschadet, wird dir auch nicht schaden“ – der bewusste hingegen im „Was der/die macht, muss ich auch probieren“. Dieser Nachahmungseffekt beginnt mit dem, was ich das „Kühlschrank-Syndrom“ nenne: Man spürt, dass etwas fehlt – Geborgenheit, Nähe, Energie (der „Kick“, ein Lustgefühl) – und sucht nach etwas, das die Leere füllt oder Verletzungen heilt. Und das Internet bietet viel dafür – vom Kochrezept bis zu Bildern von Kindesmisshandlung.

Umso wichtiger ist es, einerseits denen zuzuhören, die ihre Verletzungen zeigen – und sich andererseits ruhig und vernunftbereit mit Tätern auseinanderzusetzen, statt sich in Lynchmanier zur Hexerjagd zusammenzurotten.

Die Autorin ist Juristin, Psychotherapeutin, Psychoanalytikerin und evangelische Pfarrerin im Ehrenamt.

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