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Ökumenisches aus Wien
In der Erzdiözese Wien ist es nichtkatholischen Ehepartnern und Kindern unter bestimmten Umständen möglich, zur katholischen Kommunion zu gehen.
In der Erzdiözese Wien ist es nichtkatholischen Ehepartnern und Kindern unter bestimmten Umständen möglich, zur katholischen Kommunion zu gehen.
Abseits der Kirchenspitzen gibt es in den Gemeinden die „Alltagsfragen ” der Ökumene. Vor allem die fehlende Mahlgemeinschaft bei der Eucharistie zwischen Protestanten und Katholiken wird als untragbare Trennung empfunden. Insbesondere in Familien, in denen Partner oder Kinder verschiedenen Konfessionen angehören, ist die von der katholischen Kirche verweigerte „Gastfreundschaft am Tisch des Herrn” ein Problem, wenn die Partner auch religiöse Gemeinschaft leben wollen. Die „Tren-.. nung am Tisch” wird vielfach nicht akzeptiert und auch ohne kirchliche Sanktionierung nicht eingehalten.
Die deutschen Bischöfe veröffentlichten im Feber dieses Jahres eine „pastorale Orientierungshilfe”, die derartige Probleme entschärfen will. Nun übernimmt die Erzdiözese Wien diese Richtlinien für ihren Bereich. Konkret geht das Dokument, das von der Wiener Ökumene-Kommission mit Zustimmung von Erzbischof Schönborn veröffentlicht wurde, von der im Kirchenrecht vorgesehenen Möglichkeit aus, nichtkatholische Christen in „schwerer Notlage” zur Kommunion zuzulassen. Diese schwere Notlage kann auch in konfessionsverschiedenen Ehen auftreten: „Die Trennung am Tisch des Herrn kann z. B. zu einer ernsten Gefährdung des Gnaden- und Glaubenslebens eines oder beider Ehepartner führen”, heißt es in der „Orientierungshilfe”.
Allerdings bedeutet dies nicht eine generelle Zulassung, also nicht jede konfessionsverschiedene Ehe befindet sich automatisch in einer „geistlichen Notlage”. Die Feststellung derselben soll vom zuständigen Pfarrer getroffen werden, das heißt also, betroffene Familienmitglieder müssen nach obigen Richtlinien, ihren Pfarrer „fragen”, ob sie zur Kommunion gehen dürfen. Dieser hat eine Reihe von pastoralen Gründen festzustellen, unter anderem, daß der nichtkatholische Partner
■ keinen Spender der eigenen Gemeinschaft aufsuchen kann,
■ „in rechter Weise disponiert” ist,
■ „den katholischen Glauben bezüglich der Eucharistie bekundet”.
Immerhin haben in der Erzdiözese Wien nun 600 konfessionsverschiedene Ehepaare die Möglichkeit, mit ihrem Pfarrer auch „legal” einen Ausweg aus der eucharistischen Trennung zu suchen. Freilich gilt die Regelung vorerst nur in der Wiener Kirche.
Gerade rechtzeitig vor der Zweiten Ökumenischen Versammlung in Graz wird dieser Schritt gesetzt. Es soll, wie der katholische Kirchenrechtler Bruno Primetshofer feststellt, „mutig auf bereits Erreichtes verweisen werden, das für die (noch) getrennten Kirchen ein Zeichen der Hoffnung darstellt”.
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