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Diskussion um strenge Standards

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Wird Osterreich seine relativ hohen Umweltbestimmungen nach einem Beitritt zur Europäischen Union aufrechterhalten können?

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Wird Osterreich seine relativ hohen Umweltbestimmungen nach einem Beitritt zur Europäischen Union aufrechterhalten können?

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Bei den derzeit laufenden EU-Verhandlungen in Brüssel stößt Österreich auf zunehmende Schwierigkeiten. Nach der Landwirtschaft sind nun Österreichs Umweltstandards an der Reihe.

Denn immer dann, wenn der freie Warenverkehr bedroht zu sein scheint, sind die Möglichkeiten für einzelne Länder, strengere Regelungenals die der Europäischen Union festzusetzen, stark eingeschränkt.

Dies hat zur Folge, daß - gemäß dem „Prinzip der gegenseitigen Anerkennung” - Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, automatisch auch in allen anderen zugelassen werden müssen. Aus diesem Grund darf etwa in Deutschland Bier verkauft werden, welches nicht dem deutschen Beinheitsgebot entspricht.

Nicht nur Produkte, sondern auch Verbote einzelner Chemikalien und Grenzwerte von Schadstoffen sind davon betroffen. Derzeit wird in Brüssel diskutiert, ob Österreich seine strengeren Regelungen beibehalten kann.

Nachdem das Verbot von verbleitem Benzin von EU-Seite akzeptiert wird, bereiten die Regelungen für einige Pestizide, Cad-mium, PCBs (Polychlorierte Biphenyle) und andere noch Probleme. Besonders südliche Länder, in der Union eher als Umweltsünder verschrien, legen sich noch quer.

Umweltministerin Maria Rauch-Kallat versucht derzeit, die Europäische Union (EU) auf die sogenannte „horizontale Regelung” einzustimmen: während einer dreijährigen Frist soll an Österreichs Standards nicht gerüttelt werden, die EU erklärt sich gleichzeitig bereit, ihre Regelungen zu überprüfen.

Was aber danach geschieht, ist derzeit noch unklar. Kann Österreich auch dann seine Regelungen beibehalten, wenn die EU zum Schluß kommt, daß ihre eigenen streng genug sind?

Mittlerweile bestehen Umweltschützer aus allen EFTA-Ländern jedenfalls darauf, daß jeder Staat uneingeschränkt Umweltgesetze erlassen kann, ohne daß die Europäische Union ein Veto einlegen kann.

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