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Eigenvorsorge für das Spital

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Die private Krankenversicherung, mit deren Hilfe rund ein Drittel der Österreicher für den Fall der Krankheit, vornehmlich für die Behandlung im Krankenhaus (zusätzlich) Vorsorgen, ist in diesen Tagen wieder besonders im Gespräch.

Einerseits, weil sie auch in diesem Jahr Leistungen - und damit auch Prämien - den neuerlich gestiegenen Aufenthalts- und Behandlungskosten anpassen mußte, andererseits, weil einer ihrer Repräsentanten unverhohlen feststellte, die Sonderklasse im Wiener AKH müsse, wenn die derzeitigen Prognosen für die Betriebskosten auch nur annähernd stimmten, schlechthin als unfinanzierbar angesehen werden.

Worin besteht aber eigentlich in einem Lande, in dem mehr als 99 % der Bevölkerung durch die Pfiichtversiche-rung vor den wirtschaftlichen Folgen einer Krankheit geschützt sind, die Aufgabe zusätzlicher Eigenvorsorge?

„Individuelle Gesundheitsvorsorge" meint, daß wir uns um die wirtschaftlichen Grundlagen der Wiederherstellung der Gesundheit aufgrund eigener Entscheidungen aller Beteiligten und

Fälle mit 2,9 Millionen Aufenthaltstagen wurden über 1,3 Milliarden Schilling für Pflegegebühren und über 1,4 Milliarden Schilling an Honoraren für ärztliche Leistungen zur Verfügung gestellt.

Die private Vorsorge wurde in den letzten 20 Jahren so perfektioniert, daß sie tatsächlich in die Lage versetzt, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen Privatpatient zu sein. Erreicht wurde das durch die Einrichtung der Direktverrechnung mit den Krankenanstalten und die „Garantie". Dazu war es aber notwendig, die Aufwendungen für den ‘Status Privatpatient kalkulierbar zu machen, d.h. die Kosten und die Honorare exakt oder zumindest in einer gewissen Bandbreite festzusetzen.

Diese Kalkulierbarkeit ermöglicht erst die Zusage der „Übernahme der vollen Mehrkosten", der „Garantie" in direkter Verrechnung zwischen Krankenhaus (einschließlich Arzt) und Versicherung. Konnte dieses System zuerst nur in den öffentlichen Krankenhäusern angewendet werden, so bekannten sich bald auch private Krankenhäuser dazu.

mit dem Ziel einer individuellen Pflege und Behandlung im Krankheitsfall bemühen.

Dieses aktuelle Selbstverständnis der privaten Krankenversicherung ist der vorläufige Endpunkt einer jahrhundertelangen Entwicklung, an deren Anfang Selbsthilfe-Einrichtungen auf berufsständischer Basis standen. Ein 1878 gegründeter „Unterstützungsverein für Handlungsgehilfen" lebt in der Rechtsform eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit als bedeutender Privatkrankenversicherer noch heute fort.

Stand die private Krankenversicherung ursprünglich gleichberechtigt neben den „Krankenkassen" als „Wahlkasse" für die der Versicherungspflicht unterliegende Bevölkerung, so wurde sie in der Folge und insbesondere im Laufe der beiden vergangenen Jahrzehnte fast gänzlich auf die Ergänzung des Grundschutzes der Sozialversicherung zurückgedrängt, auf die „Zusatzversicherung", eben die individuelle Gesundheitsvorsorge.

Zu Beginn der 60er Jahre wurde allerdings noch einmal ein Meilenstein in der Entwicklung des Krankenversichc-rungsschutzes gesetzt: An die Stelleder „Aussteuerung" - die Leistungen der Sozialversicherung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes waren auch für Behandlungsfälle mit 26 Wochen zeitlich begrenzt - setzte ein privater Krankenversicherer erstmalig in Österreich die „zeitlich unbegrenzte Leistung" für Behandlungsfälle. Den anderen Unternehmungen der privaten Krankenversicherung folgte schließlich auch die Sozialversicherung.

Für eine Zusatzversicherung haben sich immerhin rund 2,8 Millionen Österreicher entschieden - mehr als ein Drittel der Bevölkerung. Sie brachten 1979 rund 5,4 Milliarden Schilling an Prämien auf. Für 220.0()0 .sutionäre

Eine Gegenüberstellung der Kosten der Sonderklasse auf der einen und des Beitrages der Sozialversicherungsträger sowie der Aufzahlung der Privatversicherung auf der anderen Seite unterstreicht die Bedeutung der privaten Krankenversicherung für die Finanzierung der Krankenanstalten. Der Gebarungsabgang, den die Träger der Krankenanstalten Jahr für Jahr zu verzeichnen haben, müßte ohne private Krankenversicherung erheblich steigen, profilierte Ärzte wären mit den von den Trägern bezahlten Gehältern kaum zu halten.

Die von den Privatkrankenversicherten bezahlten Prämien sind in ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung den Sozialversicherungsbeiträgen absolut gleichzusetzen. Es ist daher nur recht und billig, daß sie - ebenso wie diese -bei der Bemessung der Lohn- und Einkommensteuer berücksichtigt bleiben. Daran zu rühren, hieße, die Finanzierung des Gesundheitswesens noch schwieriger zu machen.

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