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Ein Fall für den Volksanwalt

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SPÖ-Volksanwältin Evelyn Messner hat sich nun in die Affäre rund um den „Rückstau" bei der Auszahlung der Familienbeihilfen eingeschaltet: Im FURCHE-Gespräch berichtete sie, daß sie ein „amtswegiges Prüfverfahren" eingeleitet hat. Messner hat auch bereits schriftlich eine Stellungnahme des Familienministeriums eingefordert.

Durch die Umstellung der Auszahlungsmodalitäten-Einführung einer EDV, Auszahlung im vorhinein direkt über das Finanzamt statt im nachhinein über das Gehalt - müssen Beihilfenbezieher derzeit bis zu drei Monate auf die Familienbeihilfen warten.

„Eine alleinerziehende Mutter mit mehreren Kindern ist auf die Familienbeihilfe angewiesen. Rückstände bei der Auszahlung sind für solche Fälle eine Katastrophe", kritisiert Messner: „Vor allem zu Schulbeginn, wenn ohnehin die finanzielle Belastung für Eltern mit Schulkindern am größten ist."

Es sei zwar zu begrüßen, daß Familienministerin Rauch-Kallat angewiesen hat, Härtefälle bevorzugt zu behandeln. Für Messner stellt sich allerdings die Frage, ob die Unzulänglichkeiten nicht vermeidbar gewesen wären: „Es wäre besser gewesen, das neue System zuerst komplett zu in-

stallieren und erst danach mit der Umstellung zu beginnen."

Betroffene Familien könnten auf jeden Fall mit der Unterstützung der Volksanwaltschaft rechnen, betont Messner.

Bedauerlicherweise häuften sich derzeit die Fälle, bei denen die Behörden „am Kulanzweg" Systemfehler „entschärfen" müssen - nicht nur bei der Familienbeihilfe sondern auch beim Aufenthaltsgesetz oder bei der Pflegevorsorge. Messner: „Grundsätzlich müßten die Bürger aber auch ohne dem ,good-will' der Behörden und ohne Interventionen und Beziehungen zu ihrem Recht kommen."

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