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Eine Warnung

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Der Wähler will, das ist meine Auffassung, in erster Linie nicht zwischen Persönlichkeiten der verschiedenen Parteien wählen, sondern zwischen Persönlichkeiten seiner eigenen Partei. Und da nähme ihm der Einerwahlkreis-Vorschlag (Fischers) die letzte noch vorhandene Möglichkeit des Auswählens der ihm von seiner Partei vorgelegten-Kandi-daten...

Daher ist mein primärer Vorschlag, daß man den Grundgedanken der Vorwahl mit dem Wahlakt selbst verbindet. Wenn man daher an Änderungen beim Wahlrecht denkt, sollten die Wahlmöglichkeiten innerhalb der von einer Partei aufgestellten Kandidaten ausgebaut werden.

Im Südtiroler Wahlrecht, das gleichzeitig ein extrem minderheitenfreundliches Wahlrecht ist, ist es so, daß der Wähler eine Partei und auch vier Kandidaten der Partei extra auf dem Stimmzettel wählen kann. Er muß es nicht, er kann es.

In Südtirol wird von dieser Möglichkeit viel Gebrauch gemacht und die Listen, die von den Parteien eingebracht werden, werden dadurch sehr stark verändert...

Das führt dazu, daß alle Kandidaten einer Fraktion einen sehr persönlichen Wahlkampf führen, aber auch während einer Periode eine enge

Bindung mit dem Wähler suchen und eingehen müssen. Das führt zu einem positiven Kontakt zwischen Wähler und Gewähltem.

Eines möchte ich klar sagen: Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Freiheitliche Partei an einer Wahlrechtsänderung mitwirkt, die vom Verfassungsgrundsatz des Verhältniswahlrechts abgeht.

Beim Vorschlag von Klubobmann Fischer scheint mir dieser Grundsatz der Verhältniswahl nicht ausreichend gesichert. Ein Beispiel: Sollten bei einer Gesamtmandatszahl von 183 Mandaten, was theoretisch möglich ist, 110 Mandate mit relativ knapper Mehrheit in den Einerwahlkreisen fast nur einer, Partei zufallen, dann ist - rein mathematisch - in einem zweiten Ermittlungsverfahren ein Verhältnis zur Stimmenstärke gar nicht mehr herstellbar.

Daher ein Ja zum Grundanliegen, zum engeren Kontakt zwischen Wähler und Gewähltem. Aber eine Warnung vor einer Verschiebung dort, wo sonst starke außerparlamentarische Oppositionen entstehen müssen, wenn für Kleingruppen keine entsprechende parlamentarische Verankerung mehr möglich ist.

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