6935454-1983_08_06.jpg
Digital In Arbeit

Einkommen der FamiHe soll zählen

Werbung
Werbung
Werbung

Die Diskussion zu diesem Thema ist in Österreich relativ unterentwickelt. In Zeiten der wirtschaftlichen Prosperität bestand auch kein Grund dazu: Der Verteilungssozialismus teilte nach dem Gießkannenprinzip aus.

Geht man aber von dem Grundgedanken aus, daß soziale Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat Hilfe für die Schwachen und jene, die unverschuldet in Not geraten sind, bedeutet, dann sind Reformen notwendig. Gegenwärtig ergießt sich das Füllhorn der Sbzial-leistungen auch auf jene, bei denen aufgrund ihrer Einkommensstärke keine Bedürftigkeit feststellbar ist.

Meiner Ansicht nach sollte eine geänderte Steuerpolitik grundsätzlich jedem die Chance geben, von seinem erarbeiteten Einkommen für sich und seine Familie ausreichend leben zu können. Heute sind aber auch die kleinen und mittleren Einkommensbezieher Opfer eines unmäßigen Steuerstaates. Es ist jedenfalls absurd, wenn ein Betrieb einem Mitarbeiter bei einem Einkommen von 5000 Schilling brutto monatlich (netto 4230) um 1000 Schilling mehr bezahlt, diesem aber - nach Abzug aller Abgaben — nur noch 462,73 Schilling zugute kommen.

Der erste Reformschritt muß also in einer Änderung der leistungsfeindlichen Steuerpolitik liegen. Eine weitere Reform muß bei den Wohnbeihilfen stattfinden.

Derzeit erhält noch jeder — unabhängig vom Einkommen — 30 Schilling. Die Regierung will sie überhaupt beseitigen. Das darf aber nicht ersatzlos passieren.

Ich könnte mir vorstellen, daß ein System - ähnlich der Mietzinsbeihilfe — auch bei der Wohnungsbeihilfe für geförderte Objekte Platz greift. Nach Einkommensstärke und Familiengröße ist der zumutbare Wohnungsaufwand zu ermitteln. Der darüber hinausgehende Aufwand ist durch eine generelle Wohnbeihilfe (oder Mietzinsbeihilfe) zu tragen.

Darüber hinaus ist es ein Unfug, wenn besser Verdienende in billigen und geförderten Gemeindewohnungen sitzen und Einkommensschwache teure Wohnungen bezahlen müssen. Manche Mitglieder der SPÖ-Regierung könnten mit gutem Beispiel vorangehen und aus ihren billigen Gemeindewohnungen vorweg einmal ausziehen.

Außerdem wären auch die freiwilligen Sozialleistungen in Staatsbetrieben und staatlichen Monopolbetrieben nach der Einkommensstärke zu orientieren.

Eine Differenzierung nach Cin-kommensstärke wäre auch bei verschiedenen Leistungen des Fa-milienlastenausgleichsfonds notwendig — für die Schulbuchaktion gilt dies jedenfalls. Bei Kindern aus wohlhabenden Familien wird es sicher zumutbar sein, daß der Aufwand für Schulbücher selbst getragen wird.

Bei der Familienbeihilfe ist dies problematischer, da derzeit der Grundsatz gilt, die Kinderkosten für jedermann wenigstens zu einem Teil — unabhängig vom Einkommen — abzudecken. Denkbar wäre aber, bis zu einer bestimmten Höhe des ermittelten Familieneinkommens aus dem Fonds eine sogenannte Haushaltshilfe zu gewähren.

Uberhaupt scheint mit ein Umdenken in dieser Richtung notwendig, bei den sozialen Leistungen-einschließlich Arbeitslosengeld und Karenzgeld - an das Familieneinkommen anzuknüpfen.

Der Autor ist Sozialsprecher der FPO.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung