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Euthanasie durch die Hintertür

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ln Holland wurde Anfang Mai im Parlament ein Gesetzentwurf, der Sterbehilfe legalisieren sollte, diskutiert. Der Sturz der holländischen Regierung hat seine Beschlußfassung verhindert.

Im letzten Krieg haben sich holländische Ärzte geweigert, beim deutschen Euthanasieprogramm mitzumachen. Sie haben dabei Gefangenschaft und Deportation riskiert. Als ich vor 40 Jahren Medizin studiert habe, haben wir nämlich gelernt, daß ein Arzt, der absichtlich einen Kranken tötet, eine Freiheitsstrafe bekommen und sein Aizt- diplom verlieren würde. Wir haben also in Holland eine Zeit erlebt, in der das Töten scharf verurteilt worden ist.

Aber in den letzten 15 Jahren haben unsere Richter fast ganz aufgehört, Arzte, die Euthanasie verüben, strafrechtlich zu verfolgen, so lange sie sich an bestimmte Regeln halten.

Das Ergebnis ist heute, daß unser Generalinspektor für die Volksgesundheit die Zahl der Euthanasiefälle auf etwa 10.000 pro Jahr schätzt. Das entspricht einem Wert, der zwischen der höchsten Schät- zungvon 18.000 und der niedrigsten von 6.000 pro Jahr liegt. Da die Gesamtzahl der Todesfälle bei

120.000 liegt, heißt dies, daß zwischen fünf und 15 Prozent unserer Todesfälle Folgen des absichtlichen Tötens durch Arzte sind. Ergänzend muß man dazu sagen, daß die Zahl der Franken, die um Euthanasie bittenauf 2.000geschätztwird. Das bedeutet aber, daß mindestens 4.000, möglicherweise aber 16.000 Kranke pro Jahr ohne ihren Willen getötet werden.

Wir machen uns Sorgen über Südafrika, über Seehunde und sauren Regen - und ich bin sehr dafür, daß wir für diese Probleme Lösungen suchen. Aber ist es normal zu akzeptieren, daß Tausende Kranke pro Jahr getötet werden? Was soll man von einer Regierung halten, die es als Lösung ansieht, das Gesetz so zu ändern, daß Ärzte, die Euthanasie betreiben, dies nun straflos tim können, nur damit jeder Fall absichtlicher Tötung bei der Polizei gemeldet wird?

Nicht das Töten an sich wird somit als Verbrechen angesehen! Unsere Regierung macht sich vielmehr Sorgen, daß die Mehrzahl dieser Tötungen nicht gemeldet wird.

Die alten Griechen verwendeten den Ausdruck Euthanasie für einen guten Tod. Aber in der heutigen Debatte wird der Begriff so verwendet, daß er eine Art zu töten bezeichnet, die gut genannt wird. Die Gesetzesvorlage definiert Euthanasie als “absichtliches Töten eines Kranken auf seinen eigenen Wunsch“. Wir haben also angefangen zu glauben, daß Töten eines Kranken auf eigenen Wunsch etwas Gutes und, ihn nicht zu töten, schlecht ist - einfach durch die Verwendung des Wortes Euthanasie.

Um unser Denken wieder zu säubern, sollten wir nicht mehr von Euthanasie, sondern von absichtlicher Tötung sprechen. Daher sollten wir fragen, ob absichtlich zu töten jemals gut genannt werden kann.

Viele Holländer haben Angst vor Schmerzen. Das ist sehr verständlich. Aber: Zu viele Ärzte in Holland sind nicht mit den neuesten Methoden der Schmerzbehandlung vertraut, wie eine holländische Regierungskommission vor zwei Jahren berichtet hat. In 53 Prozent der Fälle litten Krebskranke unnötig Schmerzen, die man beheben hätte können, wenn der betreffende Arzt gewußt hätte, wie man Schmerzen behandelt. Statt das Leben Kranker zu beenden, sollten wir Arzte also lernen, Schmerzen zu behandeln, wie dies die Hospiz-Bewegung in England schon tut.

Schmerzen sind nicht der einzige Grund, sich den Tod zu wünschen. Wiele sind einsam, viele fürchten, abstoßend auf Familie und Freunde zu wirken und daher keine Besuche mehr zu bekommen. Auch da hat die Hospizbewegung eine Lösung gefunden. Im Hospiz findet der Kranke neue Freunde: die anderen Kran-

Leben bleibt unantastbar ken, Ärzte, Krankenschwestern… Durch die gute Behandlung spürt der Kranke, daß sein inneres Selbst nicht seinen Wert verloren hat, auch wenn er sich äußerlich verändert hat.

Von Fall zu Fall Überlegungen anzustellen, ist aber nicht der rechte Zugang, an die Frage heranzugehen, ob absichtliches Töten jemals gut sein kann. Wir sollten zuerst fragen, ob das Leben eines Menschen unantastbar ist. Ist das aber der Fall, dann kann absichtliches Töten niemals gut sein. Von der “Heiligkeit des Lebens“ zu sprechen, hat einen religiösen Klang, den ich vermeiden möchte. Darum bevorzuge ich den Ausdruck “Unverletzlichkeit des Lebens“. Es bedeutet dasselbe.

Ist das Leben eines Menschen also unverletzlich? “Ja“ ist die Antwort der universellen Erklärung der Menschenrechte: “Jedermann hat das Recht auf Leben, Freiheit und

Unverletzlichkeit seiner Person“, sagt Artikel drei.

In Wahrheit ist die Frage also nicht, ob das Leben unantastbar ist, sondern ob wir wollen, daß es unverletzlich sei.

Wenn wir entscheiden, daß das Leben eines Menschen unverletzbar ist, dann ist auch mein eigenes Leben vom Gesetz geschützt und dann ist es mir selbst auch nicht gestattet, mich zu töten oder einen anderen dazu aufzufordem.

Sobald wir akzeptieren, daß Töten eine angemessene Lösung auch nur für eine Art von Problemen ist, wird es bald Gründe geben, es als Lösung für andere Probleme heranzuziehen. Wie dies geschieht, wird am Beispiel des Gesetzesentwurfes der holländischen Regierung deutlich. Bemerkenswert ist schon sein Titel: “Regeln für sorgfältiges medizinisches Verhalten eines Arztes, der sich bei nachdrücklichem und ernsthaftem Wunsch eines Patienten auf höhere Gewalt bei Lebensbeendigung beruft“.

Schon diese Bezeichnung wirft Fragen auf. Sie lassen sich anhand des Textes des Entwurfs besser behandeln. Dieser enthält zwei Teile. Der erste bestätigt das bestehende Gesetz, das ausdrücklich verbietet, einen Menschen auf dessen Wunsch zu töten.

Der zweite ist ein Zusatz zum heutigen Gesetz und betrifft die medizinische Praxis. Da wird zunächst festgehalten, was nicht als Euthanasie zu betrachten ist: die Unterlassung einer lebensrettenden Behandlung auf Wunsch eines Kranken und das Verursachen des Todes als Nebenfolge einer schmerzlindernden Behandlung.

Weiters werden sogenannte Sorgfaltspflichten festgehalten, denen der Arzt genügen muß, wenn er sich auf höhere Gewalt berufen will. In diesem Fall muß sich der Arzt vergewissern, daß der Wunsch des Kranken zu sterben ernsthaft und bleibend und ohne äußeren Druck entstanden ist. Der Arzt muß den Kranken über seine Krankheit, die Behandlungsmöglichkeiten und den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit aufklären. Er muß einen Kollegen konsultieren und - wenn es der Kranke gestattet - auch dessen Familie befragen. Weiters ist die Polizei zu informieren und ein Bericht mit allen relevanten Tatsachen

Ein schlaues Konzept anzufertigen Dieser muß fünf Jahre aufbewahrt und dem Staatsanwalt auf dessen Wunsch vorgelegt werden.

Für den Richter ist es aber fast unmöglich, den ärztlichen Bericht zu verifizieren. Der Arzt kann nämlich immer sagen, er habe den Regeln entsprochen. Wie kann aber ein Arzt je sicher sein, daß der nach dem Tod verlangende Kranke nicht unter Druck von anderen (interessierten) Personen gestanden ist?

Der Entwurf ist sehr schlau konzipiert worden. Mit diesen Formulierungen hofft die Regierung, die europäischen Partner zu überzeugen, daß unser Land nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstößt: Der Entwurf legalisiert die Euthanasie zwar nicht, gibt aber den Ärzten dennoch die Möglichkeit, einen Kranken zu töten, ohne dafür bestraft zu werden und sich auf höhere Gewalt zu berufen.

Der Autor ist Präsident der “World Federation of Doctors who respect Human Life’, einer internationalen Arzteorganisation, die sich für den Lebensschutz einaetzLSein Beitrag ein Auszug aus einem Vortrag, den er am 28. April in Meran gehalten hat

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