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Familienbeihilfe als Sparkapital

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Mit der Geburtsurkunde des Kindes und mit dem Meldezettel des Mädchens oder Buben erhält man im Magistratischen Bezirksamt beziehungsweise im adäquaten Amt der zuständigen Gemeinde eine sogenannte Beihilfenkarte. Außereheliche Kinder, Adoptivkinder oder Eltern von getrennt lebenden Eltern werden über das zuständige Finanzamt betreut.

Die Beihilfenkarte übergibt der Angestellte oder Arbeiter seinem Arbeitgeber, der schließlich für die Ausbezahlung der festgelegten Beihilfe sorgt -und sich den Betrag durch verschiedene Behördenwege wieder zurückholt.

Selbständige erhalten ihre Familienbeihilfe direkt vom Finanzamt ausbezahlt. Entweder auf ein Girokonto oder-weitaus umständlicher - per Briefträger.

Man sollte hier noch wissen, daß man Familienbeihilfenkarten bis drei Jahre rückwirkend beantragen kann - aus welchem Grund auch immer man es verabsäumt hatte, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Familienbeihilfen sind gleichsam eine Unterstützung unseres Staates. Für die Kindeseltern -und später, wenn die Mädchen und Burschen eine AHS oder sonstige Schule besuchen, wenn sie studieren wollen oder eine weitere Bedingung zur längeren Entgegennahme dieser Unterstützung erfüllen, eine persönliche Unterstützung und damit wieder eine Entlastung für die Eltern.

Für alle individuellen Problemlösungen ist das Finanzamt kompetent.

Wer mit der Familienbeihilfe, die schließlich eine Art von „temporärem Zusatzeinkommen“ darstellt, sparen will und damit für seine Tochter oder den Sohn eine starke finanzielle Basis zur Berufsausbildung oder sogar Existenzgründung schaffen will, sollte sich hingegen an die ERSTE wenden.

Die Berater der ERSTEN haben sich dazu einiges einfallen lassen. Sofern man bereit ist, die Familienbeihilfe längerfristig und sinnvoll anzulegen.

Wer von den 910 - Schilling monatlicher Kinderbeihilfe 60 Monate hindurch 800 Schilling zur ERSTEN trägt, verfügt nach Ablauf dieser Sparfrist bereits

über 57.339 Schilling. Ein netter Beginn für weitere Spar-Aktivitäten!

Verzichtet jemand 120 Monate hindurch auf diese 800 Schilling aus der Familienbeihilfe, so verfügt er schließlich über 141.865 Schilling. Oder über eine „ewige Rente“ in der Höhe von 900 Schilling pro Monat! Und das Kapital bleibt unangetastet!

Auch nicht schlecht!

Wer 19 Jahre hindurch für sein Kind aus dem „Familienbeihilfentopf“ 800 Schilling zur ERSTEN bringt, kann dem Töchterchen oder dem „Herrn Buam“ mit einem Betrag von 408.964 Schilling einen „Start ins Leben“ verschaffen! Oder das Fräulein Tochter oder den Sohn mit 2600 monatlich in die „Frührente“ schicken ... wobei auch hier das angesparte Geld unangetastet bliebe!

Hat ein Ehepaar 2 Kinder- und will die Familie den doppelten Betrag monatlich zur ERSTEN bringen, dann sieht die Sache so aus:

• Nach 5 Jahren gibt's 115.658 Schilling!

• Nach 10 Jahren 285.892 Schilling! Oder 1850 Rente pro Monat!

• Nach 19 Jahren lägen bereits 820.981 Schilling auf dem Sparkonto! Und als „ewige Rente“ - sollte man den Betrag liegen lassen - winkten nicht weniger als 5200 Schilling pro Monat!

Eine Familie mit drei Kindern, die von den 2930,- Schilling Beihilfe 2400,-Schilling monatlich auf's Konto legt, käme auf folgende Werte:

• Nach 5 Jahren hätte man 174.122 Schilling verfügbar.

• Nach 10Jahrenschon429.883Schil-ling - oder 2750 Schilling pro Monat an „Rente auf ewig“!

• Nach 228 Sparraten, also nach 19 Jahren, lägen nicht weniger als 1,224.970 Schilling auf dem Familiensparkonto! Und mit 7600 Schilling monatlich hätte man bereits eine beachtlich hohe „Rente“!

Wäre doch keine schlechte Idee: einen Großteil der Familienbeihilfe zur ERSTEN zu tragen, ein Familienkonto zu eröffnen - und nach ein paar Jahren die Kinder als „reiche Neo-Erwachsene“ ins Leben treten zu lassen! Der Rest reichte immer noch für Taschengeld!

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