Ein Test der guten Absicht

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Dass es für Aufgaben im öffentlichen Interesse auch Geld vom Staat braucht, ist eine Logik, die auf gesellschaftlich unterentwickeltes Verständnis trifft. Es folgt erst bei ureigener Betroffenheit durch etwas, das nicht richtig funktioniert. Solche Pannen im System sind im Gesundheitswesen individuell leichter zu bemerken als im Medienbereich. Deshalb hat jedes Bundesland einen Patientenanwalt. Und das finden (auch) außerhalb der medizinischen Community wohl alle gut so. Aber es gibt nur einen Presserat in Österreich. Und das scheint außer den Journalisten und Medien, die ihn tragen, kaum jemanden zu interessieren. Denn seit 2010 erhält er unverändert 150.000 Euro Förderung zur Finanzierung seiner Geschäftsstelle. Das soll zwar mit dem neuen Mediengesetzpaket um 35.000 Euro steigen. Im Gegenzug werden aber seine Aufgaben über alles Gedruckte hinaus auf reine Online-Medien erweitert. Dorthin, wo es längst die meisten Verstöße gegen den Ehrenkodex der Journalisten gibt. Also appellieren die 33 Senatsmitglieder des Presserats in einem offenen Brief an den Bundeskanzler, ihre ehrenamtliche Tätigkeit stärker als geplant zu unterstützen. Das Gremium zur Medien-Selbstkontrolle ist dabei so nobel, wertschätzende Maßnahmen durch die Regierung anerkennend zu erwähnen. Doch es schreibt nicht über den wahren Knackpunkt seiner Arbeit: Der Ausschluss von staatlicher Medienförderung muss das Mindestmaß für Verstöße gegen journalistische Regeln sein, die Teilnahme am Presserat das Minimalerfordernis für jeden Erhalt eines öffentlichen Inserats. Eine solche Festlegung gegen unverschämte Ansprüche vom Boulevard fehlt im Entwurf zur Novelle des Medientransparenzgesetzes, das durchaus positive Weiterentwicklungen bietet. Kleinigkeiten wie eine Unterdotierung des Presserats lassen allerdings sogar an der guten Absicht zweifeln.

Der Autor ist Medienberater und Politikanalyst.

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