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Gemeinsames Ziel der getrennten Christen
In der katholischen Theologie ist gegenwärtig eine Diskussion darüber entstanden, ob das lutherische Bekenntnis von 1530, die Confessio Augustana, die geltende Bekenntnisschrift der lutherischen Kirchen, von katholischer Seite als Ausdruck der einen katholischen und apostolischen Kirche anerkannt werden kann. Das Exekutivkomitee des Lutherischen Weltbundes hat im August 1976 in Uppsala bei einer Sitzung eine Erklärung des Beobachters des römischen Sekretariates für Förderung Christlicher Einheit in Rom, Prof. Heinz Schütte, zu diesem Thema entgegengenommen. Die genauen Ausführungen dazu sind jetzt der Öffentlichkeit bekanntgeworden.
In der katholischen Theologie ist gegenwärtig eine Diskussion darüber entstanden, ob das lutherische Bekenntnis von 1530, die Confessio Augustana, die geltende Bekenntnisschrift der lutherischen Kirchen, von katholischer Seite als Ausdruck der einen katholischen und apostolischen Kirche anerkannt werden kann. Das Exekutivkomitee des Lutherischen Weltbundes hat im August 1976 in Uppsala bei einer Sitzung eine Erklärung des Beobachters des römischen Sekretariates für Förderung Christlicher Einheit in Rom, Prof. Heinz Schütte, zu diesem Thema entgegengenommen. Die genauen Ausführungen dazu sind jetzt der Öffentlichkeit bekanntgeworden.
Wovon die Väter der Reformation geträumt haben, scheint jetzt Wirklichkeit zu werden. Philipp Melanch-ton und verschiedene andere Theologen hatten 1530 im Auftrage des Kurfürsten von Sachsen die Apologie, also eine Rechtfertigung der Evangelischen, verfaßt. Aus dieser Apologie erwuchs durch mehrmalige Umarbeitung die Confessio Augustana, das Augsburgische Bekenntnis, das vor dem Kaiser und den Fürsten im Juni 1530 am Reichstag zu Augsburg verlesen und vom Kaiser als Bekenntnis der Evangelischen angenommen wurde. Es ist die Bekenntnisschrift aller lutherischen Kirchen.
Den Verfassern ging es darum, zu beweisen, daß die Evangelischen dogmatisch auf dem Boden der katholischen Kirche stehen. Aus diesem Grund betonte man das Gemeinsame der beiden Parteien, der Katholischen und der Evangelischen. Eine so sehr erhoffte Antwort aus Rom kam nicht. Nun scheint sie in Aussicht zu, stehen.
Nach einer Erklärung des katholischen Theologen Professor Heinz Schütte, dem Experten am Sekretariat für die Förderung christlicher Einheit in Rom, stellte man sich die Frage, ob die Augsburger Konfession als römisches Bekenntnis anerkannt werden kann. Er sagt: „Gott hat es gegeben, daß die getrennten Christen ein gemeinsam anstrebbares Ziel erkennen: Die Einheit der Kirchen (der katholischen, orthodoxen, anglikanischen, lutherischen), die eine Kirche Jesu Christi sichtbar zu verwirklichen. Die getrennten Christen können auch gemeinsam bejahen, auf welcher Grundlage dieses Ziel realisierbar ist:
Im Notwendigen, d. h. in der geoffenbarten Wahrheit des Evangeliums, muß Einheit bestehen. In allem, was nicht zur geoffenbarten Wahrheit gehört, kann und muß es größtmögliche Freiheit und Mannigfaltigkeit geben. Uber allem muß die Liebe stehen, die Bereitschaft zur Vergebung und zum gegenseitigen Verstehen, auch dazu, miteinander neue, vielleicht ungewohnte Wege zu gehen, die zu der von Christus gewollten Einheit führen können. Als Basis für eine Bekenntnoch vom zweiten Vatikanum formulierte Verständnis des Meßopfers.
Wohl bereitet das Bußverständnis noch größere ökumenische Schwierigkeiten, da die Definition der Buße in der Confessio Augustana voni Tri-dentinum ausdrücklich verworfen wurde.
Zur Frage, ob die Augsburger Konfession als römisches Bekenntnis anerkannt werden kann, sagt der katholische Theologe Joseph Ratzinger aus Regensburg: „Das würde eine geistliche Entscheidung und ein neuer geschichtlicher Schritt auf beiden Seiten sein. Es würde auch bedeuten, daß die katholische Kirche in den hier angegebenen Ansätzen eine engere Form der Verwirklichung des gemeinsamen Glaubens mit der ihr zukommenden Eigenständigkeit annähme. Es würde umgekehrt von reformatorischer Seite her bedeuten, diesen vielfältiger Auslegung fähigen Text in der Richtung zu leben und zu verstehen, die zuerst ja auch gemeint war: in der Einheit mit dem altkirchlichen Dogma und seiner kirchlichen Grundform.“
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