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Gewalt gegen behinderte Frauen

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„Sexuelle Belästigung und Gewalt an Frauen mit Behinderung" war das Thema eines internationalen Symposiums, an dem hundertsechzig Frauen teilnahmen. Ihren Forderungen gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern schloß Familienministerin Johanna Dohnal nun auch die Forderungen der behinderten Frauen an:

In der Öffentlichkeit müsse eine Enttabuisierung erfolgen; Behinderte müßten integriert und nicht länger als Menschen zweiter Klasse angesehen werden; eine Sexualaufklärung für behinderte Kinder, auch vor den Gefahren der sexuellen Gewalt, müsse stattfinden; bei den professionellen Helfern aller Berufssparten müsse das Thema Sexualität den für einen sinnvollen Beistand notwendigen Stellenwert erhalten. Ministerin Dohnal möchte vorhandene Einrichtungen wie Notrufe, Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen auch für Frauen mit Behinderungen zugänglich machen, und ihnen Hilfestellungen bieten.

Auch rechtliche Maßnahmen wären vorzusehen, etwa betreffend Sterilisation undZwangssterilisation, die in Österreich zwar gesetzlich verboten sei, aber dennoch durchgeführt werde, wenn Erbschädigungen des Kindes zu erwarten seien. Dohnal fordert auch eine Prozeßkostenhilfe für Frauen in Vergewaltigungsprozessen und die Zulassung von Zeuginnenaussagen auf Video als Beweismittel. Im Fall der Vergewaltigung einer behinderten Frau soll diese eine Amtsärztin verlangen können, eine Gerichtsmedizinerin soll mit ihrem Fall betraut werden. Für Richter, Staatsanwälte und Polizei seien Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen notwendig.

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