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Gewissen ist Macht!

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Ganz allgemein und nicht speziell auf Österreich gemünzt wollte Altbundeskanzler Josef Klaus seinen Vortrag verstanden wissen, den er am 10. Juni in Wien über,,Die Verantwortung der Macht" hielt. Seine Ausführungen könnten freilich speziell auch in Österreich zum Nach- und Umdenken anregen.

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Ganz allgemein und nicht speziell auf Österreich gemünzt wollte Altbundeskanzler Josef Klaus seinen Vortrag verstanden wissen, den er am 10. Juni in Wien über,,Die Verantwortung der Macht" hielt. Seine Ausführungen könnten freilich speziell auch in Österreich zum Nach- und Umdenken anregen.

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Die Versuchung der Macht besteht Für den einzelnen wesentlich in der bewußten oder unbewußten Verwechslung der Macht mit nackter Machtpoli-lik und Willkür, allzuoft hervorgerufen durch menschliche Schwächen, durch Opportunismus, Ehrgeiz, Besitzgier, Größenwahn, falsches Sendungsbewußtsein, Privilegien-, Orden- und Titelsucht.

Der römische Philosoph Seneca zeigt uns, daß es schon vor 2000 Jahrpn nicht viel anders herging: „Bevor manche sich zum Gipfel ihres Ehrgeizes emporarbeiteten, hat sie schon zu Beginn des Ringens das Leben verlassen. Manch andere befiel, bevor sie zur vollen Höhe ihrer Würde über tausend Würdelosig-keiten hinweg waren, der elende Gedanke, sie hätten sich nur fiir eine Grabinschrift abgemüht."

Für die politischen Parteien und die wirtschaftlich-sozialen Interessensver-tretungen liegt die Versuchung der Macht vor allem in der fatalen Verwechslung der absoluten Mehrheit der Mandate in den Vertretungskörperschaften mit absoluter Machtausübung schlechthin.

Die Verantwortung der Macht sollte nicht dann erst hervortreten und eingemahnt werden, wenn ein Fall zum Gegenstand heftiger Kritik, von Sondersitzungen des Parlaments, von gerichtlichen und parlamentarischen Untersuchungen wird.

Ist nämlich der Fall, oder sagen wir deutlicher: der Skandal, eingetreten, dann ertönt von allen Seiten der Ruf nach der Verantwortung, ohne daß dabei Klarheit besteht, was sie im Grunde bedeutet und wer sie in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen zu tragen hat.

Wenn Winston Churchill einmal sagte, „Verantwortung ist der Preis der Größe", so kann damit wohl das uneingeschränkte, unerschrockene Einstehen und die personale Risikoübernahme für Handlungen und Unterlassungen im persönlichen und im Regierungsbereich, für Irrtum, Fehler und sonstiges Versagen sowie die Verpflichtung zur Wiedergutmachung und anderen entsprechenden Konsequenzen gemeint sein, - wobei der Akzent auf Konsequenzen zu liegen hätte.

Verantwortung in diesem Sinn ist von jedem gefordert, der Macht hat und sie in Form von Autorität ausübt: von den Eltern gegenüber den Kindern, vom Lehrer gegenüber den Schülern, vom Unternehmer gegenüber seinen Mitarbeitern. Die Verantwortung der Macht trifft aber in erster Linieden Politiker, weil ihm ein Höchstmaß an Macht und Machtmitteln anvertraut ist.

Besonders bedenklich ist aber die heute grassierende bloß formale, verbale und fiktive Verantwortlichkeit.

Die formale Verantwortung ist festgelegt in Verfassung, Gesetzen und Strafrechtsparagraphen, in Gelöbnisformeln, in Kontrolle, Parlament, Aufsichtsrat, Rechnungshof, Gericht usw.

Oft ist die Verantwortung lediglich eine verbale, die mit Redensarten wie „Ich sage das im vollen Bewußtsein meiner Verantwortung" oder gar „Ich übernehme hiefür die volle persönliche Verantwortung" bekundet wird - worauf dann meistens nichts geschieht; es werden keine Konsequenzen gezogen, die ganze Affäre wird als „Skandalisie-rung" oder „Poütspektakel" abgetan.

Die fiktive Verantwortung tut so, als ob ohnehin alles in Ordnung und nach bestem Wissen und Gewissen wäre:

Der einzelne zur Verantwortung Gezogene behauptet, völlig legal, das heißt im Rahmen der Gesetze, der Vorschriften und vertraglichen VerpHichtungen gehandelt zu haben. Gegen ihn erhobene Vorwürfe seien von keiner rechtli

chen Relevanz. Man habe ihm auch keine strafrechtlich verfolgbare Tat beweisen können. Er habe nichts getan, was nicht andere auch tun. Was er sich erlaubt habe, wäre ihm gesetzlich zugestanden. Und im übrigen handle es sich um Verleumdungen, Unterstellungen und Neidkomplexe.

*

Die politischen Parteien und die durch Wahlen zustandegekommenen Organe berufen sich zu ihrer Verantwortung gerne auf das Grundgesetz der Demokratie, daß nämlich die Mehrheit, und beruhe sie auch nur auf etwas über 50 Prozent, entscheide und immer recht habe; daher dürfe man ruhig zur Abstimmung schreiten, wenn es auf dem Diskussions- und Verhandlungswege zu keinem Konsens gekommen sei - auch wenn es sich dabei um so wesentliche Fragen wie zum Beispiel um den Schutz des Lebens, der Familie, der strikten Neutralitäts- und Verteidigungspolitik usw. handelt.

Fiktive Verantwortung ist es auch, wenn sich ein Abgeordneter auf das sogenannte direkte Mandat beruft, das heißt: er sei einzig seinen Wählern verantwortlich. In Wirklichkeit ist er nämlich der Partei, die ihn auf die Kandidatenliste gesetzt hat, die ihn über den Klubzwang zur Stimmabgabe auch gegen sein Gewissen und gegen den Wählerwillen verhält, verantwortlich.

Die Regierungsmitglieder könnten

sich bei ihren Entscheidungen auf die Ministerverantwortlichi eit berufen.

Der einzelne Minister ist seinem Gewissen und dem Parlament verantwortlich. Wenn er daher glaubt, an einer Entscheidung des kollegialen Organs der Bundesregierung nicht mitwirken zu können, müßte er die notwendige Einstimmigkeit eines Ministerratsbeschlusses durch seine Gegenstimme verhindern - und daraufhin seinen Hut nehmen. Wer aber hat so viel Mut und Charakterstärke?

Im Spiel der Mächtigen ist der Verantwortung die Rolle des Aschenbrödels zugedacht. Zwar sind es Übertreibungen und Verallgemeinerungen, wenn in der öffentlichen Meinung von Politikern, auch von Präsidenten und Generaldirektoren, gesagt wird, es gehe ihnen nur um Macht und Geld und nicht um die Verantwortung. Das darf unsere Aufmerksamkeit aber nicht von Karrieristen und Opportunisten, die es in großer Zahl gibt, ablenken. Hier ist eine gesunde Portion Mißtrauen empfehlenswert.

Auf der Suche nach einem Ausweg aus der babylonischen Verantwor-tungssprach- und Wertverwirrung stoßen wir auf eine neue Orientierungstafel: die Bedeutung des Gewissens als Richtschnur beim Umgang mit der

Macht. Die Ericenntnis: Ich muß der Stimme des Gewissens folgen, die mir sagt, was ich tun und was ich unterlassen muß. Und eine Stimme, die mich mahnt.

Ein Umdenken ist auch für uns Politiker vonnöten. Neben der heute vorherrschenden Publicity- und Image-pfiegedürfen wirdie Charakter- und Ge-wissenspflege nicht vergessen, neben der Politik mit dem Kopf nicht die Politik mit dem Herzen.

Wir müssen uns zur Erkenntnis durchringen, daß, wer die Stimme des Gewissens überhört oder als lästigen Mahner abschaltet, auf die Dauer nichts gewinnt, wohl aber vieles verliert.

Wissen ist Macht! hieß es am Beginn der Volkshochschule der Arbeiterbewegung. Heute müssen wir ergänzen: Gewissen ist Macht - als geistiges und moralisches Kapital.

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