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GEZIELTE FÖRDERUNG DER FAMILIEN
Die Familie ist die erste und wichtigste Lebensgemeinschaft für ein Kind. In ihr werden die Weichen für den Werdegang des Kindes gestellt, dort erfährt es die für die ersten Lebensjahre so notwendige Geborgenheit und Zuwendung.
Die Einführung der Familienzuschüsse des Landes Vorarlberg ab 1. Jänner 1988 war zweifelsohne ein wirksamer und zugleich pionierhafter Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Dieser neue Weg in der Familienpolitik wurde übrigens in der Zwischenzeit auch von nahezu allen anderen Bundesländern übernommen.
In den vier Jahren seit ihrer Einführung wurden 3.122 Familienzuschüsse bewilligt und 157 Millionen Schilling an unsere Vorarlberger Familien ausbezahlt.
In mehreren Schritten wurden in den letzten Jahren Verbesserungen der Richtlinien im Zuschußsystem vorgenommen. Der Familienzuschuß wird ab dem zweiten Kind von der Geburt an durchgehend bis zum Kindergartenalter gewährt, soweit keine gleichartigen Ansprüche, wie zum Beispiel Karenzurlaubsgeld oder Teilzeitbeihilfe gegeben sind. Voraussetzung ist, daß ein Elternteil die Pflege und Erziehung des Kindes sichert.
Je nach (dem gewichteten) Familiennettoeinkommen beträgt der Familienzuschuß in 17 Stufen zwischen 4.014 Schilling und 770 Schilling monatlich. Beispielsweise wird das Höchstausmaß des Familienzuschusses von 4.014 Schilling (Stufe 1), bei Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bis zu einem Nettoeinkommen von 14.140 Schilling gerechnet ohne die Familienbeihilfen, gewährt. Erst ab einem Familiennettoeinkommen von mehr als 18.620 Schilling wird kein Familienzuschuß mehr gewährt. Bei Alleinerzieherinnen mit zwei Kindern gebührt der Familienzuschuß der Stufe 1 bis zu einem Nettoeinkommen von 10.100 Schilling. Ab einem Familiennettoeinkommen von 13.300 Schilling besteht kein Anspruch auf den Zuschuß.
In Hinkunft werden die Richtsätze für die Familienzuschüsse und die Einkommensgrenzen ähnlich wie die Pensionen in der Sozialversicherung laufend angepaßt beziehungsweise erhöht.
Universitätsprofessor Christoph Badelt von der Wirtschaftsuniversität Wien, der seit Einführung der Familienzuschüsse die wissenschaftliche Begleitforschung leitet, stellte in seinem Bericht fest: „Die familien- und sozialpolitischen Ziele der Vorarlberger Initiative wurden in einem hohen Maße erreicht, vor allem die finanzielle Entlastung von einkommensschwachen Familien mit mehreren Kindern und die Verbesserung der Wahlfreiheit der Eltern."
Die Familienzuschüsse sind nur ein Teil der Familienpolitik der Vorarlberger Landesregierung. Die Förderung der Familienpflege von pflegebedürftigen und behinderten Menschen durch den neuen Pflegezuschuß des Landes und der Gemeinden Vorarlbergs, die Wohnbauförderung, die Förderung der Kindergärten und die vielfältigen sozialen Maßnahmen des Landes sind Beweise einer familienfreundlichen Landespolitik, die mir stets ein besonderes Anliegen sein wird.
Die Autorin ist Vorarlberger Landesrat für Familien- und Frauenfragen.
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