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Gott bürgt für die Ehe

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Dann ist es nicht gut zu heiraten“ (Mt 19,10): Schon die Jünger Jesu erschraken, als sie hörten, man dürfe seine Frau nicht entlassen, um eine andere zu heiraten. Wen darf es wundern, daß ein Sturm der Entrüstung losbricht, wenn der Papst diese Lehre heute wiederholt? Er spricht ja in eine Zeit hinein, die kaum einen Bezug zum Hintergrund der sakramentalen Ehe hat.

Für sie verbürgt sich Gott, der geheimnisvoll, aber real in diesem Bund wirkt. Die Ehe von Christen wird ja zu dritt geführt, mit Gott als Garanten dafür, daß man über die unvermeidbaren, oft schweren Krisen, die den Weg jeder Ehe begleiten, hinwegkommt. Die Ehe lebt von ihrer Unauflöslichkeit, die der Rahmen für den stets notwendigen Neubeginn ist. Wer die Ehe so sieht, kann klarerweise keine zweite eheliche Beziehung daneben führen.

Ich weiß schon: Jedes Menschen Lebensweg ist voller Umwege. Und so landen auch viele in einer zweiten Ehe. Keiner darf sich als Außenstehender ein selbstgerechtes Urteil über Personen, die sich in dieser Lebenssituation befinden, anmaßen. Das betont der Papst immer wieder. Aber: Es ist doch ein flagranter Widerspruch, wenn das Zeichen der Einheit, die Eucharistie, empfangen wird, wo offensichtlicher Bruch dieser Einheit mit dem Ehepartner durch die Wiederverheiratung gegeben ist. Wer beide Sakramente, die Ehe und die Eucharistie, emstnimmt, kann als Wiederverheirateter nur entweder den Bruch beenden (was ja nicht bedeutet, den neuen Partner zu verlassen) oder auf das Zeichen der Einheit verzichten.

Ich habe jahrelang mit meiner Frau in der Ehevorbereitung gearbeitet und gesehen: Bei wievielen Trauungen scheint jede christliche Basis zu fehlen, bei Paaren, die einen schönen Rahmen für die Feier suchen, sich dem Wunsch der Familie beugen, die Grundgebete nicht kennen, vom liebenden Gott nichts wissen... Ob sie eine sakramentale Ehe schließen?

Daher sollte kirchlich nur heiraten, wer am kirchlichen Leben teilnimmt, etwas von der tiefen Wahrheit der christlichen Ehe ahnt. Und: Viel mehr Erst-Ehen von Wiederverheirateten dürften ungültig sein, als man derzeit in Nichtigkeitsverfahren feststellt.

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