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HAB & GUT WOHNUNGSVERSICHERUNG

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Die „Bundesländer-Versicherung“ hat seit kurzem im Bereich der Haushaltversicherung ein neues Produkt erarbeitet, mit dem ein wichtiger Schritt in eine neue Richtung getan wurde. Aus der Analyse der Bedürfnisse der Kunden und dem Überdenken erkannter Fehlentwicklungen entstand dieses Versicherungspaket für die Wohnung. Gerade bei der sehr populären Haushalt-Sparte kann letztendlich damit auch ein Impuls gegeben werden, der zu einem besseren partnerschaftlichen Verhältnis zwischen dem Kunden und seiner Versicherungsgesellschaft führen soll.

Ein erster Überblick über das neue Modell zeigt die wesentlichen Neuerungen und Verbesserungen auf:

Mehr und bessere Kundeninformation

Kunden wollen heute mehr und besser informiert werden. Gerade in der Haushaltversicherung ist es daher nicht mehr ausreichend, lediglich eine Polizze und - im Versicherungsbzw. Juristen-Deutsch abgefaßte -Versicherungsbedingungen vorzulegen. Es ist notwendig, ihm mit einer zusätzlichen, aufbereiteten Information an die Hand zu gehen. Er soll ja ein echter Partner in einer Risikogemeinschaft werden. So wurde für dieses neue Produkt ein sogenannter „Klipp- und Klar-Text“ erarbeitet, der jedem Versicherten zur Verfügung gestellt wird.

Ein Grund für viele Mißverständnisse...

... war die „Unterversicherung“. Die Versicherungsnehmer hatten Schwierigkeiten, den „Versicherungswert“ des Inhalts einer Wohnung richtig festzustellen. Bei jeder Neuanschaffung war auch daran zu denken, deren Wert der Versicherung mitzuteilen. Daß zum Zeitpunkt des Schadens Versicherungswert und Versicherungssumme übereinstimmten, dafür lag die Verantwortung beim Versicherten. Sehr häufig stellte sich dann heraus, daß der Kunde unterversichert war und den Schaden nicht voll ersetzt bekam.

In der „Hab & Gut Wohnungsversicherung“ wurde nun der Begriff der Versicherungssumme durch den Begriff „Höchsthaftungssumme“ ersetzt. Der Versicherte erhält jeden (versicherten) Schaden voll ersetzt, der unter der Höchsthaftungssumme liegt, und zwar ohne Rücksicht auf den vorhandenen Wert. Die Höchsthaftungssumme wird auf Grund der objektiv leicht feststellbaren Wohnnutzfläche ermittelt und ist für 1985 mit S 10.000,- je m* Wohnnutzfläche festgelegt. Die Höchsthaftungssumme kann vom Versicherten auch individuell erhöht werden. Die Herabsetzung der vorgesehenen m8-Summe ist nicht möglich. Durch diese Gestaltung gibt es eine Unterversicherung und die damit verbundene Unsicherheit für den Konsumenten nicht mehr. Er weiß eindeutig, welche Entschädigung er erwarten kann.

In „verzwickten“ Situationen -mehr Kundennähe

Aus langjähriger praktischer Erfahrung weiß man, daß bisher bei Leitungswasserschäden, von denen in der Regel sowohl das Gebäude als auch der Wohnungsinhalt betroffen sind, sich oft beträchtliche Schwierigkeiten für den Versicherungsnehmer ergaben. Er mußte sich wegen des Gebäudeschadens mit dem Gebäudeversicherer (meist über die Hausverwaltung) in Verbindung setzen, erst dann konnte die Liquidierung des Schadens aus der Haushaltsversicherung vorgenommen werden. Die Bestimmungen des neuen Angebots sehen nun vor, daß die gesamte Abwicklung des Schadens vom Wohnungsversicherer vorgenommen wird, der sich dann seinerseits mit allfälligen anderen Gebäudeversicherern hinsichtlich der Beteiligung an der Schadenzahlung in Verbindung setzen wird.

Selbstbehalt - Bagatellschäden belasten die Gefahrengemeinschaft nicht mehr

Ein besonderes Problem - und das nicht nur in der Haushaltversicherung - stellt seit jeher die Versicherung von Bagatellschäden dar. Hier besteht die bereits angesprochene besondere Notwendigkeit der Information. Auf den ersten Blick mag es scheinen, daß die Vereinbarung eines Selbstbehaltes bei dem neuen Produkt einen Nachteil für den Versicherten darstellt. Überlegt man die Problematik aber etwas gründlicher, muß man zur Erkenntnis kommen, daß die Versicherung für geringfügige Schäden wirtschaftlich gesehen einfach unvernünftig ist. Beträgt ein Schaden z. B. S 500,-, belastet er das Vermögen des einzelnen Versicherten kaum, wirkt sich aber vor allem auf Grund der Abwicklungskosten auf die Versicherungsprämie ziemlich nachhaltig aus, sodaß die Gefahrengemeinschaft und damit letzlich jeder einzelne Versicherte einen wesentlichen Teil seiner Prämie für etwas aufwendet, was er eigentlich gar nicht braucht. Die Belastung durch die Bagatellschäden führt zu technisch ungenügenden Prämien, in weiterer Folge zu Prämienerhöhungen, eventuell sogar zu Leistungseinschränkungen. Je höher die Prämien aber werden, umso eher wird jenes Denken gefördert, das - wie kein anderes - dem Versicherungsgedanken abträglich ist, das sogenannte „Sparkassendenken“: Der Versicherte denkt - von seiner Warte aus durchaus verständlich -, daß er auf Grund seiner nunmehr schon sehr hohen Beitragszahlung einfach das „Recht“ habe, aus seiner Versicherung auch etwas „zu erlösen“. Dieses Denken führt zwangsläufig wieder zu einer Erhöhung der Prämie.

Um aus diesem Teufelskreis herauszukommen und den Kunden eine wirtschaftlich vernünftige Prämie für ein wirtschaftlich vernünftiges Risiko zu bieten, wurde für die „Hab & Gut Wohnungsversicherung“ ein Selbstbehalt eingeführt.

Richtig angepaßt...

Alle, Versicherer und Versicherte, müssen mit der Inflation leben. Das Hauptproblem bei der Haushaltsversicherung besteht dabei darin, daß langfristig bindende Vereinbarungen getroffen werden. Das derzeitige Instrumentarium reicht zur Anpassung an die Inflationsentwicklung vor allem dann nicht aus, wenn der Versicherungswert von Beginn an unrichtig ist oder sich während der Vertragsdauer verändert.

In der „Hab & Gut Wohnungsversicherung“ sind daher nicht nur die Höchsthaftungssumme und die Prämie, sondern auch der Selbstbehalt an den Lebenshaltungskostenindex gebunden. Daher reicht der Vesiche-rungsschutz im Normalfall während der gesamten Vertragsdauer aus. Der Versicherer erhält das zur Deckung des Risikos notwendige Entgelt. Es entfällt also weitgehend eine zeit- und kostenaufwendige Bestandsbearbeitung, was sich günstig auf die Prämie auswirkt.

Erweiterungsmöglichkeiten

Dieses Grundangebot der „Hab & Gut Wohnungsversicherung“ kann natürlich nach Bedarf des Kunden noch erweitert werden durch: Maschinen-und Geräteversicherung, Fahrraddiebstahlversicherung, Foto-, Film-und Videogeräteversicherung, Kühlgutversicherung etc. Für mehr „Klipp und Klar-Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der „Bundesländer-Versicherung“ in ganz Österreich gerne zur Verfügung.

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