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Jahre zählen, dann die Kinder

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„Familienpolitik bedeutet die Entschlossenheit, die noch immer bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligungen für Familien auszugleichen", stellte Bundespräsident Thomas Klestil bei der 25-Jahr-Feier des Familienpolitischen Bei,rats (FURCHE 42/1992) grundsätzlich fest. Und er sprach von ausstehenden Maßnahmen für „die Mütter, deren Leistungen sich im Pensionssystem niederschlagen sollten. Denn es kann nicht im Sinn des vielzitierten Generationenvertrages' sein, daß Mütter, die eine Schar Kinder großgezogen haben, im Alter von der Fürsorge leben müssen oder zu Bittstellerinnen degradiert werden." Dafür erhielt Klestil großen Beifall.

Diese Mütter bleiben weiterhin Bittstellerinnen. Nach den bisher bekanntgewordenen Details der Einigung über die Pensionsreform erhalten nur Mütter (warum nicht auch die Väter, wenn sie tatsächlich die Erziehungsarbeit geleistet haben?) pro Kind maximal vier Jahre auf die Pension angerechnet. Die zusätzlich diskutierte Obergrenze - maximal zwölf Jahre - ist noch offen.

Grundvoraussetzung bleiben 15 Versicherungsjahre, im Regelfall aus der Erwerbstätigkeit. Pro Monat soll die neue Regelung eine Erhöhung der Pension um 440 Schilling bringen. Weniger als ursprünglich angekündigt wurde, für manche auch weniger als sie derzeit erhalten würden. Denn einerseits gelten die Karenzjahre bereits als Ersatzzeiten, anderseits gibt es pro Kind einen Zuschlag von drei Prozent.

Aber: Je länger jemand gearbeitet hat und je mehr Kinder jemand erzogen hat, desto mehr reduzieren sich diese drei Prozent. Kommt der Zuschlag zum Tragen, erhält aber derzeit jemand mit einer Bemessungsgrundlage von 15.000 Schilling (bei einem Kind) einen monatlichen Zuschlag von 450 Schilling.

Für die (zwei) Karenzjahre zahlt der Familienfonds den vollen Beitragssatz. Alle anderen Jahre, für die der volle Beitragssatz geleistet wird, sind pensionsbegründende Jahre, zählen also für die notwendigen 15 Jahre, um überhaupt eine Pension bekommen zu können. Die Karenzjahre gelten - eigentlich unverständlich - als Ersatzzeiten und wirken sich nur pensionssteigernd aus. Angeblich klagt Sozialminister Josef Hesoun ohnehin in dieser Causa Geld von Ressortkollegin Ruth Feldgrill-Zankl ein. Dies wäre ein gegebener Anlaß, überhaupt eine sachlich berechtigte Korrektur durchzuführen. Oder soll der Fonds weiterhin zur Finanzierung der Pensionsversicherung herhalten?

Derm die Finanzierung soll, war zu hören, zumindest teilweise aus Fondsmitteln erfolgen, nur wenn es sich damit nicht ausgeht, aus dem Budget. Damit wird weiter Sand in die Augen gestreut: Der Familienfonds, oft schon zur Budgetsanierung benützt, hat in den letzten Jahren Abgänge, seine Einnahmen sind geringer als die Ausgaben. Daher müssen Reserven herangezogen werden. Die einstmals hohen Reserven sind durch die beschriebene Praxis zu Beginn 1992 auf zirka 2,7 Milliarden gesunken und werden mit Ende des Jahres aufgebraucht sein. Dann werden Schulden des Bundes von 1,6 Milliarden Schilling fällig. Und danach? Auch dafür ist im Gesetz vorgesorgt. Der Finanzminister streckt die notwendigen Beträge aus dem allgemeinen Budget vor, kann sich aber das Geld zurückholen, wenn sich der Fonds durch höhere Einnahmen und/oder Leistungskürzungen wieder erholt hat.

Daran hat der Finanzminister unmittelbares Interesse, wie die Teilsanierung des Budgets via Lastenausgleich bereits bisher gezeigt hat. Über kurz oder lang wird etwa - man spricht von einem Prozentpunkt - der Dienstgeberbeitrag zum Fonds erhöht, das heißt von 4,5 auf 5,5 Prozent, also um rund ein Fünftel. Das würde sich dann allerdings unmittelbar auf die Lohnnebenkosten der Wirtschaft durchschlagen.

In Deutschland wirken sich die Erziehungsjahre in der Pension nur dann aus, wenn während der Zeit(en) der Kindererziehung keine anderen yersicherungsjahre vorliegen. In Österreich dürfte - so läßt die ideolo-giebeladene Vordiskussionen vermuten - jede Frau diese maximal vier Jahre je Kind erhalten, unabhängig davon, ob Kinder selbst erzogen werden oder - durch Inanspruchnahme auch öffentlich finanzierter Betreuungseinrichtungen - nicht.

Kriterium sind 15 Jahre „versicherter" Erwerbstätigkeit als Voraussetzung für eine Pension. Frauen, denen - unabhängig von der Zahl der „erzogenen" Kinder- diese Versicherungsjahre fehlen, gehen leer aus. Weder jede Mutter noch jedes Kind ist also „gleich viel wert". Benachteiligungen bleiben damit in mehrfacher Hinsicht weiter bestehen.

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