7212994-1992_38_11.jpg
Digital In Arbeit

„JENE UNNÜTZE FREIHEIT DER MEINUNGEN...“

Werbung
Werbung
Werbung

Lehramt und Zeitgeist: Unerschöpflich kann diese Themenstellung sein, wenn wir 2000 Jahre Kirchengeschichte ins Auge fassen. Die verschiedenen Disziplinen der Theologie, wie die Dogmatik, das Kirchen-recht oder die Pastoraltheologie, hätten nicht weniges beizutragen. Von meinem Fach Kirchengeschichte ausgehend, kann nur der historischgenetische Gesichtspunkt eingebracht werden und, um nicht auszuufern, seien nur die letzten eineinhalb Jahrhunderte marginalienhaft berücksichtigt.

Das Rundschreiben „Mirari vos" des Papstes Gregor XVI. vom Jahre 1832 richtig zu interpretieren, gehört zu den schwierigsten Aufgaben der jüngeren Kirchengeschichte. Vielleicht war er seiner Zeit voraus, jedenfalls verfocht der Franzose Abbe Felicite de Lamennais mit seinen Freunden, den sogenannten demokratischen oder liberalen Katholiken, die Trennung von Kirche und Staat, die Presse- und die Unterrichtsfreiheit. Die päpstliche Enzyklika geißelte diese Lehren, die 150 Jahre später beim Zweiten Vatikanum weitgehend Anerkennung gefunden haben, mit den Worten:

„Aus diesem schmutzigen Quell des Indifferentismus fließt jene absurde und irrige Lehre oder vielmehr der Wahnwitz, daß jeder Gewissensfreiheit haben müsse, und diesem unheilvollen Irrtum bereitete den Weg jene unnütze Freiheit der Meinungen, die zum Verderben von Staat und Kirche weit umher grassiert, indem einige die Dreistigkeit haben, zu sagen, es komme dabei etwas Nützliches für die Religion heraus... Daher das Verderben der Seelen, die Verführung der Jünglinge, die Verachtung der Gesetze, wie es durch die Erfahrung aller Völker bekannt ist, daß die blühenden Staaten durch dieses Übel zugrunde gegangen sind, durch die Denk- oder Redefreiheit und die Reformsucht. Hierher gehört auch jene schändliche, nicht genug zu verabscheuende Freiheit der Presse, die einige zu fordern wagen."

Lamennais verkraftete diese massive Verurteilung nicht, trennte sich von der Kirche, wurde Freidenker und starb unversöhnt mit der Kirche.

Weltliche Macht

Ohne jeden Zweifel hatten König Viktor Emanuel II. und Ministerpräsident Camillo Cavour den Zeitgeist für sich, als sie um die Mitte des vorigen Jahrhunderts die Einigung Italiens zu einem italienischen Nationalstaat sowohl mit diplomatischpolitischen als auch mit militärischen Mitteln betrieben. Vehement stellte sich Papst Pius IX. dem Ansinnen auf Aufgabe des Kirchenstaates und der weltlichen Herrschaft des Papstes entgegen. Die Soldaten der Piemon-tesen, die zum Beispiel 1860 siegreich gegen das päpstliche Heer in die Schlacht zogen, wurden als Räuber des Kirchenstaates mit dem Bann belegt.

Alle Angebote auf Freiheiten und Souveränität des Heiligen Stuhles bei Verzicht auf die weltliche Herrschaft im Kirchenstaat und in Rom wurden mit „Non possumus" schroff zurückgewiesen. Der Syllabus, der eine Sammlung der 80 hauptsächlichen Zeitirrtümer darstellt und 1864 mit der Enzyklika „Quanta cura" veröffentlicht wurde, kann als klassisches Dokument dafür gelten, daß das päpstliche Lehramt nicht dem Zeitgeist das Wort redet, dieser sich aber bisweilen auch im kirchlichen Bereich durchsetzt.

Als Zeitirrtümer wurden zum Beispiel gebrandmarkt:

„15. Es ist jedem Menschen freigestellt, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, die er mit dem Lichte der Vernunft als die wahre erachtet.

16. Die Menschen können in der Pflege jeder Art von Religion den

ka „Rerum novarum" vom Mai 1891 gelten. Papst Leo XIII., der dieses päpstliche Lehrschreiben veröffentlichte, ist mit Recht als Arbeiterpapst in die Geschichte eingegangen. Die Kritiken, die es aus dem sozialistischmarxistischen Lager erfuhr, sind verstummt und daß der gegenwärtige Papst Johannes Paul II. im vorigen Jahr seine Sozialenzyklika mit „Cen-tesimus annus" titulierte beziehungsweise begann, beweist nicht bloß die ungeteilte Wertschätzung von „Rerum novarum" an der päpstlichen Kurie, es markiert vor allem die richtungweisende Bedeutung katholischer Soziallehre.

Die Rezeption der Sozialenzyklika „Quadragesimo anno" vor 60 Jahren war unterschiedlich und divergierend. Österreich wagte zum Beispiel den Versuch, deren Lehren in verfassungsrechtliche Formen zu gießen und damit

Weg des ewigen Heiles finden.

17. Wenigstens gute Hoffnung soll man haben, um das ewige Heil all derer, die gar nicht in der wahren Kirche Christi leben.

76. Die Abschaffung der weltlichen Macht des Apostolischen Stuhles würde zur Freiheit und zum Glücke der Kirche ungemein viel beitragen.

77. In unserer Zeit geht es nicht mehr an, die katholische Religion als einzige Religion eines Staatswesens anzuerkennen, unter Ausschluß aller übrigen Arten von Gottesverehrung.

78. Daher ist es lobenswert, wenn in gewissen katholischen Ländern gesetzlich vorgesehen wird, daß die Einwanderer öffentlich ihre eigene Religion, welcher Art sie auch sei, ausüben dürfen.

80. Der Römische Papst kann und soll sich mit dem Fortschritt, mit dem Liberalismus und mit der neuen Menschheitsbildung versöhnen und befreunden."

Obwohl sich Bischöfe, Priester und die katholische Presse redliche Mühe gaben, im Sinne dieser päpstlichen Lehräußerungen zu wirken, verlief die Geschichte anders. Der Kirchenstaat fand mit September 1870 für immer sein Ende. Damit ist das Papsttum seine schwerste Belastung losgeworden, und sein Ansehen ist in einem ungeahnten Maße gestiegen.

Soziallehre

Von den Fesseln des Kirchenstaates mit seinen tagespolitischen Querelen befreit, konnte sich das Papsttum umso nachhaltiger Fragen und Problemen der Menschheit zuwenden und richtungweisend lehramtlich wirken. Als klassisches Beispiel dafürkann die berühmte Sozialenzykli-

staatspolitisch zu verwirklichen. Heute ist man, zum Unterschied von damals, durchgehend der Meinung, Österreich habe dieses päpstliche Rundschreiben grundlegend mißverstanden, und das österreichische ständestaatliche Experiment sei ein Humbug gewesen. Da keine zeitgenössischen kurialen Kritiken am ständestaatlichen Experiment bekannt sind, scheinen hier noch manche Fragen gerade puncto Zeitgeist und Lehramt offen.

Katholische Aktion

Ähnlich engagiert wie bei der Verwirklichung von „Quadragesimo anno" im staatlichen Bereich war man in Österreich im kirchlichen bei der Enzyklika der Katholischen Aktion Papst Pius' XI. „Ubi arcano". Man pflückte dem Papst beziehungsweise den Päpsten die Worte über die Katholische Aktion förmlich von den Lippen, um sie möglichst authentisch im katholischen Organisationsbereich umzusetzen.

Nicht nur das, maßgebliche pasto-rale Persönlichkeiten unternahmen eine Studienreise nach Italien, um das dortige KA-Muster getreu in Österreich zu imitieren. Mit Feuereifer und tiefer Anhänglichkeit an das päpstliche Lehramt wollte man dessen

Äußerungen rein und unverfälscht in Österreich realisieren. Und heute? Wer diskutiert heute noch über actio catholica und actio catholicorum, über offizielles und privates Laienaposto-lat, über Sendung, Bestätigung, Berufung und Beauftragung durch den geistlichen Führer?

Die antinationalsozialistische Enzyklika „Mit brennender Sorge" vom März 1937 widersprach diametral dem Zeitgeist im Deutschen Reich und wurde umso dankbarer von den romtreuen deutschen Katholiken aufgenommen. In Österreich wurde dieses Ruhmesblatt päpstlicher Lehrtätigkeit kaum beachtet; betont konservative Kreise rund um die Zeitschrift „Der christliche Ständestaat" haben diesem Lehrschreiben damals die ihm gebührende Aufmerksamkeit geschenkt und uneingeschränkt Beifall gezollt. Hier ist man gewillt, die Frage aufzuwerfen, was der Zeitgeist überhaupt ist. Dem könnte man auch ein Essay über das päpstliche Lehramt dahingehend anfügen, wer aller vorgibt, dieses zu repräsentieren. Der damalige Rektor der „ Ani-ma" in Rom, der aus Graz stammende Bischof Alois Hudal, hatte es bestens verstanden, den Anschein eines engen Vertrauten der päpstlichen Kurie zu erwecken und deren Sprachrohr zu sein. Er hat damit manches zur Verwirrung beigetragen. Sein Brük-kenbau hatte nicht jene Fundamente, wie sie zu sein schienen.

Gar nicht so wenige unserer Priester stimmten den März-Aufrufen der Bischöfe vom Jahre 1938 begeistert zu und waren empört (Hopi) überdieHaltung des Papstes, der diese Aufrufe verurteilte.

Hatte die Enzyklika „Veterum sa-pientia" von Papst Johannes XXIII. zur Einschärfung des Latein als Kirchen- und theologische Unterrichtssprache am Vorabend des Konzils bloß mildes Lächeln hervorgerufen, so stieß das Lehrschreiben „Humanae vitae" von Papst Paul VI. über die Empfängnisverhütung auf offene Ablehnung. Diese dem Zeitgeist diametral entgegengesetzte Enzyklika löste sogar eine Grundsatzdebatte über das päpstliche Lehramt aus. Krisenhafte Erscheinungen in weiten Kreisen, nicht bloß bei den katholischen Intelligenzschichten, machten sich bemerkbar. Man gewann den Eindruck, daß selbst Bischöfe zu diesem Lehrschreiben, das den despektierlichen Namen „Pillenenzyklika" erhielt, unverhohlen auf Distanz gingen. Niemand weiß heute, wie über dieses Lehrschreiben in einem Jahrhundert oder in 50 Jahren geurteilt wird.

Analog zur Dogmengeschichte gibt es auch eine Entwicklung des Lehramtes und eine Rezeptionsgeschichte über kirchenamtliche Lehräußerungen.

Der Autor ist Ordinarius für Kirchengeschichte und derzeit Dekan an der Theologischen Fakultät der Universität Graz.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung