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Kärnten: Offen für die „weite Welt”

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Der Konflikt um die Neuregelung des zweisprachigen Unterrichts (FURCHE 3, 4, 5/1987) schwelt weiter. Der Kärntner Land-tagspräsident fürchtet um den Ruf des Landes.

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Der Konflikt um die Neuregelung des zweisprachigen Unterrichts (FURCHE 3, 4, 5/1987) schwelt weiter. Der Kärntner Land-tagspräsident fürchtet um den Ruf des Landes.

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Seit Beginn dieses Jahres werden zum Thema „Minderheitenschule in Kärnten” über die Medien massive Angriffe gegen unser Bundesland geführt. Es melden sich auch solche zu Wort, die weder die betroffenen Menschen, deren Alltagsprobleme und ihre Umwelt kennen noch in der Sache selbst wirklichen Einblick und praktische Erfahrung haben.

Mit Demonstrationen in Wien und Ausdrücken wie Apartheid,Rassismus, Gettoisierung und Auslöschung der Minderheit wird dem Ansehen unseres Landes schwerer Schaden zugefügt. Diese Verhöhnung und Ruf schädigung erwecken leider in der Mehrheitsbevölkerung, welche die Alltagswirklichkeit kennt, Aversionen gegen unsere slowenischen Landsleute, was wiederum schadet.

Das Minderheitenschulwesen in Kärnten steht zwar schon viele Jahre zur Diskussion, wurde aber seit drei Jahren zum Dauerbrenner in der Politik.

Sowohl vor der Landtagswahl 1984 als auch vor der Nationalratswahl 1986 wurde in Kärnten mit mehr oder weniger Leidenschaft, mit mehr oder weniger Sachkenntnis, aber auch mit der Geringschätzung bestehender Bundes- und Landesgesetze versucht, mit dieser Problematik parteipolitisches Kapital zu schlagen, was der FPO auch tatsächlich gelungen ist.

Die Grundlage für das gegenwärtig praktizierte Minderheitenschulwesen bilden das Bundesgesetz vom 19. März 1959, genannt Minderheitenschulgesetz für Kärnten, und als Ausführungsgesetz das Kärntner Lan-' desgesetz vom 10. März 1959.

Der Kärntner Landtag hat sich damals mit dem Landesgesetz im Interesse des friedlichen Mitein-anders für die Schulform mit zweisprachigem Unterricht entschieden, hätte aber bis heute jederzeit eine Änderung beschließen können.

Vom Schuljahr 1979/80 bis zum Schuljahr 1985/86 stieg die Zahl der zum zweisprachigen Unterricht gemeldeten Schüler von 14,8 Prozent auf 19,25 Prozent der Gesamtschülerzahl des Geltungsbereichs, wobei 39 Prozent der angemeldeten Schüler beim Schuleintritt 1984/85 keine Slowenischkenntnisse hatten, 23 Prozent geringe und 38 Prozent normale Slowenischkenntnisse. Allein die ungleichen sprachlichen Voraussetzungen beim Schuleintritt zeigen die großen Schwierigkeiten des Unterrichts.

In einem Paket zum Volksgruppengesetz 1976 wurde die Schulfrage zwar nicht berücksichtigt, es wurden aber zwischen den Landes- und Bundesparteiob-männern von SPÖ, ÖVP und FPÖ „Verhandlungen” darüber vereinbart. Weil seit dem Jahre 1977 keine Verhandlungen aufgenommen wurden, kam es zu den Aktivitäten der FPÖ und des Kärntner Heimatdienstes unmittelbar vor der Landtagswahl 1984.

Die Ausschußberatungen über ein Volksbegehren des Kärntner Heimatdienstes im Kärntner Landtag führten schließlich dazu, daß am 18. März 1986 eine sogenannte Kärntner Pädagogenkommission eingesetzt wurde. Nach langen Beratungen hat diese Kommission am 2. Juni das sogenannte Modell der Kärntner Pädagogenkommission einhellig fixiert.

Dieses Modell führte schließlich zur österreichweiten Diskussion, hat aber folgende Grundüberlegungen:

• Die gemeinsame Schule bleibt erhalten.

• Dort, wo sowohl für den zweisprachigen als auch für den einsprachigen Unterricht mindestens sieben Schüler vorhanden sind, werden Parallelklassen eingerichtet. In diesem Fall werden fächerübergreifende, gemein-schaftsfördernde Maßnahmen vorgesehen, die im Sinne des sozialen Lernens das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Wertschätzung und damit eine verstärkte Gemeinsamkeit zum Ziel haben.

• Reicht die Zahl der Schüler für die Errichtung von selbständigen Parallelklassen nicht aus, erfolgt eine zeitlich begrenzte Gruppierung der angemeldeten und der

nicht angemeldeten Schüler unter Aufrechterhaltung der grundsätzlichen Klassengemeinschaft. • Für Schüler, die zum zweisprachigen Unterricht angemeldet werden, aber fehlende oder mangelnde Kenntnisse in der slowenischen Sprache haben, wird zusätzlich Slowenisch als Freigegenstand einzurichten sein.

• Die Klassenschülerhöchstzahl in Schulstufen mit zweisprachigem Unterricht beträgt 20.

Dieses Modell benötigt zur Verwirklichung bezüglich der Schülerhöchstzahl, der Teilungsziffer und der zusätzlichen Lehrerverwendung Gesetzesänderungen durch das österreichische Parlament.

In der Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses des Kärntner Landtags am 28. Jänner 1987 wurde daher folgende Resolution von allen drei vertretenen Parteien als Antrag zur Beschlußfassung im Kärntner Landtag einstimmig beschlossen:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, das Modell für die Minderheitsschulen in Kärnten, das von der Pädagogenkommission der im Kärntner Landtag vertretenen Parteien erarbeitet wurde, der Bundesregierung vorzulegen und diese aufzufordern, die Neuordnung des Minderheitenschulwesens in Kärnten auf der Grundlage dieses Modells mit Beginn des Schuljahres 1987/88 zu verwirklichen.”

Die Grundlage für die einmütige Beschlußfassung dieser Resolution war die gemeinsameUber-zeugung, daß im Interesse unseres Landes eine praktikable Lösung und keine Verlängerung eines 28jährigen Provisoriums erreicht werden muß, wobei auf eine Minderheitenfeststellung gegen den Wülen der Slowenen verzichtet werden kann.

Für alle Beteiligten gilt als Zielsetzung eine moderne Grundschule, welche einem parteipolitischen Dauerbrenner ein Ende bereitet und vor allem die Kinder auf die Bedürfnisse des Zusammenlebens in allen Bereichen unserer Gesellschaft bestens vorbereitet, und zwar eng verbunden mit unserem Land, aber offen für die weite Welt.

Der Autor ist Zweiter Präsident des Kärntner Landtages und war Mitglied der Pädagogenkommission.

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