7070293-1992_20_14.jpg
Digital In Arbeit

KAVALIERSDELIKT ODER COMPUTERKRIMINALITÄT?

19451960198020002020

Der unberechtigten Nutzung von Software hat der Österreichische Verband der Standardsoftware-Anbieter (ÖVS) den Kampf angesagt Die Ende vorigen Jahres gegründete Vereinigung der führenden Softwareanbieter will sowohl die moralische Einstellung zum Kopieren von Software ändern, als auch krasse Verstöße einer Ahndung zuführen.

19451960198020002020

Der unberechtigten Nutzung von Software hat der Österreichische Verband der Standardsoftware-Anbieter (ÖVS) den Kampf angesagt Die Ende vorigen Jahres gegründete Vereinigung der führenden Softwareanbieter will sowohl die moralische Einstellung zum Kopieren von Software ändern, als auch krasse Verstöße einer Ahndung zuführen.

Werbung
Werbung
Werbung

Berechnungen des ÖVS zufolge wurde nur jedes sechste Programm, das auf einem PC läuft, korrekt erworben. Randy Blosil, Geschäftsführer von WordPerfect Österreich und Präsident des Verbandes, stellt dazu fest: „Wir leben von ehrlichen Leuten. Wir wollen in den Menschen, die Software kopieren, statt zu kaufen, das Bewußtsein schaffen, daß sie etwas Unrechtes tun. Wenn die Ladendiebstähle im Lebensmittelhandel einen Umsatzanteil von zwei Prozent erreichen, dann ist das sicher schlimm. Bei Software wird fünfmal mehr gestohlen, als gekauft, das ist eine unhaltbare Situation."

Die Zielsetzung des ÖVS ist es, Software sowohl legistisch als auch praktisch den Werken der Literatur und der Musik gleichzustellen. Zwar ist damit zu rechnen, daß die gesetzliche Seite im kommenden Jahr bereits durch die Angleichung an die Regelungen in der EG abgedeckt sein wird, in der Praxis bedeutet das aber noch keine Verhaltensänderung.

Der ÖVS hat nicht vor, einzelnen Schülern nachzustellen, dem ÖVS geht es um den krassen gewerblichen Mißbrauch. Wenn Händler Raubkopien als Zugabe zum Computer als Maßnahme der Verkaufsförderung verschenken, dann ist das unzulässig. Wenn in Großfirmen, wie Banken oder Sparkassen, wesentlich mehr Personal Computer eingesetzt sind als Softwarelizenzen erworben wurden, dann ist das unzulässig.

So wie es vollkommen legal ist, Musik zum privaten Gebrauch zu überspielen, bei gewerblicher Wiedergabe aber Honorare zu entrichten sind, will es auch der ÖVS handhaben. Dem gewerblichen Mißbrauch wird gezielt mit allen Rechtsmitteln entgegengetreten.

Der ÖVS wird aber sowohl bei geschäftlichen, als auch bei privaten Anwendern seine Nachricht verbreiten: Kopieren heißt Riskieren. Denn nur durch ein verändertes Bewußtsein wird auch eine Änderung des Verhaltens herbeigeführt.

„An sich ist die Situation ja paradox", meint Blosil.„Ein guter Bildschirm-Schreibautomat kostet heute mehr als ein PC mit Drucker, Betriebssystem und Textsoftware. Beim Schreibautomat wird das eingebaute Textprogramm zwangsläufig mitgekauft. Beim PC wird gestohlen. Dabei ist es die Software, welche die Computer zum Leben erweckt. Der Fortschritt bei den Computeranwendungen geht vorwiegend über die Software. Es ist daher unverständlich, daß ausgerechnet die Software zu wenig finanziell greifbare Wertschätzung erfährt/;

Der ÖVS ist auch bereits fündig geworden. Der Rechtsanwalt und Syndikus des Vereines, Ingo Gutjahr konnte bereits einen gerichtlichen Vergleich bezüglich einer Entschädigungszahlung, der Zusage der Unterlassung und einer bezahlten Veröffentlichung erreichen.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung