7036183-1989_49_14.jpg
Digital In Arbeit

Kein Wundermittel

Werbung
Werbung
Werbung

Bereits in den fünfziger Jahren hat Karl Kummer neben der Überlegung zur Mitarbeiterbeteiligung den Aufbau eines Systems einer betrieblichen Alters Vorsorge gefordert. Dieser Vorstellung war damals kein Erfolg beschieden, weil es zuerst um einen Aufbau der staatlichen Sozialversicherung ging.

Heute geht es - auf einem wesentlich höheren wirtschaftlichen Niveau-darum, zusätzlich zum AS VG eine zweite Säule des Pensionssystems aufzubauen.

Eine dieser Tage veröffentlichte Repräsentativumfrage des IMAS-Instituts ergab, daß 60 Prozent der befragten Pensionisten empfindliche oder zumindest spürbare Einkommenseinbußen mit der Pensionierung erleiden. Eine zusätzliche betriebliche Pension, wie sie derzeit rund zehn Prozent der Arbeitnehmer zugesagt ist, könnte mithelfen, diese Versorgungslücke zu verkleinem. 60 Prozent der Angestellten halten, laut dieser Umfrage, die Einrichtung von Pensionskassen für sehr wichtig.

Der entscheidende Vorteil von Pensionskassen, wie sie der ÖAAB verlangt, liegt aber darin, daß eine betriebliche Pension vom wirtschaftlichen Schicksal des Betriebes unabhängig wirdundauchdann gesichert ist, wenn das Unternehmen in Konkurs geht. Überdies geht der betriebliche Pensionsanspruch in der Pensionskasse auch dann nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer selbst den Arbeitsplatz wechselt, was die Mobilität wesentlich erhöht.

In den meisten westlichen Industriestaaten stellen Pensionskassen nicht nur eine wesentliche Quelle von Pensionsleistungen dar (Schweiz: 22 Prozent, Bundesrepublik: acht Prozent, Schweden: acht Prozent, Österreich: vier Prozent), sondern sie sind auch entscheidende Kapitalanleger. In den USA gehört die Mehrheit der börsenorientierten Publikumsgesellschaften den „pension fonds“. Auch in Österreich würde ein Aufbau von Pensionskassen den Kapitalmarkt positiv beeinflussen, wenn, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, bis zu zehn Prozent des Kapitals in Aktien angelegt werden können (siehe dazu auch Seite 19).

Pensionskassen können und sollen die staatliche Pensionsversicherung weder ersetzen, noch von ihren Aufgaben entlasten. Sie stellen aber eine wichtige ergänzende Vorsorge dar.

Entscheidend wird sein, nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, auch mehr und mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer von den Vorteilen der Pensionskassen zu überzeugen, deren Grundlage mit der großen Steuerreform 1989 gelegt wurde.

Der Autor ist ÖAAB-Fraktionsobmann

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung