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Keine anonymen Samenspender
Interministerielle Beratungen zu Fortpflanzungshilfegesetz laufen an
Interministerielle Beratungen zu Fortpflanzungshilfegesetz laufen an
In diesen Tagen will das Justizministerium mit dem Familien-, Frauen- und Gesundheitsressort die interministeriellen Gespräche über das Fortpflanzungshilfegesetz, das für den Bereich der künstlichen Befruchtung einen Rahmen schaffen wird, aufnehmen. Noch vor dem Sommer soll dann die Regierungsvorlage den Ministerrat passieren und dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung übermittelt werden.
Das Begutachtungsverfahren des Entwurfes für das Fortpflan-zungshilf egesetz wurde noch in der vorigen Legislaturperiode im Oktober abgeschlossen (FURCHE 46/ 1990). Bei der Überarbeitung werde es, wie aus dem Justizministe-, rium verlautet, in wesentlichen Kernfragen keine Änderung geben: Leihmutterschaft, Ei- und Embryonenspende sollen grundsätzlich verboten werden. Und für Samenspender wird es - von allen gesellschaftlich maßgebenden Gruppierangen, die Ärzte ausgenommen, im Begutachtungsverfahren begrüßt - keine Anonymität geben.
Das Gesetz soll diesbezüglich gegenüber dem Entwurf eine weitere Bedingung beinhalten: Die heterologe Insemination, die Befrachtung mit dem Samen eines fremden Spenders, soll erlaubt sein, wird aber auf Krankenanstalten beschränkt bleiben und nicht mehr in einschlägigen Ordinationen vorgenommen werden dürfen.
Außerdem: Ärzte müssen Paaren, die sich letztendlich zur künstlichen Befruchtung entschließen, zwingend auch eine psychosoziale Beratung anbieten.
Wie der Entwurf soll auch die Regierungsvorlage - wenn die interministeriellen Beratungen nichts anderes ergeben - die erlaubten Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin nur Ehepaaren oder eheähnlichen Gemeinschaften eröffnen. Prinzipiell herrscht in der Regierungskoalition - ausgenommen just Gesundheitsminister Harald Ettl - Übereinstimmung, daß das Wohl des Kindes im Vordergrund zu stehen hat, weshalb eine Anwendung auf (Ehe-) Paare beschränkt wird. Eine Position, die auch Frauenministerin Johanna Dohnal vertritt, während die frühere Familienministerin Marihes Flemming ausschließlich verheiratete Paare behandelt wissen wollte.
Ettl hingegen - und einem Fort-pflanzungshilfegesetz muß auch er im Ministerrat zustimmen - verblüffte in der Vorwoche mit seiner Aussage, daß „man einer Frau nicht das Recht absprechen kann, über ihren Körper zu verfügen. Sie muß entscheiden, ob sie sich zum Kinderkriegen der Prozedur des Geschlechtsverkehrs unterziehen will."
Der gelernte Weber und Spinne sieht „keinen Grund, warum man einer Frau das Recht auf'ein Kind ohne Mann entziehen soll."
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