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Keine Schweigenden

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Das Dokument des österreichischen Katholikentages beschreibt die Situation der Frau wie folgt:

„Die Tatsache, daß in Österreich die gesellschaftliche und insbesondere die rechtliche Gleichstellung sowohl der alleinstehenden als auch der verheirateten Frau schon weit fortgeschritten ist, darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, daß diese Gleichstellung im konkreten Leben noch bei weitem nicht verwirklicht ist und daß viele alte und neue Diskriminierungen zu überwinden sind. So werden die Leistungen in Haushalt, Erziehung und bei ehrenamtlichen Tätigkeiten Unterbewertet. Der Tatsache, daß Frauen in ihrer Würde verletzt werden, indem sie zu Lustobjekten erniedrigt und zu Werbezwecken mißbraucht werden, muß von Seiten der Männer und Frauen intensiv entgegengetreten werden."

So wahr diese Feststellungen sind, so unvollständig und unbefriedigend bleiben sie doch in meinen Augen, da mit keinem Wort die Kirche und die Stellung der Frau in der Kirche zur Sprache kommt. Wer auch nur mit etwas Aufmerksamkeit die Themen theologischer Publikationen in den letzten Jahren verfolgt hat, muß doch darum wissen, daß gerade die Stellung der Frau in der Kirche eines der bestimmenden Themen war und ist.

Es ist noch nicht so lange her, daß Frauen vom Theologiestudium ausgeschlossen waren, daß es ihnen nicht gestattet war, Religionsunterricht zu erteilen, daß eine verantwortliche Mitarbeit in Pfarren undenkbar war, daß sie in der Kirche zum Schweigen verhalten waren; ein Papst Pius X. wandte sich ausdrücklich dagegen, daß Frauen in Kirchenchören mitwirken. Die Kommunionbank war die heilige Schranke, die keine Frau überschreiten durfte, es sei denn zum Schmücken oder Reinigen des Altarbezirkes. Vieles hat sich hier geändert, aber eine grundsätzliche Diskriminierung der Frau durch die offizielle Kirchenleitung ist nach wie vor vorhanden.

Dies zeigen zum Beispiel die Bestimmungen über die Dienste von Lektor und Akolyth, von denen richtigerweise gesagt wird, daß sie nicht mit dem Amtsprie-stertum zusammenhängen, sondern auf dem gemeinsamen Prie-stertum aller Getauften beruhen. Dann aber heißt es in den Bestimmungen vollkommen inkonsequent und unlogisch, daß diese Dienste „entsprechend der ehrwürdigen Uberlieferung der Kirche" Männern vorbehalten bleiben. Andererseits dürfen Frauen die mit diesen Diensten verbundenen Aufgaben erfüllen, nur die amtliche Beauftragung bleibt ihnen versagt.

Kann man hier noch sagen, daß die konkrete Bestimmung im Gegensatz zu Praxis und grundsätzlicher Aussage steht, so ist die Haltung der Amtskirche hinsichtlich des Amtes in der Kirche völlig ablehnend: eine Frau kann und darf einfach deshalb, weilsie eine Frau ist, nie und nimmer den Leitungsdienst in der Kirche übertragen bekommen, wie die Erklärung der römischen Glaubenskongregation vom Jahre 1977 betont: „Die Kirche hält sich aus Treue zum Vorbild ihres Herrn nicht dazu berechtigt, die Frauen zur Priesterweihe zuzulassen."

Nun stimmt es zwar, daß Christus nur Männer in die Gruppe der Zwölf berufen hat, aber nirgends in der Schrift steht ein Wort Jesu,das die Frau aufgrund ihres Frauseins kategorisch und definitiv davon für immer ausgeschlossen wissen will. Jesus hat sich anldie sozio-kulturellen Gegebenheiten seiner Umwelt gehalten, für die eine öffentliche Leitungsfunktion einer Frau völlig ausgeschlossen war. Und wenn man schon das Vorbild Christi bemüht, dann dürften Vorsteher in der Kirche nur Juden und nahezu ausnahmslos nur Verheiratete sein, denn alle zwölf Apostel waren Juden und alle — bis auf Johannes — verheiratet. Man kann daher aus dem Verhalten Jesu nicht unbedingt darauf schließen, daß es immer so bleiben muß.

Das zeigen auch die von Paulus gegründeten Gemeinden, in denen zahlreiche Frauen eine bedeutende Rolle gespielt haben und von Paulus selbst als seine Mitarbeiterinnen — gleichgestellt einem Lukas oder Barnabas — bezeichnet werden. Schließlich kannte die Kirche noch durch Jahrhunderte das Amt der Diakonin, die durch Handauflegung und Gebet wie der Diakon in ihren Dienst berufen wurde und zum Klerus zählte.

Auch die Kirchenväter haben ihr gerütteltes Maß an Schuld in der Geringschätzung der Frau, ihrer Unterordnung unter den Mann und ihrer passiven Rolle im Leben der Kirche. So hat Augustinus die Existenzberechtigung der Frau nur darin gesehen, daß ohne sie eine Fortpflanzung des menschlichen Lebens nicht möglich ist.

Ein Thomas von Aquin und die gesamte von ihm geprägte Theologie steht in vollem Einklang mit dieser negativen Einstellung des Augustinus; es sind Beweisführungen, die damals allgemein üblich waren, deren wir uns heute aber nur schämen können.

Ich möchte Ihnen gestehen, daß ich selbst vor 20 Jahren ganz anders darüber gedacht habe als heute; ich habe mich in den Jahren mit dieser Problematik auseinandergesetzt und im Laufe der Zeit viel dazugelernt. Ich möchte Sie daher bitten, sich in Ruhe und möglichst emotionsfrei mit dem Für und Wider auseinanderzusetzen.

Der Autor ist Professor für Liturgiewissenschaft in Salzburg; der Beitrag ist eine gekürzte Fassung des „Glaubensgespräches" vom 4. März 1984 (Ol, 9.45 Uhr). Schriftliche Reaktionen an Univ.-Prof. Dr. Franz Niko-lasch, Universitätsplatz 1, 5020 Salzburg.

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