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Klarheit aus Rom

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Als der Innsbrucker Bischof Reinhold Stecher vor einigen Jahren mit dem ,»Anderl-von-Rinn"-Kult und der damit verbundenen Legende eines jüdischen Ritualmordes aufräumte, stieß er nicht nur auf Gegenliebe. Wie sich nun herausstellte, landete sogar zumindest eine gegen Stecher gerichtete Beschwerde im Vatikan, erhielt aber dort die gebührende Antwort.

Dem Beschwerdeführer aus Oberösterreich wurde in einem Schreiben der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente vom 7. April 1989 klar und deutlich mitgeteilt, „daß es nie einen jüdischen Ritualmord gegeben hat". Der Christ von heute müsse eine solche Behauptung „als eine tief anstößige und schandbare Verleumdung gegen das jüdische Volk eindeutig verurteilen".

In dem Schreiben wird es auch für undenkbar gehalten, „daß die Verbreitung und Förderung einer solchen Unwahrheit auf irgendei ne Weise oder in irgendwelchen Umständen dem WUlen Gottes dienen könnte".

Die Kongregation meint, daß die Sache „Anderl von Rinn" zunächst als Angelegenheit der Diözese Innsbruck zu betrachten sei, deren Vorgehen der Heilige Stuhl jedoch voll unterstütze. Wörtlich heißt es: „Es ist die Pflicht jedes Christen, dem Herrn Bischof in einer so bedeutenden Sache bedingungslos seine Hilfe zu leisten."

Laut Pressestelle der Diözese Innsbruck hofft Bischof Stecher, dieser unmißverständliche und dem Geist des II. Vatikanums voll entsprechende Brief des Heiligen Stuhles werde helfen, verbleibende Ressentiments in manchen Kreisen zu überwinden und die Situation zu klären. Die verantwortlichen Gremien der Diözese Innsbruck und des für Rinn zuständigen Stiftes Wilten haben die klare Aussage Roms „mit großer Dankbarkeit zur Kenntnis genommen".

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