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Klarheit schaffen!
Wieder einmal hat der Wiener ÖVP-Obmann Erhard Busefc eine gute Idee gehabt. Jetzt muß er darauf achten, nicht mißdeutet zu werden.
Die gute Idee: eine gesamtösterreichische Generaldebatte über Sicherheitspolitik und Landesverteidigung abzuhalten. Das Mißdeutungsrisiko: daß dabei auch ein „Aus” für das Bundesheer herauskommen dürfte.
Dieses Bundesheer haben wir seit 1955, und das im selben Jahr beschlossene Neutralitätsgesetz verpflichtet Österreich dazu ganz unzweideutig.
Im Lauf der Jahre hat die österreichische Sicherheitspolitik schärfere Konturen angenommen. Geistige, zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung ergänzten die militärische, wurden 1975 in Form der Umfassenden Landesverteidigung Teil der Bundesverfassung.
Teil des staatsbürgerlichen Bewußtseins sind sie freilich noch lange nicht. Deshalb wäre es wichtig, zu dieser Bewußtseinsbildung beizutragen: indem die Politiker (aller Parlamentsparteien!) uns ohne Wenn und Aber sagen, was österreichische Sicherheitspolitik kann, was nicht, wo Möglichkeiten und Grenzen, aber auch Rechte und Pflichten der Staatsbürger liegen. Um eine solche Klarstellung drücken wir uns seit 1955.
Im Bundesheer selbst wäre sie am dringendsten, wie ein jüngst vom Minister dem Parlament vorgelegter Bericht verrät. Oft sind junge Männer nach Ableisten des Präsenzdienstes heereskritischer als zuvor — ein unerträglicher Zustand, der schrill nach A bhilfe ruft.
Lehrer und Erwachsenenbildner, Massenmedien und Parteien müßten sich an einer solchen Generalaussprache über Landesverteidigung beteiligen. Die vor kurzem erfolgte Veröffentlichung des Landesverteidigungsplanes wäre ein ebenso guter Anlaß dafür wie die Republikjubiläen.
Die große Volksmehrheit ist für Landesverteidigung, auch fürs Bundesheer. Viele Umfragen beweisen es.
Aber um aus vagen Bekenntnissen die Bereitschaft ZUr Tat, auch zum Opfer, zu machen, müssen die Spitzen von Politik und Heer motivierende Informationen und Argumente liefern, nicht Beispiele einer unentschuldbaren Taktiersucht. Auf ÖVP-Seite sorgen diese für den Verlust auch noch des letzten Restes an Glaubwürdigkeit.
Nicht zur Debatte stehen darf der Verfassungsauftrag zur Umfassenden Landesverteidigung selbst. Wer auch das noch propagieren wollte, gehört mit feurigen „Drachen” abgefangen und an seine Pflicht gemahnt.
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