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Kommt ein Werbeverbot für die Abtreibung?

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„Das Gespräch fand in einer wirklich aufgeschlossenen Atmosphäre statt. Auch die Reaktionen des Ministers waren durchaus von Verständnis getragen", resümiert Walter Csok-lich, Präsident der „Aktion Leben", die Unterredung einer Delegation der Aktion mit Gesundheitsminister Herbert Salcher am 16. Jänner. Ob freilich auch die Mehrheit in der SPÖ die Offenheit des Tirolers in Sachen Schwangerschaftsabbruch zu teilen bereit ist, ist eine andere Frage. „Ich kann daher", dämpft Csoklich zu großen Optimismus, „auf Grund dessen, was im Rahmen dieses Gesprächs zur Debatte stand, nicht beurteilen, wie weit sein Spielraum in der Regierung geht."

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„Das Gespräch fand in einer wirklich aufgeschlossenen Atmosphäre statt. Auch die Reaktionen des Ministers waren durchaus von Verständnis getragen", resümiert Walter Csok-lich, Präsident der „Aktion Leben", die Unterredung einer Delegation der Aktion mit Gesundheitsminister Herbert Salcher am 16. Jänner. Ob freilich auch die Mehrheit in der SPÖ die Offenheit des Tirolers in Sachen Schwangerschaftsabbruch zu teilen bereit ist, ist eine andere Frage. „Ich kann daher", dämpft Csoklich zu großen Optimismus, „auf Grund dessen, was im Rahmen dieses Gesprächs zur Debatte stand, nicht beurteilen, wie weit sein Spielraum in der Regierung geht."

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Zu hoffen wäre freilich, daß sich auch in der Regierungspartei niemand mit den ärgsten Mißständen im Gefolge der Fristenlösung abzufinden bereit ist. Die Tatsache, daß in Österreich auf eine Lebendgeburt nach vorsichtigen Schätzungen zumindest ein Schwangerschaftsabbruch kommt, müßte ebenso alarmierend sein wie der Umstand, daß die im Gesetz vorgesehene Beratung vor einer Abtreibung - und nur dann ist der Abbruch straffrei - eine Papierbestimmung ist, die tagtäglich gebrochen wird.

Die Abtreibung als Methode der Geburtenregelung ist heute - allen Beteuerungen zum Trotz - bedauerliche Realität. Und das Geschäft mit der Abtreibung blüht hierzulande wie nie zuvor.

Während Gesundheitsminister Salcher zwei Tage vor dem Gespräch mit der „Aktion Leben" noch meinte, daß er in keiner Weise an der Fristenlösung rütteln werde, „weil er" - so die halbamtliche „Wiener Zeitung" -„einen Lernprozeß durchgemacht habe", bekundete er bei der Unterredung Bereitschaft, Lehren zu ziehen.

Konkret sicherte er der Delegation eine Untersuchung über die gesundheitlichen Folgen einer Abtreibung für die Frau auf Kosten seines Ministeriums zu und eine bereits angekündigte Motivenuntersuchung versprach er, Ende 1980 der Öffentlichkeit vorzulegen. Um das Geschäft mit der Abtreibung einzudämmen, strebe er zudem ein Werbeverbot für Abtreibungen an. Das Problem einer anonymen Statistik, um über die tatsächlich durchgeführten Abtreibungen einen seriösen Uberblick zu bekommen, werde er ebenso wie den Vorschlag der „Aktion Leben", zur

ärztlichen Beratung auch eine Alternativberatung durch Sozialarbeiter vorzusehen, noch überlegen.

Wie nämlich eine Beratung verläuft, wenn der beratende Arzt mit dem Abtreibenden ident ist, ist leicht vorstellbar: sie beginnt zumeist erst gar nicht. Und zumindest in Wien kann kaum damit gerechnet werden, daß einer ratsuchenden Frau von einem einschlägigen Arzt von einer Abtreibung abgeraten wird. In der Bundeshauptstadt hat nämlich Gesundheitsstadtrat Alois Stacher in Eigeninitiative mittels Rundschreiben die Mediziner ausdrücklich angewiesen, daß die Beratung „wertfrei" zu erfolgen habe.

Einen Einblick in die triste Realität geben Zahlen, die Primarius Alfred Rockenschaub, Chef der Wiener Semmelweis-Klinik und Vorkämpfer der Fristenlösung, dazu nennt: In Wien seien bei etwa 12.000 Abbruchen 5400 Frauen beraten worden, in Oberösterreich seien es von geschätzten 18.000 nachweislich nur 168 gewesen.

Anders als in Österreich - und sicher besser - ist diese Frage in Frankreich geregelt. Dort wird nicht im Ruck-Zuck-Verfahren abgetrieben, vielmehr werden Frauen in Konfliktsituationen zu einer überlegten Entscheidung für oder gegen ihr Kind geführt. Nach einer ärztlichen Beratung muß die Frau eine der öffentlichen oder privaten Beratungsstellen - insgesamt gibt es in Frankreich mehr als 2000 derartige Zentren -aufsuchen, in der sich eine Sozialhelferin bemüht, nicht nur allgemeine Ratschläge zu erteilen, sondern vor allem auch konkrete Hilfe zu vermitteln. Erst nach einer Mindestbedenkzeit von acht Tagen erfolgt, wenn sich

die Frau nicht anders entschlossen hat, die Abtreibung.

Während in Österreich bisher eine statistische Erhebung der Schwangerschaftsabbrüche mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt wurde und sich Salcher dieses Problem neuerlich durch den Kopf gehen lassen will, ist in Frankreich eine Meldung - ohne daß dabei die Identität der Frau bekanntgegeben wird - an das regionale Gesundheitsinspekto-rat selbstverständlich.

Und nicht nur in Frankreich: Denn auch in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland werden Statistiken geführt. Diese geben dann auch oft für die Politik nicht gerade angenehmen Sachverhalte wieder. So wurden in Deutschland etwa 1977 aus sozialen Beweggründen 57,7 Prozent der Abbruche vorgenommen - ein für den Wohlfahrtsstaat blamables Ergebnis.

Am französischen Vorbild will sich Österreichs Gesundheitsminister aber offensichtlich in einem anderen Bereich orientieren, wenn auch nur abgeschwächt. Dort wird nämlich , jede Art von Werbung oder Anstiftung direkter oder indirekter Art zur Abtreibung" bestraft (FURCHE 1/80).

Salcher strebt, wie gesagt, ein Werbeverbot an. Und einen zaghaften Schritt in diese Richtung hat er auch schon gemacht. Mit 22 Jänner datiert ein Brief des Gesundheitsministers an - dafür nicht unbedingt kompetente - Zeitungsredaktionen, in dem er sich auf Anzeigen bezieht, „welche die Vermittlung von Adressen für Schwangerschaftsabbrüche zum Inhalt gehabt haben". Unter Hinweis auf das den Ärzten vom Gesetz her auferlegte Werbeverbot schreibt der Minister dann:

„Durch Anzeigen, mit welchen in direkter oder indirekter Weise Adressen für Schwangerschaftsabbrüche vermittelt werden, wird aber dieses -aus jedermann einsichtigen Gründen bestehende - Werbeverbot umgangen. Ich möchte Sie daher ersuchen, derartige Anzeigen in Ihrer Zeitung nicht zu veröffentlichen."

Ob dieser moralische Appell zu.ei-nem Ergebnis führt, werden die Inseratenseiten der nächsten Wochen weisen. Wenn nicht, dann darf aber doch wohl auch mit einem gesetzlichen Verbot gerechnet werden: hier

ist Saldier jetzt der Öffentlichkeit im Wort.

Am Wort ist er auch wieder in der Frage der Abtreibungsklinik auf dem Wiener Fleischmarkt. ÖVP-Gesund-heitssprecher Günther Wiesinger und seine Fraktionskollegin für Familienangelegenheiten, Marga Hubi-nek, geben sich nämlich nicht mit dem Uberprüfungsergebnis zufrieden, das Gesundheitsminister und Gesundheitsstadtrat Stacher zu Jahresbeginn in dieser Angelegenheit präsentiert haben.

Da am Fleischmarkt auch Beratung angeboten werde, lautete die lapidare Salcher-Stacher-Antwort, sei alles gesetzmäßig. Die Definition „Abtreibklinik" treffe daher auch nicht zu, eine „reine" Abtreibklinik gebe es daher in Wien auch nicht.

Wiesinger und Hubinek erklären nun in einer parlamentarischen Anfrage an Salcher diese „gezimmerte Ausrede" (Anfragetext) für nicht haltbar. Und sie fordern von ihm konkrete Auskünfte, unter anderem:

Wurde im gegenständlichen Fall eine Statistik vorgelegt, die zeigt, wie sich das Verhältnis von chirurgischen Eingriffen zum Zwecke der Abtreibung zu anderen chirurgischen Eingriffen darstellt?

Wie viele Fälle der Schwangeren-betreuung (Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Paß) wurden in diesem Ambulatorium untersucht und behandelt? Sind Sie bereit, von allen bestehenden Ambulatorien, die Abtreibungen vornehmen, eine Fallstatistik zu verlangen?

Nicht nur die beiden Parlamentarier warten jetzt gespannt auf eine Salcher-Antwort.

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