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Künstler fordern mehr für Kabel-TV

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Neu aufgeflammt ist die Diskussion um die Abgeltung des Urheberrechts an die Kulturschaffenden, die sich vor allem um die Weitergabe ihrer Werke durch das Kabelfernsehen dreht.

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Neu aufgeflammt ist die Diskussion um die Abgeltung des Urheberrechts an die Kulturschaffenden, die sich vor allem um die Weitergabe ihrer Werke durch das Kabelfernsehen dreht.

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Zur Erinnerung ein bißchen aus der Vorgeschichte: Mit der Novelle zum Urheberrechtsgesetz wurde im Jahr 1980 den Kabelgesellschaften eine „gesetzliche Lizenz", also das Recht auf die Weitersendung von Programmen von Gesetzes wegen, unabhängig von vorheriger vertraglicher Vereinbarung mit dem Urheber, eingeräumt. Damals wurde allerdings die Auflage gemacht, daß es innerhalb von fünf Jahren zu einer einvernehmlichen Regelung zwisehen Kabelunternehmern und Urhebern kommen müsse. Zu diesem Zweck wurde im Justizministerium eine Schiedsstelle eingerichtet — in der jedoch die Urheber in der Minderheit vertreten sind.

Durch die Schiedsstelle kam es zu jener ominösen Entscheidung, daß von den Gebühren, die ein Kabelfernsehteilnehmer pro Monat zu zahlen hat (in Wien etwa 129,— bis 135,— Schilling, in den anderen Bundesländern zum Teil erheblich darunter), drei Schilling dem Urheber zufließen sollen. Daß diese Regelung nicht der im Gesetz verlangten „angemessenen" Vergütung entspricht, wird — außer von den Kabelunternehmen — von niemandem bezweifelt.

Urheber — also Autoren, Komponisten und alle anderen produzierenden Künstler — liefen dagegen Sturm, unter anderem durch eine Demonstration mit enormer Beteiligung, die Ende September des heurigen Jahres in Wien stattgefunden hat.

Während jedoch Justizminister Christian Broda eine Gesetzesänderung zugunsten der Urheber nicht für nötig hält, da ja die Schiedsstelle für eine Einigung zur Verfügung stehe, gibt es von seiten der Parteien Vorschläge zu einer positiven Änderung.

So regte SPÖ-Mediensprecher Karl Blecha die Einführung eines „Kulturschillings" an, gegen den die Urheber jedoch schwere Bedenken haben. So befürchtet Gerhard Ruiss von der Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur als Vertreter der Autoren, daß dieses „Geschenk", das unter einem gewissen politischen Druck vor den Wahlen von den Kabelgesellschaften ausbezahlt würde, keinerlei gesetzliche Grundlage hätte.

Zur Unsicherheit kommt die grundsätzliche Fragwürdigkeit, eine Subvention statt eines Honorars zu bezahlen, ein Umstand, der sich auch auf das Selbstwertgefühl der Urheber nicht gerade positiv auswirkte.

Im übrigen würde eine derartige Lösung einen Vertragsbruch bedeuten, da aufgrund der sogenannten Berner Ubereinkunft, die in Österreich im Rang eines Bundesgesetzes steht, die Staaten Österreich, Schweiz und Bundesrepublik Deutschland beschlossen haben, in- und ausländische Urheber rechtlich gleichzustellen. Der Kulturschiliing hingegen flösse nur den österreichischen Urhebern zu, die als Gegenschlag die Revanche des schweizerischen und des so bedeutenden deutschen Marktes befürchten.

Einen anderen Vorschlag stellte ÖVP-Abgeordneter Heribert Steinbauer vergangene Woche vor: Der Anteil der Urheberrechtsabgeltung an der Kabelgebühr solle mindestens zehn Prozent ausmachen. Von den Urhebern wird dieser Vorschlag begrüßt.' Sowohl Autor Gerhard Ruiss als auch AKM-Präsident Marcel Rubin sehen darin die derzeit beste denkbare Lösung. "

Einwände gibt es von den Kabelunternehmen: Auf diese Weise könnte zu viel Geld ins Ausland fließen, da Österreich mehr ausländische Programme übernehme als umgekehrt, die weitere Entwicklung des Kabelfernsehens wäre gefährdet. Bei Überlegungen zur Rentabilität darf nicht nur bei den Kosten für den Einkauf einer Ware gespart werden, wird argumentiert, ebenso auch, daß es in Deutschland noch keine entsprechende Regelung gibt. Dort gibt es allerdings den Bibliotheksgroschen, von dem auch die österreichischen Autoren profitieren.

Wie groß bei allem Pro und Kontra die Chancen sind, daß dieser Antrag zum Gesetz werden könnte, steht in den Sternen. Er wäre jedenfalls ein Ansatzpunkt für eine gerechte Lösung.

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