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Längerer Zivildienst oder Gewissensprüfung

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Spät, aber doch hat sie begonnen - die Debatte über die neuerliche Reform des Zivildienstes. Denn bereits seit Jahresbeginn ist klar, daß die seit 1992 gültige Regelung - acht Monate Präsenzdienst, zehn Monate Zivildienst bei Wegfall der kläglichen „Gewissensprüfung” durch eine Zivildienstkommission - nicht funktionieren wird.

Immer mehr Wehrpflichtige meiden den Dienst mit der Waffe. Dadurch droht einerseits das Bundesheer unter seine Soll-Stärke zu schrumpfen (34.000 Präsenzdiener werden jährlich benötigt; 1993 sind es gerade noch 36.000), andererseits gibt es oft jahrelange Wartefristen für Zivildiener, weil einfach nicht genügend Zivildienstplätze zur Verfügung stehen.

Daß die ÖVP - Vizekanzler Erhard Busek, Verteidigungsminister Werner

Fasslabend - nun eine Verlängerung des Zivildienstes will, ist keine Überraschung. Durch einen unattraktiven Zivildienst soll das Heer gestärkt werden.

Ehrlicher wäre es freilich, sofort mit den Planungen für ein „Freiwilligen-Heer” mit einer starken Berufsarmee-Komponente zu beginnen.

Tatsächlich liegt das Dilemma aber bei der SPÖ: Sie hat sich einerseits auf ein Nein zur Verlängerung des Zivildienstes festgelegt, lehnt aber mit der gleichen Vehemenz (unter Hinweis auf die Ereignisse des Februar 1934) ein Berufsheer ab. Sollte die SPÖ nicht über ihren ideologischen Schatten springen, droht die Wiedereinführung der „Gewissensprüfung”, da die jetzige Regelung 1993 ausläuft. Und das will eigentlich niemand - schon gar nicht in einem Jahr mit Nationalratswahl.

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