7022576-1988_50_15.jpg
Digital In Arbeit

Lebensschutz: die Dämme brechen

19451960198020002020

Leben - heute scheinbar unser höchster Wert: tolle Leistungen der Medizin, Rekordwerte bei der Lebenserwartung. Und dennoch: Welche Lebensbedrohung greift um sich!

19451960198020002020

Leben - heute scheinbar unser höchster Wert: tolle Leistungen der Medizin, Rekordwerte bei der Lebenserwartung. Und dennoch: Welche Lebensbedrohung greift um sich!

Werbung
Werbung
Werbung

Angefangen hat alles mit der Abtreibung. Der Weltbevölkerungsbericht der UNO registriert, daß rund 50 Millionen Kinder weltweit im Mutterleib umgebracht werden. Die Legalisierung der Abtreibung (rund 75 Prozent der Weltbevölkerung leben in Ländern mit diesbezüglich „großzügigen“ Regelungen) war das Einfallstor für alles andere, was jetzt auf uns zukommt. Das hat uns geistig mürbe gemacht.

Erstmals wurde in Demokratien menschliches Leben einem Nützlichkeitskalkül unterworfen. Und mit welchem Zynismus solche Abwägung erfolgen kann, belegt ein Ausspruch von Jutta Dithfurth, der Bundessprecherin der deutschen „Grünen“: „Ich bin 36. Da finde ich zwei Abtreibungen auf ein lustvolles, knapp 20jähriges Geschlechtsleben relativ wenig“ („Ruhrwort“ 34/1988).

Wie sehr das verbogene Denken in Sachen Abtreibung in andere Bereiche ausstrahlt, wurde in einem Interview mit dem ehemaligen Justizminister Harald Ofner deutlich: „Wenn ich mich auf den Standpunkt stelle, daß das befruchtete Ei in der Retorte bereits menschliches Leben ist, dann entziehe ich ja der Abtreibungsregelung zumindest einen Teil des Bodens. Im Vordergrund muß stehen, daß es sich nicht um menschliches Leben handelt“, stellte er fest (FURCHE 14/1985).

Das Kind in der Retorte kann nicht Leben sein, weil es nicht so sein darf. Dieses Denken und das Interesse der Forschung scheinen die überfälligen Gesetze zum Schutz der Kinder in der Retorte zu verhindern.

Typisch dafür ist eine Stellungnahme der „Deutschen Forschungsgemeinschaft“ zu einem Gesetzesentwurf, der die Erzeugung von Embryos zu Forschungszwecken verbieten sollte, aus dem Jahr 1987: Man sei besorgt, daß „die Weiterentwicklung der „In-vitro-Fertilisation“ (IVF) und des Embryo-Transfers in absehbarer Zeit dazu führen wird, daß keine Embryos mehr verfügbar sind, die nicht implantiert werden. Es erscheine daher angebracht, „menschliche Embryos in sehr geringer Anzahl mit dem Ziel zu erzeugen, durch Experimente Erkenntnisse zu gewinnen, die geeignet erscheinen, künftig vielen Menschen schweres Leid zu ersparen.“ Und wieder das Nützlichkeitsargument. Weich sind auch die Empfehlungen des Europarates dank ihrer vie-• len „Hintertürchen“, die unter anderem zulassen: daß bei IVF nicht eingesetzte Embryos aufbewahrt werden und „nur“ zu Zwecken, denen das Paar zustimmt, verwendet werden dürfen. Ihre „Verwendung“ für Untersuchungszwecke wird — findet sie während der ersten 14 Lebenstage statt — nicht untersagt.

Solche Laxheit kommt auch den enormen wirtschaftlichen Interessen entgegen, die auf die Embryonalforschung setzen. Bernard Na-thanson, einst Leiter der größten US-Abtreibungsklinik, jetzt aber erklärter Abtreibungsgegner, stellte kürzlich in Wien folgendes fest: „Vorige Woche ergab die Abstimmung im zuständigen Fachausschuß, daß künftig Forschungsarbeiten über die

Transplantation von Fötalgeweben in den USA wieder erlaubt sein sollten. Man hatte sie 1985 verboten.“

Damit wird fortgesetzt, was es ja schon seit Jahren gibt: den Handel mit Embryos. Schon 1977 berichtete „Le monde“ (31. März) von einem ausgedehnten Handel mit Föten von Südkorea via Japan in die USA. Und Claude Jac-quinot („Handel mit ungeborenem Leben“, 1985) berichtet von Transporten aus dem Ostblock nach Frankreich. Auch in der Wiener Poliklinik wurde ähnliches aufgedeckt: Der Preis pro Kind lag damals bei 300 Schilling.

Daß solcher Mißbrauch nicht bei Ungeborenen halt macht, ist naheliegend. Je größer das Kind, umso mehr Gewebe. Daher auch neuerdings das Interesse an der Organauswertung von Kindern, die ohne Großhirn zur Welt kommen.

1987 wurde der Fall des Kindes Brenda Wimmer in den USA bekannt: Statt es zu pflegen und es nach einem Monat natürlich sterben zu lassen, wurde es an lebenserhaltende Maschinen bis zur Organentnahme gehängt. Das Unmenschliche daran ist, daß man solchen Kindern die Organe am lebenden Leib entnimmt. Da sie kein Großhirn haben, läßt sich nämlich der Gehirntod bei ihnen nicht feststellen.

Auch dabei dient der Hinweis auf die Abtreibung als Rechtfertigung: Eine Gesellschaft, die „lebensfähige Föten zum Fötozid freigibt, ohne das Ausmaß der Schädigung in irgendeiner Form festzulegen“, sei nicht berechtigt, bei Kindern ohne Großhirn Bedenken anzumelden. Das stellt Fritz Beller, einer der Ärzte, die bei gehirnlosen Kindern Organentnahmen in Deutschland vorgenommen haben, fest. („Der Spiegel“ 52/1987).

Aber es kommt noch schlimmer: Der „Internationale Verband Demokratischer Anwälte“ legte im August 1988 dem UNO-Untersuchungsausschuß für Menschenrechtsfragen einen Bericht vor. Ihm zufolge seien Meldungen über einen Baby-Handel zwischen Honduras, Guatemala, Paraguay auf der einen und den USA auf der anderen Seite ernstzunehmen.

Aber ist das so unglaubwürdig, wenn man hört, wie mit behindert geborenen Kindern in vielen englischen und amerikanischen Kliniken umgegangen wird? Man läßt sie verhungern. Und diese Praxis wird von den Behörden geduldet, ja sogar (wie im Fall „Baby Doe“, 1982) gerichtlich sanktioniert.

Eine konsequente Fortsetzung dieses Denkens muß man dem französischen Senator Henri Cail-lavet bestätigen. Er brachte im November 1987 einen Gesetzesentwurf ein, der folgendes vorsah: Ärzte, die Kinder mit unheilbarer Behinderung nicht mit dem Lebensnotwendigen versorgen, sollten straffrei bleiben. Voraussetzung: die Entscheidung fällt innerhalb der ersten drei Lebenstage, wird von den Eltern gebilligt und beruht auf der Einsicht, daß die Behinderung ein menschenwürdiges Leben ausschließe.

Was da im Kleid der Menschenfreundlichkeit auftritt, ist in Wahrheit Barbarei. Dazu die „Aktion Leben“ in ihrem Heft „Das bedrohte Leben“: „Eine englische Schwester berichtet von einem solcherart zu Tode gepflegten Baby, das völlig dehydriert war. Sie versuchte, dem Kinde Erleichterung zu verschaffen, indem sie die Augen des Babys mit Wasser benetzte, damit es wenigstens seine ausgetrockneten Lider schließen konnte.“

Damit sind wir auch schon mitten in der Euthanasie-Debatte, die weltweit aufbricht: in Deutschland, Australien, England oder Holland. Dort liegt seit 1985 ein Gesetzesentwurf zur Einführung der Sterbehilfe im Parlament, und es kursiert ein „Schwarzbuch“, in dem Krankenschwestern und Pfleger behaupten, jeder zweite in ihrer Berufsgruppe habe bei Sterbehilfen assistiert. Man verlange „Entkrimi-nalisierung“ und „Rechtssicherheit“.

Wie das an die Abtreibungsdebatte erinnert. Sie war der entscheidende Einbruch in unser Rechtsdenken. Er ist dabei, eine Kette von Dammbrüchen auszulösen. Sie haben eines gemeinsam: An die Stelle des unantastbaren Lebensrechtes tritt das Kalkül, das über die Nützlichkeit von Leben entscheidet. Aldous Huxley würde erschauern, sähe er, daß seine Vision von „Brave New World“ so rasch eingetreten ist.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung