Pandemie und Suizidbeihilfe: Die Verwundbaren

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Es gäbe nicht nur ein Recht auf Selbstbestimmung, sondern auch auf Suizidbeihilfe, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Gedanken über Autonomie und Verletzlichkeit in Zeiten der Krise.

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Es gäbe nicht nur ein Recht auf Selbstbestimmung, sondern auch auf Suizidbeihilfe, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Gedanken über Autonomie und Verletzlichkeit in Zeiten der Krise.

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Dieses Jahr hat sich tief ins Gedächtnis eingeschrieben. Da gab es nicht nur neue Begriffe wie „Babyelefant“ oder „Coronaparty“, die (Un-)Worte des Jahres 2020. Da gab es einen Einbruch in die Normalität: Maskentragen, in der Wohnung verharren, von heute auf morgen die wirtschaftliche Existenz verlieren – das sprengte den Rahmen des Vorstellbaren. Dazu kamen ungeahnte Schreckensbilder: Lastwagenkolonnen voll Corona-Opfern, Sterbende in Isolation, „Triage“. Wenn in der politischen Kommunikation sonst nichts mehr half: Das Erwähnen dieser Szenarien ließ die Menschen reagieren.

Allein zu sterben, im Moment größter Verletzbarkeit aussortiert zu werden und der Verfügungsgewalt jemandes anderen ausgeliefert zu sein: Diese Aussichten berühren einen ultimativen Schmerzpunkt – umso mehr in Zeiten pandemischer Angst und wegbrechender Autonomie. Mitten hinein in dieses Ohnmachtsgefühl hat der Verfassungsgerichtshof nun ein Aufsehen erregendes Urteil gesprochen: Der Mensch habe das Recht auf „freie Selbstbestimmung“, betonte er – und dieses Recht umfasse auch das Recht auf „menschenwürdiges Sterben“ sowie Beihilfe am eigenen Suizid. Jede „Mitwirkung am Selbstmord“ ausnahmslos zu verbieten, sei verfassungswidrig. Der entsprechende Passus wird mit Ende 2021 gekippt. (Lesen Sie hier drei Einschätzungen des Urteils.)

Bei-, Mit- oder Nachhilfe beim Suizid?

Es ist ein Paradigmenwechsel, den das Höchstgericht damit markiert. Katholische Stimmen sprechen gar von „Kulturbruch“ – und warnen vor einer Abkehr vom prägenden Bild Kardinal Königs, wonach Menschen „an der Hand und nicht durch die Hand“ eines anderen Menschen sterben sollten. Tatsächlich bleibt zwar eine solche „Tötung auf Verlangen“ weiterhin verboten, doch die Ebene ist rutschig geworden, auf der Politik und Gesellschaft fortan agieren: Wer kann schließlich garantieren, dass „freie Selbstbestimmung“ tatsächlich frei ist, dass aus dem autonomen Sterben-Können nicht ein Sterben-Müssen wird, dass Bei-, Mit- und Nachhilfe bei einer Selbsttötung nicht verschwimmen?

Wie jede andere Handlung geschieht auch ein Suizid nie im luftleeren Raum. Menschen leben in Beziehungen. Ob und wie auf ihre Verletzlichkeit reagiert wird, wirkt auf sie zurück.

Auch wenn der Suizid als „Leitmotiv der Moderne“ gesehen werden könne, wie der Philosoph Thomas Macho einst in der FURCHE erklärte, auch wenn es zum Selbstverständnis des modernen Menschen gehört, nicht nur sein Leben, sondern auch sein Sterben als Projekt zu begreifen und sich nicht zwingend einem Schicksal oder Gott fügen zu müssen: Wie jede andere Handlung geschieht auch ein Suizid nie im luftleeren Raum. Menschen leben in Beziehungen und Abhängigkeiten. Ob und wie auf ihre Verletzlichkeit reagiert wird, wirkt auf sie zurück.

Den Verfassungsrichtern ist diese Wechselwirkung durchaus bewusst: Die Politik sei aufgerufen, Missbrauch zu verhindern und Maßnahmen vorzusehen, damit betroffene Personen ihren Entschluss zur Selbsttötung nicht unter dem Einfluss Dritter fassen, heißt es. Angesichts des breit gefassten Urteils freilich ein schwieriger Auftrag, den man kurz vor Weihnachten der Politik beschert: Können „Sterbehilfevereine“ überhaupt verboten werden, ohne dass ein solches Verbot (wie in Deutschland) wieder gekippt wird? Was bedeutet die neue Regelung für das Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte? Und mit welchem Argument kann man Menschen Suizidbeihilfe überhaupt noch verwehren?

Das werde ein „soziales Experiment“, meinte Walter Schaupp vergangene Woche in der FURCHE. Und es wird ein Experiment in Zeiten der Krise, die den Druck weiter erhöht, Einsamkeit weiter verstärkt und Nähe weiter erschwert. Umso notwendiger wäre anno 2021 ein breiter Diskurs um eine Sorge- und Sterbekultur, die Autonomie und Würde ernst nimmt – aber zugleich um menschliche Verletzbarkeiten weiß. Wann, wenn nicht zu Weihnachten, dem Fest der Mensch- und Verwundbarwerdung, sollte man darauf hoffen?

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