Dieser FURCHE-Text wurde automatisiert gescannt und aufbereitet. Der Inhalt ist von uns digital noch nicht redigiert. Verzeihen Sie etwaige Fehler - wir arbeiten daran.
Lohn oder Steuer
Im Zuge der Steuerreform wurde auch die Durchführung des Jahresausgleiches neu gestaltet. Ein steuersparender Freibetrag für Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder erhöhte Werbungskosten wird nicht mehr durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Stattdessen gibt es einen sogenannten Freibetrags-bescheid. Der Antrag für den Jahresausgleich wird auch nicht mehr alljährlich vom Dienstgeber, sondern in den meisten Fällen von den Arbeitnehmern beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht. Der Postweg genügt.
Die Vorteile des neuen Systems: Vereinfachung für die Lohnsteuerstellen und den Arbeitgeber. Keine Warteschlangen bei den Finanzämtern mehr, speziell im März.
Durch die Reform ist der Dienstgeber nur mehr zuständig, wenn:
• in der Lohnverrechnung 1989 kein Freibetrag geltend gemacht wurde;
• an den Arbeitnehmer kein Lohn-zetteL ausgehändigt wurde;
• eine ganzjährige Beschäftigung vorliegt;
• der Dienstnehmer nur eine Lohnsteuerkarte hat;
• der Arbeitnehmer 1989 von der Krankenkasse kein Krankengeld erhalten hat.
In diesen Fällen konnten bis 31. Jänner 1990 noch Zahlungsbestätigungen über den Kirchenbeitrag beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Berücksichtigt werden im Zuge des Jahresausgleiches bis zu 1.000 Schilling. Falls Sie diese Frist versäumt haben, können Sie trotzdem selbst noch einen Jahresausgleichs-Antrag mit Formular LI an Ihr Wohnsitzfinanzamt schicken.
Der Dienstnehmer ist für seinen Antrag zuständig, wenn
• neben der Kirchensteuer noch andere Freibeträge geltend gemacht werden, die auch bisher nur das Finanzamt eingetragen hat;
• für 1989 ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen oder der für 1988 eingetragene Freibetrag automatisch in halber Höhe berücksichtigt wurde. (In halber Höhe deshalb, weil durch die Steuerreform nur mehr die halben Sonderausgaben, soweit sie Höchstbeträge nicht überschreiten, steuersparend wirken.) Dann haben sich diese Eintragungen bereits bei der Lohnverrechnung 1989 ausgewirkt und Sie müssen jetzt die tatsächlichen Aufwendungen für Werbungskosten, Sonderausgaben oder Außergewöhnliche Belastungen nachweisen. Wie geht das?
Zuerst besorgen Sie sich einen „Lohnzettel" (Formular L16) vom Dienstgeber. Denn das Finanzamt kennt ja nicht die Höhe Ihres Jahresbezuges. Danach holen Sie sich über Ihr Lohnbüro oder beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt das Formular LI. Diesem ist die Ausfüllhilfe L2 beigelegt. Mit LI beantragen Sie alle Freibeträge, die Sie auch geltend gemacht haben wollen beziehungsweise die Sie nachweisen müssen. In der Ausfüllhilfe ist genau aufgelistet, welche Unterlagen nötig sind.
Für die Abgabe Ihres Antrages haben Sie zwei Jahre Zeit, also bis 31.Dezember 1991. Senden Sie den Antrag samt erforderlichen Belegen per Post an Ihr Wohnsitzfinanzamt. Persönlich vorbeizuschauen hat keinen Zweck (außer Sie brauchen Informationen), denn die Durchrechnung Ihres Ausgleichs erfolgt jetzt durch das Bundesrechenamt und kann nicht sofort erledigt werden. Wird der Antrag nicht innerhalb eines Monats bearbeitet, dann sollten Sie eine Verständigung über eine Vormerkung erhalten. Es empfiehlt sich, den Antrag noch vor Jahresmitte abzuschicken, damit Sie rechtzeitig den Freibetragsbescheid für die Ge-haltsverrechnung 1991 bekommen.
Vergessen Sie übrigens nicht, Ihre ASVG-Nummer auf Seite 1 des Antragsf ormulares einzutragen. Sie ist ab jetzt auch Ihre persönliche Steuernummer.
Werden Belege vergessen, macht Sie das Finanzamt darauf aufmerksam. Wichtig ist, daß jene Freibeträge, die Sie geltend gemacht haben wollen, auch tatsächlich im Formular angeführt sind. Es gibt bei den Finanzämtern Abteilungen, wo Sie Informationen über „Ihre" Freibetragsmöglichkeiten bekommen. Nützen Sie diese Möglichkeit!
Noch ein Tip: Die Anerkennung der Werbungskosten hängt auch vom Ermessen des jeweiligen Beamten ab. Gegen eine Ablehnung können Sie Berufung einlegen.
Wenn Ihr Jahresausgleich durchgerechnet ist, erhalten Sie in .der Regel einen Überweisungsbetrag auf das Konto plus einen Bescheid über die Höhe der zu berücksichtigenden Freibeträge für 1991. Diesen Freibetragsbescheid erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung. Die „Mitteilung zur Vorlage an den Arbeitgeber" müssen Sie in Ihrem Lohnbüro abgeben. Der Freibetragsbescheid selbst bleibt in Ihren Händen. (Wichtig: Bankverbindung und Kontonummer auf dem Formular LI nicht vergessen. Haben Sie kein Konto, erfolgt die Auszahlung automatisch auf dem Postweg.)
Es kann auch beantragt werden, daß kein Bescheid vom Finanzamt erlassen wird. Dies betrifft wie bisher diejenigen, die ihre Freibeträge erst im nachhinein geltend machen wollen, um die Steuerersparnis dann „auf einmal" und nicht Monat für Monat zu erhalten. In diesem Fall müssen Sie das entsprechende Kästchen auf der letzten Seite des Formulars ankreuzen.
Es kann auch ein betragsmäßig niedrigerer Freibetragsbescheid beantragt werden. Wenn zum Beispiel die Sonderausgaben laufend berücksichtigt werden sollen, aber Ihre Werbungskosten der Höhe nach noch nicht bekannt sind und Sie diese erst im nachhinein geltend machen wollen. Dafür ist ebenfalls auf der letzten Seite des Formulars ein Kästchen vorgesehen.
Wichtig: Der Freibetragsbescheid hat lediglich vorläufigen Charakter. Wie bisher müssen die tatsächlichen Aufwendungen mittels Belege für das jeweilige Kalenderjahr nachgewiesen werden.
Nehmen Sie sich Zeit für das Ausfüllen des Formulares: Es lohnt sich!
Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.
In Kürze startet hier der FURCHE-Navigator.
Steigen Sie ein in die Diskurse der Vergangenheit und entdecken Sie das Wesentliche für die Gegenwart. Zu jedem Artikel finden Sie weitere Beiträge, die den Blickwinkel inhaltlich erweitern und historisch vertiefen. Dafür digitalisieren wir die FURCHE zurück bis zum Gründungsjahr 1945 - wir beginnen mit dem gesamten Content der letzten 20 Jahre Entdecken Sie hier in Kürze Texte von FURCHE-Autorinnen und -Autoren wie Friedrich Heer, Thomas Bernhard, Hilde Spiel, Kardinal König, Hubert Feichtlbauer, Elfriede Jelinek oder Josef Hader!