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MEHR AUTONOMIE

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Bezüglich einer Mitwirkung der Volksgruppen in der österreichischen parlamentarischen Vertretung gibt es auf verschiedensten Ebenen Initiativen und Diskussionen. So hat das Kuratorium des Österreichischen Volksgruppenzentrums in Wien eine Petition an den Nationalrat gerichtet, in der dieser aufgefordert wird, in das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates eine Sonderregelung für deklarierte Volksgruppenlisten aufzunehmen. Danach sollten Wahlvorschläge von Angehörigen einer oder mehrerer dieser Volksgruppen von einer allfälligen Grundmandatsklausel und jedweder Prozentklausel ausgenommen werden. Solchen wahlwerbenden Parteien müßte die Möglichkeit gegeben werden, beim zweiten oder dritten Ermittlungsverfahren auch dann teilzunehmen, wenn sie in keinem der Wahlkreise ein Grundmandat und im Bundesdurchschnitt nicht den für die anderen Parteien geforderten prozentuellen Anteil an abgegebenen gültigen Stimmen erreichen.

Analog dazu tritt die slowenische Einheitsliste in Kärnten zum Zwecke der Erlangung einer autonomen Vertretung der slowenischen Volksgruppe im Landtag ebenso für eine Sonderregelung ein. Demnach müßte in die Kammer Landesverfassung eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach die slowenische Volksgruppe aufgrund eines im Wege der Landesverfassung abgesicherten Volksgruppenmandats im Kärntner Landtag vertreten sein würde.

Über die Möglichkeit eines Virilmandats wird in der slowenischen Volksgruppe kaum mehr diskutiert, da dem Volksgruppenvertreter in den gesetzgebenden Körperschaften des Landtages beziehungsweise Nationalrates wohl eine absolute Redefreiheit garantiert wäre, dieser als Virilist in den gesetzgebenden Körperschaften jedoch kaum Kompetenzen hätte.

Die Vorschläge des Österreichischen Volksgruppenzentrums in Wien und der slowenischen Einheitsliste bezüglich der Berücksichtigung der Volksgruppen in den gesetzgebenden Körperschaften auf Bundes- und Landesebene liegen auf dem Tisch. Daneben vertreten jene Exponenten der slowenischen Volksgruppe, die in politischen Parteien der Mehrheit mitwirken, die Auffassung, daß bei der Erstellung der Kandidatenliste der Parteien bei Wahlen auch Angehörige der slowenischen Volksgruppe an aussichtsreicher Stelle zu reihen wären, wie dies bei den Sozialdemokraten und der Volkspartei bereits im Burgenland der Fall ist oder bei der Grünen Alternative, die derzeit durch die Minderheitensprecherin Terezija Stoi-sits im österreichischen Parlament vertreten ist.

Zu welchen Entscheidungen es in der Frage der Mitwirkung österreichischer Volksgruppen in den Vertretungskörperschaften kommen wird, ist derzeit noch offen. Eines steht jedoch fest: Die Frage der Menschenrechte und des Minderheitenschutzes werden heute europaweit so intensiv diskutiert, daß es für die politischen Parteien und das Ansehen Österreichs in der Welt nur von Vorteil sein kann. wenn die Stimme von Angehörigen der Volksgruppen auch im Landtag, Nationalrat und Bundesrat gehört und Berücksichtigung finden würde.

In diesem Zusammenhang sei auch die Frage der Existenz einer deutschen Minderheit beziehungsweise von Altösterreichem und ihrer zukünftigen Entwicklung in Slowenien erwähnt. Die Tatsache, daß die Deutschen Teil der Geschichte Sloweniens sind, muß -unbeschadet der geringen Anzahl deutschsprachiger Bürger in Slowenien - eine faire Lösung ermöglichen. Genauso wie es das Recht Sloweniens ist, sich für die Rechte der Slowenen in Österreich einzusetzen, so ist es nur selbstverständlich, daß Österreich jegliches Recht hat, wenn sich eine deutschsprachige Minderheit in Slowenien konstituiert hat, deren Anliegen gegenüber der slowenischen Regierung als Schutzmacht zu vertreten.

Die Errichtung von zweisprachigen Parallelklassen an einer höheren Schule in Maribor (Marburg), die sowohl von deutschsprachigen als auch slowenischsprachigen Schülern besucht werden könnten, würde dem Geist einer freundschaftlichen Nachbarschaft zu Österreich entsprechen und eine Reverenz gegenüber jenen deutschsprachigen Menschen zum Ausdruck bringen, die durch Jahrhunderte das kulturelle und geistige Leben des slowenischen Volkes mit geprägt haben.

Zu beantworten wäre auch die Frage, ob der Zusammenbruch des kommunistischen Gesellschaftssystems in Ost- und Südosteuropa Auswirkungen auch auf die slowenische Volksgruppe in Kärnten gehabt hat. Aufgrund der veränderten politischen Situation in Slowenien kann den Kärntner Slowenen heute nicht mehr unterstellt werden, sie wären alle Titokommunisten. Der ideologische Druck der kommunistischen Partei Jugoslawiens beziehungsweise Sloweniens, dem die Kärntner Slowenen durch mehr als vier Jahrzehnte ausgesetzt waren, ist von der Volksgruppe gewichen. Die Bedeutung des Slowenischen ist aufgrund sich anbahnender stärkerer wirtschaftlicher Kontakte Kärntens zu Slowenien im Lande gestiegen. Dazu trägfauch bei, daß sich der Charakter des Slowenischen von einer Regionalsprache im früheren Jugoslawien irn selbständigen Slowenien zur Staatssprache gewandelt hat.

Unter den Kärntner Slowenen wurde - seit es in Slowenien kein kommunistisches Gesellschaftssystem mehr gibt - auch die Diskussion um eine neue Form der politischen Vertretung verstärkt. Die Rede ist von einer demokratisch legitimierten autonomen Vertretung der Slowenen und einer Wahl zum „slowenischen Parlament". Solange man sich in der Volksgruppe infolge verschiedener Auffassungen in dieser Frage nicht zu einem gemeinsamen Konzept durchgerungen haben wird, werden der christlich orientierte Rat der Kärntner Slowenen und der links orientierte Zentralverband slowenischer Organisationen als offizielle Vertretung der Kärntner Slowenen Gesprächspartnerderösterreichischen Bundesregierung bleiben.

Hofrat Dr. Valentin Inzko ist Vertreter der Kirche im Volksgruppenbeirat für Slowenen beim Bundeskanzleramt.

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