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Mit einer überrasdienden Initiative wartet einer von den oft zitierten zehn Arbeitsausschüssen der österreichischen VoUcspartei, der Arbeitsausschuß für Land- und Forstwirtschaft, auf. Uberraschend nicht zuletzt autäi deshalb, weil jemand auf eine naheliegende Idee gestoßen ist, die bisher anscheinend niemand hatte: Umweltschutz einmal anders, nämlich nicht durch Verbote gegen Umweltverschmutzung, sondern durch positive Schritte auf einem Gebiet, auf dem Österreich zu den führenden Ländern Europas zählt — hinsichtlich der Größe seines Waldbestandes. Dabei könnte Österreich auch zu jenen Ländern zählen, die das meiste zur Erhaltung und zur Nutzbarmachung ihrer Wälder tun, im Interesse ihrer Erholung suchenden Bürger und ausländischen Gäste.

Waldviertel: wenig Wald

Österreich gehört, mit seinen 3,7 Millionen Hektar Wald, davon mehr als 2,7 Millionen Hektar Wirt-sdiaftshochwald, die insgesamt rund 45 Pozent der Gesamtfläche und mehr als 50 Prozent der Nutzfläche des Landes bededcen, zu den waldreichsten Ländern Europas. Untersuchungen jedoch ergaben, daß es Gegenden in Österreich gibt, wie zum Beispiel Bezirke des Mühl- und des oberen Waldviertels, die „unterbewaldet" sind. Die Schrumpfung des Waldes war eine Folge der zunehmenden Intensivierung der Landwirtsdiaft und insbesondere auch der Almwirtschaft im vorigen Jahrhundert, zur Verödung breiter Waldgebiete trugen Naturkatastrophen und in den Höhenregionen imvollkommen sanierte Lawinenschäden erhebUch bei. Dies löste freilich eine Kettenreaktion aus: Erhöhte Lawinengefahr, Überschwemmungen, weitere Zerstörung der KuitttrtaiKisdiaft. a-JSiiTSjit J

Nun stellte der Vorsitzende, Generalsekretär Dr. Brandstätter, und einer seiner Mitarbeiter, Oberforstmeister Hochschuldozent Dipl.-Ing. Dr. Nießlein, der Öffentlichkeit ein langfristiges Vorhaben und als rechtlichen Rahmen den Entwurf eines Bundesgesetzes „zur Verbesserung der Schutz- und Erholungswirkungen des Waldes" vor. Der Initiativantrag wurde inzwischen im Nationalrat eingebracht. Das Gesetz soll nach Wunsch der Initiatoren ermöglichen, daß „das im österreichischen Wald für den Umweltschutz und die Gesunderhaltung der Bevölkerung natürlich vorhandene Potential voll genutzt wird".

Die Kosten trägt der Bund

Der Antrag enthält folgende Zielsetzungen:

• Aufforstung in Regionen und Höhenlagen; wo auf Grund der extremen Situation kein betriebswirtschaftlicher Nutzen für die Zukunft zu erwarten ist, sowie Schutz-und Pflegemaßnahmen nach Auftreten von Katastrophenschäden und starkem Schädlingsbefall;

• Vorkehrungen für die ständig wachsende Inanspruchnahme des Waldes für Erholungszwecke, zum Beispiel durch den Bau von Parkplätzen, Spielplätzen, Wanderwegen, Sitzgruppen und Aussichtswarten;

• kontinuierliche Reinhaltung der Erholungslandscbaft und

• Übernahme der erhöhten Haf-tungs- und Schadensrisken im Rahmen der Erholungslandschaften.

Die Kosten dieser Aufwendungen hätten, sofern sie nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienten, aur Gänze, sonst zur Hälfte der Bund, in bestimmten Fällen die Länder und die Gemeinden Zu tilgen. Über di& Vergabe der Mittel hätte der Land-wirtschaftsnfontster’ nadi Anhören eines „forstlichen Raumordnungsbeirates" zu bestimmen.

Und die Kosten?

Wenn von Kostenübernahme durch die öffentliche Hand die Rede ist, dann ist auch die Frage nach der voraussichtlichen Höhe dieser Kosten berechtigt. Die Aufforstung von einem Hektar Land wird heute mit 8000 Sdiilling veranschlagt. Die Initiatoren des Gesetzes schätzen die

Größe der Landfläche, die in Österreich nach und nach aufgeforstet werden sollte, auf 400.000 Hektar. 150.000 Hektar davon befindet sich in Höhenregionen. Die restlichen 250.000 Hektar sind sogenannte Grenzertragsböden, die, etwa im Umkreis von aufgelassenen Höfen, aufgeforstet werden sollten. Gegenwärtig betragen die jährlichen Aufforstungen 17.000 Hektar, dazu kommen als Neuaufforstung jährlich

7000 Hektar. Wenn man eine zusätzliche Aufforstungsquote von jährlich 5000 Hektar als wünschenswert in Rechnung stellt, dann würde das jährlich 40 Millionen Schilling kosten. Die Kosten der Schutz- und Pflegemaßnahmen sind schwer schätzbar. Insgesamt 50 Millionen jährlich wären jedoch ein Kostenrahmen, der nach Ansicht der Initiatoren ausreichen müßte.

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