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Mit der Umwelt

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Die Bilder gewaltiger Umweltzerstörung in der Golfregion sind noch gegenwärtig: Brennende Erdölanlagen in Kuweit, riesige Ölteppiche auf dem Wasser. Während viele besorgte Beobachter an die gewaltigen Umweltschäden dachten, übersahen sie, daß Saddam Hussein ein „würdiger” Vertreter in der Geschichte der Umweltzerstörung im Zuge von Kriegshandlungen ist. Künstliche Regenfälle sollten seinerzeit das Terrain .in Vietnam schlammig machen, der Erfolg - sowohl technisch als auch militärisch - war für die Amerikaner eher gering.

Künstliche Fluten durch Zerstörung von Dämmen gab es 1672 im Krieg zwischen Holland und Frankreich sowie 1938 im Krieg zwischen Japan und China, wobei mehrere hunderttausend Menschen ertranken. 1943 zerstörte die britische Armee zwei Dämme im Ruhrgebiet, 1944 überflutete die Wehrmacht die Felder in Holland mit Salzwasser, im Koreakrieg bombardierten US-Streitkräfte systematisch die Bewässerungskanäle in Nordkorea.

In den Jahren 1962 bis 1969 wollten die US A im Vietnamkrieg durch systematische Entlaubung der Wälder den Gegnern den Schutz rauben, weiters wurden Felder gezielt mit chemischen Mitteln besprüht, Um den Gegnern die Versorgungsbasis zu entziehen. Zehn Prozent der der Gesamtfläche Südvietnams wurden nachhaltig geschädigt. Schon im Burenkrieg waren weite Strecken afrikanischen Graslandes in Brand gesteckt worden, um die Fütterung der Tiere der vorrückenden britischen Kavallerie zu erschweren.

Eine weitere Überlegung, die Kampfkraft gegnerischer Truppen zu schwächen, war die Entwicklung biologisch-bakterieller Kampfmittel. Zu den langfristigen Maßnahmen gehört der Einsatz von Milzbrandbakterien. Großbritannien testete diese 1941/42 auf einer kleinen schottischen Insel, die bis heute gefährlich kontaminiert ist.

Als Antwort auf die militärischtaktischen Überlegungen, mit Zerstörimg der Umwelt den Gegner in die Knie zu zwingen, entwickelten Juristen eine Reihe von Übereinkommen, Deklarationen und Konventionen, um den Krieg - wenn er schon nicht verhinderbar ist - mit so wenig Leid wie möglich ablaufen zu lassen.

Schon 1907 sollte im IV. Haager Übereinkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges die Besatzungsmacht angehalten werden, Wälder und landwirtschaftliche Güter, die dem feindlichen Staat gehören, nur zu nutzen. Ziel war es, den sorgfältigen Umgang der Besatzungsmacht mit diesen Besitzungen zur Pflicht zu machen.

Im Zuge der Nürnberger Prozesse wurden einige der in Polen eingesetzten deutschen Zivil Verwalter als Kriegsverbrecher angeklagt, weil sie an der „grausamen Ausbeutung des polnischen Waldbestandes” teilgenommen hatten.

In diesem Zusammenhang soll auch nicht unerwähnt bleiben, daß den Nürnberger und Tokioter Prozessen - so wichtig sie für die Entwicklung des Gedankens waren, daß Verbrechen nicht ungesühnt bleiben - nicht nur der juridische Mangel anhaftet, daß Sieger über Besiegte zu Gericht gesessen sind. Ableiten läßt sich aus diesen Prozessen nichts.

Nicht grundlos meinen zahlreiche Juristen, daß das Völkerrecht eigentlich kein Recht sei. Es fehlt die Möglichkeit, verbindlich zu sanktionieren (siehe Hohenf ellner-Interview). Der Umweg über die Generalversammlung der Vereinten Nationen macht eine Rechtsprechung nicht effizienter.

1925 wurde vor allem aufgrund der bitteren Erfahrungen mit Gaseinsätzen im Ersten Weltkrieg das Genfer Protokoll über den Gebrauch von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege verabschiedet. Obwohl das Protokoll eher den Menschen zum Gegenstand von Schutzbestimmungen machen wollte, vertrat die UN-Generalversammlung 1969 in einer mehrheitlich verabschiedeten Resolution die Ansicht, „daß der Einsatz jedes chemischen Kampfmittels gegen die im Protokoll niedergelegten und allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts verstoße” - so der Völkerrechtler Win-

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