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„Mit Seele wohnen“ wird schwergemacht
Vor einiger Zeit ist in der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände eine von Andreas Ottawa erstellt Broschüre „Mit der Seele wohnen“ erschienen. Darin werden die wesentlichsten Wohnformen und ihre Probleme dargelegt.
Im wesentlichen kann man davon ausgehen, daß der quantitative Wohnungsbedarf im österreichischen Bundesdurchschnitt gedeckt ist. So wurden mit Juni 1979 etwa 2,6 Millionen bewohnte Wohnungen ermittelt, wovon knapp 500.000 ab 1961 erbaut wurden. Etwa 55 % der Bevölkerung wohnen in einer Mietwohnung, 17 % in einer Eigentumswohnung und 28 % in einem Eigenheim.
Hingegen streben 70 % aller Österreicher ein eigenes Haus an, 16 % bevorzugen eine Eigentumswohnung und nur 14 % wollen in einer Mietwohnung leben.
Diesen Zahlen aus der genannten Broschüre kann man aber auch die Probleme entnehmen: auf der einen Seite gibt es einen sehr hohen Althausbestand, der in den wenigsten Fällen dem heute erwarteten Standard entspricht.
Bei der herrschenden Mietengesetzgebung (durch den derzeit im Parlament liegenden Gesetzesentwurf wird dieser Zustand noch wesentlich verschärft) existieren einerseits schöne große Wohnungen in erstklassigen Lagen, die um einen Hauptmietzins von einem Schilling je Friedenskrone (und das noch ohne Umsatzsteuer!) infolge bestehender Altmietrechte wohlfeil zur Verfügung stehen.
Anderseits werden frei vereinbarte Mieten etwa zwischen 20 und 40 Schilling je Quadratmeter, selbstverständlich zuzüglich Mehrwertsteuer
und wertgesichert, in vielen Einzelfällen (bei Substandardwohnungen, bei denen die freie Mietenvereinbarung beschränkt ist) auch verbotenerweise Ablösen verlangt: eine für den „Normalverbraucher“ nicht verständliche Diskrepanz!
Sieht man sich die Neubauwohnungen (Genossenschaftnutzungen oder auch Eigentumswohnungen) an, kommt man auf Barzahlungserfordernisse von mindestens 2.000 S bis 5.000 S je Quadratmeter Nutzfläche und spielend auf eine monatliche Belastung von 40 S/m2 ohne Heizung. Nur entspricht hier im Regelfall die Wohnung den jeweiligen Standardvorstellungen des Bewerbers.
Anstatt die Mietzinsvereinbarung (echte Sozialfälle müßte man wirkungsvoll stützen) freizugeben und dem jeweiligen Markt zu unterwerfen (entschärft durch ein richterliches Mäßigungsrecht, wenn überhöhte Mieten verlangt werden), will man noch dirigistischer werden, wodurch jede private Initiative, den Althausbestand zu verbessern, zunichte gemacht würde.
Zwar kennt man im gemeinnützigen Wohnungsrecht das Kostendek- kungsprinzip und billigt vernünftigerweise dem gemeinnützigen Bauträger sogar in der Mietengestaltung eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu - dem privaten Eigentümer will man diese jedoch verwehren und bremst damit sein Investitionsinteresse: Man spricht von „unmoralischen“ Erträgnissen aus sogenannten „arbeitslosen Entgelten“: dieser Philosophie folgend, müßte man wohl auch Sparzinsen verteufeln!
So mancher Österreicher lebt in einer „geschenkten“ Mietwohnung und
sehnt sich danach, sich möglichst bald ein Eigenheim leisten zu können, das seinen Anforderungen entspricht. Dafür nimmt er einen geringeren Lebensstandard in der Mietwohnung in Kauf.
Wenn er dann sein Eigenheim bezogen hat, gibt er aber die „billige“ Mietwohnung nicht auf, um sie seinen Kindern oder als Gelegenheitswohnung zu erhalten, und verhindert dadurch eine Verbesserung der Mietwohnung.
Unbeschadet der Einstellung, möglichst wenig für die „fremde“ Mietwohnung (sie gehört ja dem „Hausherrn“) auszugeben, zahlt man ohne Hemmnisse 100.000 Schilling und mehr für ein Auto, das überdies zu den kurzlebigen Wirtschaftsgütern zählt.
Durch die Politik, wie sie derzeit in Österreich betrieben wird, wird der einzelne noch in dieser Mentalität bestärkt. Und mit dieser Politik treibt man verzweifelte Jungfamilien in viel zu teure Substandardwohnungen, weil die Jüngeren selten den Vorzug haben. Altmietrechte zu besitzen, und
der Hauseigentümer nicht bereit ist, mittel- oder langfristig zu investieren.
Wohnbauexperten der Volkspartei haben als Motto für die Neugestaltung der Wohnbauförderung „Helfen, nicht schenken“ vorgeschlagen. Richtig verstanden, hieße dies, daß die Steuermittel jungen oder sozial schwachen Personen zu entsprechenden Wohnungen verhelfen sollen, aber in einem Lebenszyklus, also innerhalb einer Generation, zurückfließen.
Landeshauptmann Siegfried Ludwig hat mit seinem neuen Niederösterreich-Förderungsmodell diesen Grundsatz realisiert. Durch ein Mischmodell ist es gelungen, einerseits die gefährdete Wohnbauleistung in diesem Bundesland zu erhalten, andererseits Rückzahlungsmodalitäten anzubieten, die einen angemessenen Rücklauf gewährleisten und dennoch für den Betroffenen wirtschaftlich erträglich sind.
Möge das Beispiel anstecken!
Der Autor ist Prokurist der Baugenossenschaft ..Alpenland'*.
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