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Mit Volldampf in die EG

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Wir wissen, daß 1992 der große europäische Binnen-: markt im wesentlichen geschaffen sein wird und damit für die Nichtmitglieder der EG neue und sehr ernste Probleme entstehen müssen. Die Frage, die sich für Osterreich stellt, ist ganz einfach die, ob die europäischen Nichtmitglieder dann ihre. Volkswirtschaften noch so gestalten können, daß nicht nur möglichst alle Nachteile vermieden werden, sondern sie überhaupt noch mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten können. Die Einsieht all derer, die dieses Problem in seiner ganzen Bedeutung erfassen, ist die, daß das nicht der Fall sein wird. Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis kann daher nur die sein, so rasch wie möglich Mitglied der Europäischen Gemeinschaften zu werden.

Die andere uns betreffende Frage ist die altbekannte, ob unser Neutralitätsstatus dies gestattet. Die Antwort: Er würde es nicht gestatten, wenn zu befürchten wäre, daß die supranationalen Institutionen der EG Beschlüsse fassen, die unsere Neutralität und die daraus resultierende Neutralitätspolitik beeinflussen könnten. Ist diese Befürchtung berechtigt? Darauf kann man nur mit „Nein“ antworten.

Erstens enthält der Vertrag von Rom nicht eine einzige über den Bereich der Wirtschaftspolitik hinausgehende Verpflichtung, und zweitens zeigt die Geschichte der EG, daß immer dann, wenn von einer Erweiterung des Rom-Vertrages in politischer Richtung gesprochen wurde, es nie zu derartigen Beschlüssen gekommen ist. So sprach man zum Beispiel schon vor 30 Jahren davon, daß eine Wirtschaftsgemeinschaft ohne politischen Uberbau gar nicht existieren könne. Nun existieren die EG seit mehr als 30 Jahren ohne einen solchen und werden — diese Feststellung kann man ruhig treffen - auch weiterhin als eine auf den Bereich der Wirtschaft beschränkte Organisation arbeiten müssen und können.

Aber selbst dann, wenn Ideen einer übergeordneten gemeinsamen Politik, die über den Wirtschaftsbereich hinausgehen, je realisiert werden sollten, könnte nicht damit gerechnet werden, daß ein neutrales Mitglied solche Beschlüsse akzeptiert. Wir haben dafür schon ein Beispiel: Irland ist ein neutraler Staat und dennoch Mitglied der EG. Es hat sich im Zusammenhang mit der Falkland-Affäre auch gezeigt, daß Irland die diesbezüglichen Brüsseler Beschlüsse nicht mitvollzogen hat, was seitens der EG auch akzeptiert wurde. Ein Neutralitätsvorbehalt, der bei einem allfälligen österreichischen Beitritt natürlich gemacht werden müßte, wäre eine Selbstverständlichkeit, aber kein Hindernis für einen Beitritt.

Es gibt aber ein anderes Problem, das ganz bestimmt in den Bereich der Neutralität fällt. Weder Österreich noch andere europäische Nichtmitglieder der EG können sich von den wirtschaftspolitischen Entscheidungen Brüssels absentieren, ganz im Gegenteil! Die Neutralen werden künftig - zum Teil ist es heute schon so - derartige Entscheidungen der EG nachvollziehen müssen, ohne an deren Zustandekommen beteiligt gewesen zu sein.

Wenn man also glaubt, daß der Zwang zur Nachvollziehung ein neutralitätsstörendes Element ist, dann muß man erst recht den Weg zur Mitgliedschaft beschreiten, weil man als Mitglied nicht vor ein Fait accompli gestellt wird, bei dessen Zustandekommen man nichts zu reden hat. Es hat sich also dieses neutralitätsbedingte Hindernis für einen Beitritt geradezu ins Gegenteil verkehrt. Unsere Neutralität ist im Falle unserer Mitwirkung am Zustandekommen solcher Beschlüsse weit mehr gesichert als im Falle einer Nichtmitgliedschaft.

So stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch neutralitätsbedingte Hindernisse für einen österreichischen Beitritt gibt, und diese Frage ist mit „Nein“ zu beantworten. Das würde sich im Laufe der Entwicklung immer deutlicher herausstellen, so daß Österreich, auch aus dieser Sicht, gar nichts anderes übrigbleibt, als um seine Mitgliedschaft in Brüssel anzusuchen.

Die gegenwärtige offizielle österreichische Politik läuft nicht auf dieser Linie. Man wünscht eine „möglichst weitgehende Annäherung“, ein Weg, der sicherlich viele wirtschaftliche Vorteile bringt, .aber an dem Tatbestand nichts ändern wird, daß Osterreich in Brüssel keine Stimme hat, mit der es durch die Mitwirkung an solchen Beschlüssen seine eigenen Interessen vertreten könnte.

Wenn wir. nun daraus den Schluß ziehen, daß die Mitgliedschaft Österreichs bei den EG eine unbedingte wirtschaftliche Notwendigkeit ist, die auch neutralitätskonform ist, so ist es im Grunde genommen unverständlich, warum wir nicht von nun an den Weg zur Mitgliedschaft einschlagen. Anders gesagt heißt das, daß Österreich den Antrag auf Mitgliedschaft so rasch wie möglich einbringen muß, nicht zuletzt deshalb, weil der Weg von einem solchen Antrag bis zu dessen Erledigung erfahrungsgemäß ein jahrelanger ist. Aber man wüßte dann endlich in Brüssel, was Österreich wirklich will!

Der Autor ist Vizekanzler a. D. und Vorsitzender des Aufsichtsrates der CA-BV.

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